Die in der Zeitschrift „SIGNAL“ 5/2010 aus
Ihrer Sicht aufgeführten Problemdarstellungen
und möglichen Lösungsansätze
haben wir intern erörtert. Ich muss Ihnen
zunächst mitteilen, dass die Bundespolizei
gesetzlich für die An- und Abreise von
Veranstaltungsteilnehmern ausschließlich
mit Verkehrsmitteln der S-Bahn Berlin
GmbH zuständig ist. Hierbei kommen für
die Nutzer der S-Bahn zum Stadion Alte
Försterei die beiden Bahnhöfe Berlin-Köpenick
und Spindlersfeld in Betracht.
Im Vorfeld eines Fußballspiels werden
umfangreiche Gefährdungsbewertungen
der Bundespolizei auch in enger Zusammenarbeit
mit der Deutschen Bahn und
der Landespolizei durchgeführt. Dabei
werden verschiedene Einsatzszenarien
und Handlungsoptionen der Verkehrslenkung
geprüft. Bestandteil ist auch eine
Güterabwägung, inwieweit Einschränkungen
von weiteren Reisenden und Nutzern
der S-Bahn notwendig und unerlässlich
sind. Es ist unser vorrangiges Ziel, die
Verkehrsbeeinträchtigungen so gering
wie möglich zu halten. Die Berücksichtigung
aller Interessen ist dabei nicht immer
möglich.
Im Ergebnis kann es vorkommen, dass
aufgrund der Gefährdungsbewertung
und der Einsatzprognose eine konzentrierte
und von Polizeibeamten eng begleitete
An- und Abreise der Gästefans
und strikte Trennung der beiden Fanlager
erforderlich ist. Dies dient insbesondere
der Abwehr von Gefahren für die öffentliche
Sicherheit und Ordnung. Die Sicherheit
weiterer Reisender und der Schutz vor
Vandalismus und Sachbeschädigungen
haben hierbei oberste Priorität.
Für den Verlauf der letzten Fußballsaison
kann ich Ihnen mitteilen, dass dies an
drei Heimspielen des FC Union Berlin erforderlich
war.
Aus den oben genannten Gründen erfolgte
in der Vergangenheit die Verkehrslenkung
der Gästefans nach gemeinsamer
Lagebewertung mit der Landespolizei
Berlin über den Bahnhof Spindlersfeld.
29.9.2011 Bundespolizeidirektion Berlin
Leiter Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
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