Der Bahnhofsvorsteher informiert

Die Ländertickets – ein Land, ein Tag, einige Fallen

Kreuz und quer durchs Land – Teil 1

Tabelle
Sachsen-Ticket, Sachsen-Anhalt-Ticket und Thüringen-Ticket gelten jedes in allen drei Ländern. Zusammenstellung: IGEB, nach Angaben der DB

Fernreisen mit Nahverkehrszügen sind für viele Reisende eine interessante und preiswerte Alternative zu ICE und IC. Daher wird der Bahnhofsvorsteher einige Angebote des Regionalverkehrs näher beleuchten. Den Anfang machen die Länder-Tickets, die sich gegenwärtig preislich im Wandel befinden – nicht nur zum Vorteil für die Fahrgäste.

Die Länder-Tickets sind universelle Angebote, um innerhalb eines Bundeslandes (fast) den ganzen Tag herumfahren zu können. Sie sind vor allem für Familien oder kleine Gruppen von maximal 5 Personen attraktiv, die einen Tagesausflug mit Regionalzügen (RE, RB, S-Bahn, Privatbahnen) machen möchten. Einige Länder-Tickets gelten auch für ein benachbartes Bundesland oder haben zumindest eine/mehrere Strecken, die in das Nachbarbundesland hineinreichen. So gilt zum Beispiel das Mecklenburg-Vorpommern- Ticket auf den Strecken nach Bad Wilsnack (Brandenburg), Lübeck (Schleswig-Holstein) und nach Hamburg sowie im gesamten Stadtgebiet Hamburgs, auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln des Hamburger Verkehrsverbunds. Eine Besonderheit gibt es bei den Mecklenburg- Vorpommern- sowie Brandenburg-Berlin-Tickets, die nicht nur über die deutsch-polnische Grenze hinweg bis Szczecin (Stettin) gelten, sondern auch im dortigen ÖPNV im Stadtverkehr Szczecin (Busse und Straßenbahn der ZDiTM). Meister im Geltungsbereich sind die Länder-Tickets von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Sie gelten jeweils in allen drei Bundesländern.

Da es für die Länder- Tickets unterschiedliche Regelungen gibt, was die Anschlussstrecken in Nachbarländer sowie die Nutzung des ÖPNV in einzelnen Verkehrsverbünden anbelangt, sollte sich jeder vor Fahrtantritt bei der Bahn erkundigen. Fragen Sie gezielt nach den Info-Faltblättern im Reisezentrum oder schauen Sie im Internet unter www.bahn.de. Dort haben Sie zu jedem Länder-Ticket die aktuellen Regelungen zum Lesen und auch zum Herunterladen als PDF. Meist ist auch eine Übersichtskarte vorhanden.

Wer, was und wie viele?

Für fast jedes Bundesland gibt es ein Länder- Ticket, das meist auch dessen Namen trägt. Nur Nordrhein-Westfalen macht da eine Ausnahme und nennt es „SchönerTagTicket NRW“. Im Ursprungsgedanken waren die Länder-Tickets Pauschalpreisangebote für fünf Personen. In einigen Bundesländern wurden auch Fahrkarten mit dem Namenszusatz „Single“ für Alleinreisende oder „Nacht“ für Nachtschwärmer (abends hin – morgens zurück) aufgelegt. Später kamen auch einzelne 1.Klasse-Versionen hinzu. Heute ist die Bandbreite noch größer.

Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2010 wurde bei einigen Tickets (Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig- Holstein) eine Preisstaffelung nach Personen eingeführt. Es gibt dort also nicht mehr wie bisher nur einen Preis, egal ob zwei oder fünf Personen reisen. Eine Übersicht über die vorhandenen Varianten zeigt die Preistabelle.

Aus Sicht der Fahrgäste ist es zu begrüßen, dass mittlerweile schon in fünf Bundesländern (seit Juni 2011 nun auch in Niedersachsen) die Preisstaffelung nach Personenzahl eingeführt wurde. Nun müssen drei Reisende nicht mehr das Gleiche wie fünf zahlen. Diese Angebotsausweitung hat allerdings einen Haken, denn die Umgestaltung der Preisbildung wurde für eine drastische Preiserhöhung genutzt. So zahlen z.B. in Niedersachsen fünf Reisende über 27 Prozent mehr als zuvor: statt 29,00 nun 37,00 Euro! Auch für vier kostet es mit „nur“ 33,00 Euro nun 4,00 Euro mehr als vorher! Das kann nicht gut geheißen werden. Bei den vier anderen Länder-Tickets war es ähnlich: Mecklenburg-Vorpommern erhöhte für fünf Personen von 26,00 auf 32,00 Euro, Rheinland-Pfalz und Sachsen von 28,00 auf 33,00 Euro und Schleswig-Holstein von 30,00 auf 38,00 Euro. So wird aus der Idee der Preisgerechtigkeit eine Ungerechtigkeit. Der Berliner Fahrgastverband IGEB verurteilt diese Preispolitik!

Freuen können sich hingegen Eltern und Großeltern (höchstens 2 Personen pro Fahrkarte), die ihre eigenen Kinder/Enkel (6 bis 14 Jahre) mitnehmen wollen, denn der namentlich eingetragene Ticketinhaber darf diese als sogenannte Familienkinder kostenfrei mitnehmen (ausgenommen die klassischen Singletickets). Neffen, Nichten usw. und die Freunde der Kinder zählen weiterhin als kostenpflichtige Person. Weiterhin werden auch entgeltpflichtige Hunde als Person gezählt und brauchen nicht, wie früher üblich, eine Extrafahrkarte zum halben Normalpreis.

Die hier angegebenen Preise gelten für den Kauf am Automaten. Beim personenbedienten Verkauf durch ein Reisezentrum, Reisebüro oder eine DBAgentur kommen 2,00 Euro je Ticket hinzu.

Die Komponente Zeit

Wer sich für „Reisen im Regio“ entscheidet, insbesondere über lange Strecken, braucht viel Zeit. Grundsätzlich kann man seine Reise montags bis freitags ab 9 Uhr und sonnabends, sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen bereits ab Mitternacht starten. Bei nicht deutschlandweiten Feiertagen (montags bis freitags) muss man darauf achten, ob bei Fahrten vor 9 Uhr in ein anderes Bundesland auch dort ein Feiertag ist oder das Ticket analog gilt. So kann man mit dem Brandenburg-Berlin-Ticket am Reformationstag (31. Oktober) in Brandenburg bereits vor 9 Uhr fahren, in Berlin jedoch nicht. Die Geltungsdauer eines „normalen“ Länder-Tickets (inkl. Singletickets) endet um 3 Uhr nachts des Folgetages. Die Ländertickets mit dem Namenszusatz „Nacht“ gelten von 18 Uhr bis 6 Uhr, in Ausnahmefällen auch bis 7 Uhr.

Wichtig ist, dass beim Fahrkartenkauf der richtige Geltungstag für das Ticket angegeben wird. Es kann nur an diesem Tag genutzt werden!

Umtausch und Erstattung

Wer sich beim Fahrkartenkauf im Datum des Reisetages irrt, oder wem ein Dauerregen die Ausflugspläne durchkreuzt, der hat das Nachsehen, denn die Erstattung sowie das Umtauschen der Länder-Tickets sind sowohl vor als auch am oder nach dem Geltungstag der Fahrkarte ausgeschlossen. Kaufen Sie die Fahrkarte am besten erst am Reisetag, wenn Sie sicher sind, dass Sie wirklich fahren.

Jenseits von Raum und Zeit

Wenn man die Reise außerhalb des räumlichen und/oder zeitlichen Geltungsbereiches beginnt oder beendet, ist für die jeweilige Strecke eine separate Fahrkarte vorher zum ersten bzw. hinterher ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof innerhalb des Geltungsbereiches zu lösen. Bahnhöfe die zwar im Geltungsbereich liegen, wo aber der Zug (z.B. ein RegionalExpress) nicht hält, gelten nicht!

Kauft man zwei aneinander grenzende Länder-Tickets, so gelten diese als direkte Anschlussfahrscheine. Die Regel des letzten Haltebahnhofs kann hier außer Acht gelassen werden. Gleiches gilt auch bei einigen Länder-Tickets mit angrenzenden (Verbund-)Zonenkarten, wie zum Beispiel beim Mecklenburg-Vorpommern-Ticket in Kombination mit den angrenzenden Tageskarten/Zeitkarten: VBB-Abo-65plus, VBB-Freizeitticket, Semestertickets, VBBGesamtnetzkarten. Dagegen müssen Reisende mit dem Sachsen-Anhalt-Ticket in Kombination mit den VBB-Angeboten vom letzten Bahnhof in Sachsen-Anhalt bis zum ersten Bahnhof in Brandenburg einen zusätzlichen Fahrschein lösen.

Wenns mal wieder länger dauert

Bei Verspätungen hat der Fahrgast Rechte. Erreicht der Reisende aufgrund von Verspätung oder Zugausfall das Ziel seiner Reise mind. 60 Minuten verspätet, hat er einen Anspruch auf Erstattung pro Fahrkarte in Höhe von 1,50 Euro in der 2. Klasse oder 2,25 Euro bei 1. Klasse-Länder-Tickets. Den Anspruch kann der Reisende aber grundsätzlich nur geltend machen, wenn innerhalb der Geltungsdauer der Fahrkarte ein Mindestanspruchswert von 4,00 Euro zustande gekommen ist! Das heißt, dass man bei Fahrten 2. Klasse mindestens drei Reisen mit je 1 Stunde Verspätung gemacht haben muss, um dann 4,50 Euro Entschädigung zu erhalten – für mindestens drei Stunden verlorene Zeit! Teilt man die dann noch durch 5 Reisende hat jeder 30 Cent Ausgleich pro Stunde erhalten. Die maximale Entschädigung ist auf 25 % des Fahrkartenpreises begrenzt.

Die Regelung, dass man ab 20 Minuten Verspätung auf einen InterCity oder ICE umsteigen kann, also einen sogenannten Produktübergang kauft (eine Fahrkarte mit der Differenz zwischen den Fahrpreisen der Nahverkehr- und der Fernverkehrsfahrkarte) und diesen hinterher erstattet bekommt, gilt nur für normale streckenabhängige Fahrkarten, nicht für Länder- Tickets. Genauso gibt es keine höhere Entschädigungsstufe bei über 120 statt „nur“ 60 Minuten Verspätung.

Zahlreiche Ausnahmen

Bei den vielen unterschiedlichen Bestimmungen gibt es zahlreiche Ausnahmen und Regelunterschiede, die hier gar nicht alle aufgeführt werden können. Auch unterliegen Tarifbestimmungen einem steten Wandel. Also erfragen Sie bitte immer beim Fahrkartenkauf die aktuellen! Alle Angaben ohne Gewähr! Um die Unsicherheit beim Fahrkartenkauf und der Nutzung der Ländertickets zu reduzieren, fordert der Berliner Fahrgastverband IGEB bundesweit einheitliche Regelungen! Insbesondere bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs (Bus, Straßenbahn etc.) sowie bei den verschiedenen länderabhängigen Preismodellen und Ticketpaletten (siehe Preistabelle) besteht Handlungsbedarf. Auf keinen Fall darf es hierbei zu weiteren Preiserhöhungen wie bisher kommen. (BfVst)

Berliner Fahrgastverband IGEB

aus SIGNAL 3/2011 (August 2011), Seite 20-21

 

Die Jahrgänge



Die SIGNAL-Jahrgänge in der Übersicht:

» 2023
» 2022
» 2021
» 2020
» 2019
» 2018
» 2017
» 2016
» 2015
» 2014
» 2013
» 2012
» 2011
» 2010
» 2009
» 2008
» 2007
» 2006
» 2005
» 2004
» 2003
» 2002
» 2001
» 2000
» 1999
» 1998
» 1997
» 1996
» 1995
» 1994
» 1993
» 1992
» 1991
» 1990
» 1989
1988
1987
1986
1985
1984
1983
1982
» 1981
» 1980
ANZEIGE

aktuelles Heft

TitelbildSeptember 2023

komplettes Heft »

Die Themen der aktuellen Ausgabe 03/2023:

» Straßenbahneröffnung zum U-Bf. Turmstraße
» M4: Zwei Jahre „Bau”-Fahrplan
» Perlen vor die Schnüre: Gute Linienperlschnüre leicht verständlich gestalten
» Zugausfall bei einem Rail&Fly-Ticket
» Deutschlandticket – das Sommermärchen muss fortgeführt und weiterentwickelt werden
» Drei Thesen zum Deutschlandticket



neu hier?
Links lesen Sie einen Artikel aus dem Internetarchiv der Fachzeitschrift Signal, die sich mit Verkehrspolitik für Berlin und Deutschland auseinandersetzt.

Auf signalarchiv.de finden Sie zusätzlich zu ausgewählten Artikeln aus dem aktuellen Heft auch viele ältere Artikel dieser Zeitschrift.





Kontakt - Abo - Werbung - Datenschutz - Impressum
Herausgeber: Interessengemeinschaft Eisenbahn, Nahverkehr und Fahrgastbelange Berlin e.V.
  © GVE-Verlag / signalarchiv.de / holger mertens 2008-2013 - alle Rechte vorbehalten