Die Senatorin für Stadtentwicklung des
Landes Berlin, Ingeborg Junge-Reyer, der
Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft
des Landes Brandenburg, Jörg Vogelsänger,
das Mitglied des Vorstandes
der DB AG für Personenverkehr, Ulrich
Homburg, und der Sprecher der Geschäftsführung
der S-Bahn Berlin GmbH, Peter
Buchner, haben am 11. Oktober 2010 den
Änderungsvertrag zum laufenden S-Bahn-
Vertrag unterzeichnet.
Wichtigster Inhalt des Änderungsvertrages
ist die Festlegung der Zahl der im
täglichen Spitzenbedarf zur Verfügung
zu stellenden Fahrzeuge. Rückwirkend ab
dem 1. Januar 2010 hat sich die S-Bahn
Berlin GmbH verpflichtet, mindestens 562
Viertelzüge (netto ohne Betriebsreserve)
einzusetzen. Diese Verpflichtung erhöht
sich auf 575 Viertelzüge, sobald die zusätzlichen
Leistungen zur Anbindung des
neuen Flughafens Berlin Brandenburg zu
erbringen sind. Auf dieser Basis sind die
Länder Berlin und Brandenburg berechtigt,
die Zuglängen je Fahrt vorzugeben. Bei
Nichterfüllung dieser Festlegungen können
die Länder den finanziellen Beitrag
für jedes vertragswidrig nicht eingesetzte
Fahrzeug (Viertelzug) kürzen. Der konkrete
Kürzungsbetrag hängt davon ab, wie
schnell die S-Bahn Berlin GmbH wieder die
vertraglich vorgegebenen Kapazitäten erreicht.
Darüber hinaus erhalten die Länder
schärfere Sanktionsmöglichkeiten bei
„Schlechtleistungen“, d.h. bei Verfehlungen
des vertraglich vereinbarten Qualitätsniveaus.
Kürzungen sind bei Qualitätsmängeln
künftig nicht mehr auf 5 Prozent des
jährlichen Bestellerentgelts begrenzt. Vielmehr
wird ab 2010 die Grenze bei 16 Prozent,
also dem mehr als Dreifachen liegen.
Zudem wird ab dem Jahr 2011 unzureichende
Sauberkeit zusätzlich bestraft.
Im Ergebnis soll der geänderte Vertrag
gewährleisten, dass die S-Bahn-Kapazität
der aktuellen Nachfrage, aber auch dem
künftigen, wachsenden Bedarf der Fahrgäste
entspricht.
Das S-Bahn-System ist ein zentraler Bestandteil
des ÖPNV in Berlin. Der teilweise
Ausfall und die Einschränkungen in diesem
System beeinträchtigen das ÖPNV-Angebot
über einen längeren Zeitraum schwer.
Die S-Bahn Berlin GmbH ist aufgefordert,
das Vertrauen der Kunden in die S-Bahn
und damit in den ÖPNV insgesamt durch
eine möglichst zeitnahe hohe Qualität des
S-Bahn-Verkehrs wiederherzustellen.
Zum Nutzen der Kundinnen und Kunden
werden die einbehaltenen Mittel zur weiteren
Verbesserung der ÖPNV-Infrastruktur
mit Schwerpunkt bei der BVG verwendet.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin
Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft Brandenburg
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