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Neue Straßenbahn vom Typ „Flexity Berlin“ in der langen Version mit 40 Metern. Nach der IGEB hat nun auch das Berliner Abgeordnetenhaus gefordert, den „Anteil der langen Fahrzeuge gegenüber dem bisherigen Beschaffungsansatz zu erhöhen“. Foto: Marc Heller |
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Das Abgeordnetenhaus hat am 1. Juli 2010
den vom Senat am 10. November 2009 beschlossenen
Eckpunkten für den Nahverkehrsplan
2010 bis 2014 zugestimmt. Der
Senat ist aufgefordert worden, bei der Erarbeitung
des Nahverkehrsplans 2010 bis 2014
die folgenden Punkte zu berücksichtigen:
1. Einbehaltene Bestellentgelte
Einbehaltene Bestellentgelte für den ÖPNV
wegen Nicht- oder Schlechtleistungen der
Verkehrsunternehmen werden ihrer Zweckbindung
entsprechend wieder zur Verbesserung
des Nahverkehrs eingesetzt. Vorgesehene
Mittel für Einzelmaßnahmen werden
ab einer Grenze von 3,0 Millionen Euro
durch Beschluss des Hauptausschusses des
Abgeordnetenhauses freigegeben. Über die
anderen Maßnahmen ist das Abgeordnetenhaus
in Kenntnis zu setzen.
2. S-Bahn
Die für die Anbindung des neuen Flughafens
Berlin-Brandenburg-International
Willy-Brandt erforderlichen Mehrleistungen
bei der S-Bahn gehen nicht zulasten
des heutigen Verkehrsangebotes. Für den
S-Bahn Verkehr ist die verbindliche Vorgabe
von Zuglängen durch den Aufgabenträger
vorzusehen. Das Angebotskonzept zur Anbindung
des Süd-Ost-Raumes – Strecken
nach Königs Wusterhausen, Flughafen
Berlin-Brandenburg und Spindlersfeld – in
Richtung S-Bahn-Ring und Innenstadt wird
überprüft.
3. Beschleunigung
Die Durchschnittsgeschwindigkeit von Straßenbahn
und Bussen ist durch umfassende
Beschleunigungsmaßnahmen im Straßenraum
signifikant zu erhöhen, um auch die
Fahrplanstabilität deutlich zu verbessern.
Auf der Basis infrastruktureller und verkehrslenkender
Maßnahmen ist eine im Fahrplan
wirksame Beschleunigung zu erreichen. Die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und die BVG etablieren die erforderlichen
Prozesse, um kontinuierlich die Hemmnisse
zu identifizieren und zu beseitigen, die
einem stabilen und zügigen Betriebsablauf
sowie einer Umsetzung der Beschleunigung
in den Fahrplan entgegenstehen. Im Nahverkehrsplan
werden mindestens zwei Pilotprojekte
zur Beschleunigung mit jeweils
einer Straßenbahn- und Buslinie so ausgewählt,
dass mit dem Erfahrungsgewinn aus
diesen Pilotlinien übertragbare Ergebnisse
für eine spätere Umsetzung im ganzen Netz
auf Linien mit hoher Fahrgastrelevanz und
öffentlicher Wahrnehmung erzielt werden
können. Die Linienauswahl erfolgt daher
nach den Kriterien: übergeordnete Bedeutung
der Linie, aktuelle Probleme bei Pünktlichkeit
und Fahrgeschwindigkeit, Übertragbarkeit
der Problemlösungen und positive
Einschätzung der Realisierbarkeit bis 2014.
4. Umstieg
Zum Erreichen der Haupt- und Stadtteilzentren
sowie wichtiger sozialer Einrichtungen
sollen die Verbindungsstandards in der Regel
auf einmaliges Umsteigen verbessert
werden.
5. Betriebszeiten
Die Betriebszeiten der Hauptverkehrszeit
sind in der Innenstadt und in den Zentren
individuell zu überprüfen und ggf. anzupassen,
wie es bereits bei der U-Bahn im Abendverkehr
erfolgt ist.
6. Anpassung des Liniennetzes
Anpassung des Liniennetzes
- an die veränderten Standorte des Einzelhandels
und
- an die neuen Gegebenheiten durch die
Schließung der beiden innerstädtischen
Flughäfen.
Solange eine Anbindung des Ostkreuzes
durch die Straßenbahn nicht erfolgt ist, ist
die bisherige Straßenbahntrassenführung
sicherzustellen. Während der Laufzeit des
Nahverkehrsplans ist das Nahverkehrsangebot
hinsichtlich der Auswirkungen von
Bevölkerungswanderungen aus der Innenstadt
in Außenbezirke einer Prüfung zu
unterziehen. Die investiven Maßnahmen
an der Straßenbahnlinie 62 sind zu realisieren,
damit der vorgesehene 10-Minuten-
Takt bis zum S-Bahnhof Mahlsdorf im
NVP-Zeitraum bestellt werden kann. Die
notwendigen investiven Maßnahmen zur
Verlängerung der M13 bis zum U-Bahnhof
Warschauer Straße sind zu realisieren, damit
die Linienverknüpfung M13
und U1 vollzogen werden kann.
7. Fahrzeugbeschaffung
Damit während der Einsatzzeit der
neuen Straßenbahnen ein ausreichendes
Platzangebot besteht, keine
Restriktionen für fahrgastfreundliche
Infrastrukturumgestaltungen,
z. B. Linksbahnsteige und Verkürzung
der Umsteigewege, entstehen
und um eine Vorfestlegung gegen
Netzerweiterungen zu vermeiden,
wird die Fahrzeugbeschaffung
durch folgende Vorgaben konkretisiert:
Der Anteil der langen Fahrzeuge
ist gegenüber dem bisherigen Beschaffungsansatz
zu erhöhen. Zumindest
für die fünf fahrgaststärksten
Metrolinien sind in der Regel
lange Fahrzeuge zu beschaffen. Der
Anteil der Zweirichtungsfahrzeuge
ist so zu bemessen, dass der Umsetzung
der vorhandenen Infrastrukturplanungen
– z. B. Neubaustrecke Kulturforum,
Verkürzung der Umsteigewege in Mahlsdorf,
Lichtenberg und an der Warschauer Straße,
Linksbahnsteige Schönhauser Allee – keine
fahrzeugseitigen Restriktionen entgegenstehen.
8. Kundenfreundlichkeit
Eine verbindliche Kundencharta ist für alle
Verkehrsunternehmen durch den VBB zu
definieren und in den entsprechenden Verkehrsverträgen
durch den Senat umzusetzen.
Ein besonderer Schwerpunkt soll dabei
auf einheitliche Standards für Beschwerden
und Entschädigungsleistungen anstelle
nicht erbrachter Verkehrsleistungen gelegt
werden. (Drucksache 16/3370)
Abgeordnetenhaus von Berlin
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