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Der Sparpreis ist ein pauschales Angebot
für Fernreisen mit den Zügen der Deutschen
Bahn. Es gibt ihn in folgenden Preisstufen:
Für die 2. Klasse 19, 24 (beides nur
bis 250 km), 29, 34, 39, 44, 49, 59, 69, 79,
89 und 99 Euro und für die 1. Klasse 49, 59,
69, 79, 89, 99, 109, 129 und 149 Euro. Doch
wer kann dieses Angebot bekommen? Und
welche Voraussetzungen müssen erfüllt
sein?
Jedermann kann dieses Angebot kaufen,
ob Erwachsener, Kind oder sogar Hund.
Die Geltungsdauer beträgt einen Tag –
bis 10 Uhr des Folgetages, wenn man z. B.
mit dem CityNightLine über Nacht fahren
will. Dabei legt sich der Reisende auf eine
bestimmte Zugverbindung und Klasse
fest (Zugbindung). Die Fahrt muss einen
Verkehrsrecht & Tarife
Fernverkehrszug (Produktklasse A oder
B – wie z. B. ICE, EuroCity/InterCity, D-Zug,
CityNightLine) beinhalten. Als Zubringer
zum Fernverkehrszug und für die anschließende
Weiterfahrt danach können auch
Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn (RE,
RB, S-Bahn) genutzt werden. Privatbahnen
akzeptieren den Sparpreis nicht. Er
kann frühestens 3 Monate im Voraus bis
spätestens 3 Tage vor der Abfahrt gebucht
werden. Jedoch sollte man sich nicht allzu
viel Zeit lassen, denn die Angebote sind
kontingentiert – das heißt, sie sind nur
begrenzt verfügbar. Die Verfügbarkeit ist
unter anderem an folgende Parameter gekoppelt:
1. Zu erwartende Auslastung
(Reisetag und Zeit)
Es gibt „Hochreisezeiten“ wie Freitag und
Sonntagnachmittag sowie Montagmorgen,
wenn Wochenpendler und Wochenendreisende
unterwegs sind. Auch zu Messezeiten,
z. B. während der Hannover-Messe,
oder bei Ferienanfang und -ende sind Züge
bestimmter Strecken oder Richtungen
stark ausgelastet, weshalb bei den Sparpreisen
von vornherein geringere Stückzahlen
bereitgestellt werden – und dann
nur die teuren Preisstufen.
2. Die Strecke
Je länger die Strecke ist, desto höher ist das
Risiko, dass eine Teilstrecke keine Kontingente
mehr hat. Das heißt, wenn auch auf
nur einem kurzen Abschnitt alles ausverkauft
ist, bekommt man für die Gesamtstrecke
keinen Sparpreis mehr. Die Länge
der Strecke hat auch Auswirkung auf die
verfügbaren Preisstufen.
3. Der Erlöswert
Das ist der komplexeste Faktor der Kontingentsteuerung.
Es gibt für den Erlöswert
statistische Kennzahlen, die mindestens
erreicht werden müssen, damit die Buchungssysteme
einen Sparpreis einer bestimmten
Preisstufe anbieten. Die Höhen
und die genaue Berechnung der Erlöswerte
sind ein gut gehütetes Geheimnis. Da fließen
mit ein:
A. Das Verhältnis von Sparpreis
und Normalpreis
Je länger die Strecke ist, desto höher ist der
zur Berechnung zugrunde gelegte Normalpreis,
und die günstigen Sparpreis-Stufen
werden nicht angeboten. Wenn man zum
Beispiel von Berlin nach Freiburg im Breisgau
fährt, wird man günstigstenfalls ein
Kontingent zu 44 Euro erhalten. Hingegen
kann man auf kurzen Strecken unter
250 km schon ab 19 Euro reisen.
B. Gemeinsam Reisende
Reisen mehrere Personen zusammen, so reduziert
sich der Preisanteil beim Sparpreis
erfreulicherweise bei jedem Mitreisenden
um 9 Euro. (Siehe Rechenbeispiel). Der statistische
Erlöswert wird jedoch drastisch
dezimiert, so dass es vorkommen kann,
dass für alle zusammen kein Kontingent
angezeigt wird, wenn aber alle einzeln buchen,
jeder seinen Sparpreis erhält – natürlich
ohne die Mitfahrerermäßigung. Auch
Familienkinder wirken auf den Kontingentbedarf
mit ein, obwohl der Kunde für sie
eigentlich nicht zahlen muss.
Reisende die eine BahnCard25 besitzen,
können übrigens ihren Kostenanteil
an der Sparpreis-Fahrkarte um 25 Prozent
reduzieren, (siehe Rechenbeispiel) beeinträchtigen
aber dabei nicht den Erlöswert.
BahnCard50–Besitzer haben jedoch das
Nachsehen: diese können keine weitere
Ermäßigung auf den Sparpreis anrechnen.
Zusammenfassend betrachtet lässt die
Transparenz über die Kontingentverteilung
zu wünschen übrig, da für den Fahrgast
nicht nachvollziehbar ist, wann und in
welcher Höhe er einen Sparpreis bekommt
und ob es möglicherweise noch günstigere
Preisstufen gäbe.
Buchungstipps
Der Sparpreis selbst kann ein richtiges
Sparwunder sein, wenn man das Glück
hat, eines der günstigsten Kontingente
zu erhalten. Hierzu einige Tipps:
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Rechenbeispiel |
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- Optimal sind die Reisetage Dienstag bis
Donnerstag sowie Sonnabend.
- Vermeiden Sie stark frequentierte Züge
und versuchen Sie alternativ mal einen
InterCity statt ICE.
- Wenn verschiedene Wege zum Ziel führen,
mal einen anderen wählen, als den,
den die meisten nehmen.
- Die Buchungssysteme suchen bevorzugt
die schnellsten Verbindungen heraus.
Dieses Suchkriterium lässt sich deaktivieren.
- Wenn mehrere Personen zusammen reisen,
sollten Sie auch mal die Personenzahl
aufteilen.
Ist alles verloren, wenn Reisepläne
sich ändern?
Es ist nicht nur vieles zu beachten, um einen
Sparpreis zu bekommen, sondern auch,
wenn man das Sparpreisticket wieder loswerden
möchte. Folgendes ist möglich:
1. Stornierung vor dem
ersten Geltungstag
Möchte der Kunde nicht mehr fahren, kann
er den Sparpreis bis spätestens einen Tag vor
dem Hinreisetag am Schalter zurückgeben.
Es fällt hierbei je Fahrkarte ein Erstattungsentgelt
in Höhe von 15 Euro an. Das heißt,
sind Hin- & Rückfahrt auf einer Fahrkarte gebucht,
blebt es bei 15 Euro. Sind sie aber auf
zwei getrennten Fahrkarten (2 Einzelfahrten)
gebucht, werden 30 Euro Gebühr fällig.
2. Stornierung ab dem
ersten Geltungstag
Dies ist nach den Tarifbestimmungen der
DB ausgeschlossen. Möchte der Kunde am/
nach dem ersten Geltungstag (hier zählt
das Hinreisedatum) stornieren, bekommt er
keinen Cent. Das gilt auch, wenn er nur die
Rückfahrt (vor dem Rückreisetag) stornieren
will, und das Hinreisedatum auf derselben
Fahrkarte schon erreicht oder vorbei ist.
Zwar ist es möglich, Hin- und Rückfahrt beim
Sparpreis auf zwei verschiedene Fahrkarten
zu buchen, das birgt aber (siehe oben) das
Kostenrisiko des doppelten Erstattungsentgeltes
bei rechtzeitigem Storno.
3. Die Reise verschiebt sich
Ist der Kunde nicht in der Lage, die Zugbindung
einzuhalten, weil z. B. der Termin plötzlich
länger dauert, muss er nicht gleich die
Fahrkarte wegschmeißen. Er kann die Zugbindung
aufheben, indem er einen Zusatz
zum Sparpreis bucht. Das heißt, er erwirbt
einen extra Fahrschein, der die Differenz
zwischen dem Sparpreis und dem Normalpreis
sowie ein Bearbeitungsentgelt von
15 Euro beinhaltet.
Achtung: Kauft er den Zusatz erst im Zug,
gilt der Bordpreis. Das sind 10 Prozent vom
Fahrkartenwert extra, aber maximal 10 Euro.
Mit dem Zusatz kann der Kunde nun jede
andere vergleichbare Verbindung auf der
Strecke am selben Tag nutzen.
4. Zug verpasst?
Die Zeiten, wo der Fahrplan noch Gesetz
war, und man die Uhren nach der Eisenbahn
stellen konnte, sind leider vorbei. Wenn man
nun aufgrund von Zugverspätung seinen
Anschlusszug nicht mehr erreicht und somit
die Zugbindung, die ja auf dem Sparpreis
fest drauf steht, nicht mehr einhalten kann,
muss man keinen Sparpreis-Zusatz kaufen,
um mit einem anderen Zug fahren zu können!
Da für Zugverspätung der Kunde ja
nichts kann, wird der Sparpreis am Service-
Point, Fahrkartenschalter oder auch im Zug
vom DB-Personal für die nächste Verbindung
gültig geschrieben – auch wenn diese
teurer wäre (ICE statt InterCity). Diese Regelung
gilt aber nicht, wenn ein anderes Verkehrsmittel
im Vorlauf der Reise Verspätung
hatte (Bus im Stau, Flugzeugverspätung
etc.) – hier ist dann ein Zusatz erforderlich. Berliner Fahrgastverband IGEB
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