Am 15. Dezember 2009
wurden dem Wahlleiter
der Stadt Cottbus1461 Unterschriftenlisten
mit insgesamt
13944 Einträgen
übergeben. Die Prüfung
dauerte bis Mitte Januar
2010. Am 20. Januar 2010
wurden die Initiatoren des
Bürgerbegehrens über das
Ergebnis der Prüfung informiert:
9437 gültige Stimmen!
Erforderlich waren
rund 8600.
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Erfolgreiche Unterschriftensammlung für Erhalt und Ausbau der Cottbuser Tram. Anlässlich der Übergabe von 13 944 Unterschriften für das Bürgerbegehren veranstalteten die Initiatoren eine Pressekonferenz. Von links: Günter Weigel, Dieter Schuster, Jana Böttcher. Foto: Joachim Nächilla |
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Die Bedenken der Initiatoren
hinsichtlich der hohen
Fehlerquote erwiesen
sich demnach als berechtigt:
Etwa 32 Prozent der
Eintragungen wurden als
ungültig gewertet.
Gleichzeitig wurde den
Initiatoren von der Stadtverwaltung
mitgeteilt, dass
sie den Stadtverordneten empfehlen wird,
das Bürgerbegehren aus insgesamt fünf
Gründen für unzulässig zu erklären. Am
27. Januar beschloss die Stadtverordnetenversammlung
mit der Mehrheit des rot-rotgrünen
Blocks dann auch entsprechend der
Empfehlung.
Die Initiatoren können sich mit diesem
Ergebnis nicht zufrieden geben; sie erwägen
eine Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Derzeit haben sie einen Anwalt beauftragt,
die Aussichten einer Klage zu prüfen.
Verräterische Zeitachse
Es lohnt sich, die zugehörige Zeitachse noch
einmal genau anzusehen:
- 15.12.2009: Einreichung der Unterschriftenlisten
- 20.01.2010: Mündliche Information an die
Initiatoren über das Ergebnis der Prüfung
- 25.01.2010: Bereitstellung der endgültigen
Version der zugehörigen Beschlussvorlage
- 27.01.2010: Beschlussfassung
Die Stadtverwaltung ließ sich also mehr als
einen Monat Zeit für die Auszählung der Unterschriften
und für die Begründung der Unzulässigkeit,
um dann den Stadtverordneten
zwei Tage Zeit zu geben, sich mit dem Inhalt
eines 10-seitigen Dokuments auseinanderzusetzen,
dessen Lesbarkeit durch zahlreiche
juristische Begriffe zusätzlich erschwert
wurde. Und die Abgeordneten des rot-rotgrünen
Blocks lassen sich das kritiklos gefallen
und heben brav ihre Arme!
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Die Straßenbahn in Cottbus gerät in eine parteipolitische Schlammschlacht. Foto: Florian Müller |
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Ominöses Fax aus Potsdam
Einmal mehr spielte in der Stadtverordnetenversammlung
auch jenes ominöse Fax-
Schreiben der Potsdamer Kommunalaufsicht
vom 28. Juli 2009 eine Rolle, mit dem
bereits damals versucht wurde, die Unzulässigkeit
der Unterschriftenlisten mit einer
fehlenden Ja/Nein-Spalte zu
begründen, und das auch den
Initiatoren des Bürgerbegehrens
zugeleitet worden sei.
Dieses Fax wurde nun den
Stadtverordneten kurz vor der
Versammlung am 27. Januar
übergeben und Oberbürgermeister
Frank Szymanski (SPD)
bezog sich in seiner Rede darauf.
Sinngemäß kam darin zum Ausdruck,
dass die Initiatoren sich
ja nur an die vermeintlich unterstützende
Empfehlung laut Fax
hätten halten müssen, um eine
zulässige Version der Unterschriftenliste
zu erstellen. Welche Uneinsichtigkeit
und Undankbarkeit
der Initiatoren aber auch!
Dazu ist zu bemerken, dass dieses Fax-Schreiben
erst zwei Wochen nach dem Start des
Bürgerbegehrens bei den Initiatoren einging
und dass die jetzigen fünf Begründungen
der Unzulässigkeit den Fakt der fehlenden
Ja/Nein-Spalte nicht enthalten.
Was wollte der OB mit der Übergabe des
Faxes also erreichen? Wohl nichts anderes,
als Verwirrung zu stiften! Und die Stadtverordneten
fielen prompt darauf herein!
Vergabe der Machbarkeitsstudie ohne
Beteiligung
Unterdessen führte die Stadtverwaltung
ihre Aktivitäten zur Realisierung der Machbarkeitsstudie
fort (siehe SIGNAL 5/2009).
Die Stadtverwaltung informierte Anfang
Januar darüber, dass die Firma VCDB VerkehrsConsult
Dresden-Berlin GmbH mit der
Machbarkeitsstudie beauftragt
wurde.
Abgesehen von der Aufforderung,
Änderungswünsche
zum ursprünglichen Entwurf
der Machbarkeitsstudie abzugeben,
wurden jedoch
weder ProTramCottbus noch
der Fahrgastbeirat bei der
Ausschreibung der Leistungen
und bei der Auswahl des
Büros beteiligt. Offensichtlich
wird ProTramCottbus
von der Stadtverwaltung
immer noch eher als Gegner
denn als Mitstreiter wahrgenommen.
Fahrgastbeirat
Anlässlich der Sitzung am
19. Januar 2010 wurde per
Abstimmung der derzeitige
Status (lose Anbindung an
die Stadt, rechtlicher Status:
GbR – die Vorzugsvariante
der Stadtverwaltung) bestätigt. Die Beibehaltung
dieses Status‘ ist insofern bedenklich,
als sich dadurch ein bestimmtes
Abhängigkeitsverhältnis des Beirats zur
Stadtverwaltung ergibt. Dessen ungeachtet
scheint sich der Fahrgastbeirat nach
und nach auf seine eigentlichen Aufgaben
zu besinnen. So wurden auf der Sitzung am
19. Januar immerhin Themen behandelt
wie „Historie und Stand zu den geplanten
Streckenstilllegungen“ sowie „Cottbuser
steigen zunehmend auf das Auto und das
Motorrad um“, Studie der TU Dresden zur
Mobilität in Städten. Das gibt doch Hoffnung!
Kontakt: www.protramcottbus.de Initiative ProTramCottbus
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