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Richtiges Gleis, aber falscher Zug

Seit fast fünf Jahren unterstützt die Schlichtungsstelle Mobilität beim Verkehrsclub Deutschland e. V. (VCD) Kunden im öffentlichen Fernverkehr, wenn das Beschwerdeverfahren eines Verkehrsunternehmens unbefriedigend verläuft. Finanziert wird die Arbeit vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. SIGNAL-Leserinnen und -Leser sehen an den regelmäßig vorgestellten Fallbeschreibungen, wie vielfältig die auftretenden Probleme sein können.

Im neuen Fall geht es um die Folgen einer Zugverspätung in Verbindung mit unzureichender Fahrgastinformation. Der Beschwerdeführer hatte eine Fahrkarte von Aachen Schanz über Mönchengladbach nach Neuss gekauft. Gemäß seinem Reiseplan wollte er in Schanz in die RB 11086 Richtung Duisburg steigen, planmäßige Abfahrt um 22.41 Uhr, und dann in Mönchengladbach umsteigen. Der Zug, in den er um diese Zeit auf dem angegebenen Gleis stieg, fuhr allerdings nicht über Mönchengladbach nach Duisburg, sondern es war der verspätete Zug nach Herlen. Dies wurde zwar auf der Regionalbahn angezeigt, ein Ortsunkundiger kann aber nicht wissen, ob sein Zielbahnhof auf der Strecke zu diesem Endbahnhof liegt.

Nach Aussage des Beschwerdeführers gab es weder auf dem Bahnsteig noch im Zug eine Information, dass es sich bei der Regionalbahn nach Herlen nicht um den Zug handelte, der sonst planmäßig von diesem Gleis fährt. Als der Beschwerdeführer in Herlen ankam, fuhr er wieder nach Aachen zurück und war dann zu nächtlicher Stunde gezwungen, sich für die Fahrt nach Neuss ein Taxi zu nehmen. Dadurch entstanden nachweislich Kosten in Höhe von 130 Euro.

Der Beschwerdeführer versicherte gegenüber der Schlichtungsstelle Mobilität glaubhaft, dass er dachte, in die Regionalbahn nach Mönchengladbach eingestiegen zu sein und dass seitens der DB AG keine Information über die Verspätung des vorherigen Zuges erfolgte. Auch gab es in diesem Zug keinen Zugbegleiter. Darüber hinaus liegt in den Regionalbahnen kein Reiseplan aus, der über den Streckenverlauf informiert. Da der Zug nach Herlen um die planmäßige Zeit des Zuges nach Duisburg abfuhr, zweifelte der Beschwerdeführer nicht daran, in dem richtigen Zug zu sitzen, der ihn nach Mönchengladbach bringt.

In diesem Fall hat die Schlichtungsstelle Mobilität vorgeschlagen, dass dem Beschwerdeführer die Taxikosten zur Hälfte erstattet werden. Die DB AG ging darauf ein und stellte einen Reisegutschein in Höhe von 65 Euro aus.

Schlichtungsstelle Mobilität
c/o Verkehrsclub Deutschland (VCD) e. V.
Postfach 61 02 49, 10923 Berlin
Tel: (030) 46 99 70-0 (Mo-Fr 9 bis 14 Uhr)
Fax: (030) 46 99 70-10
E-Mail: schlichtungsstelle@vcd.org

Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD

aus SIGNAL 4/2009 (September 2009), Seite 27

 

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