Um die tangentiale Straßenverbindung Treskowallee
vom Auto-Nadelöhr am S-Bahnhof
Karlshorst zu befreien, wird die Eisenbahnbrücke
aufgeweitet. Damit einher gehen
auch Verbesserungen für den ÖPNV mit
einer künftig direkten Umsteigemöglichkeit
zwischen S-Bahn und Straßenbahn mit
kurzen Wegen.
Doch dafür muss immer mal wieder die
Unterführung komplett gesperrt werden,
was den Straßenbahnverkehr dort unterbricht.
Betroffen sind
davon die Straßenbahnlinien
M 17, 27 und 37.
Positiv zu bewerten
ist die Bauausführung
bei der BVG. Um von
beiden Seiten ohne Ersatzverkehr
mit der Straßenbahn
an die Brücke
heranfahren zu können,
wurde vor einigen Jahren
nördlich eine Kehrmöglichkeit
geschaffen.
So muss zwar ein recht
langer Fußweg von den
Fahrgästen zurückgelegt
werden, um vom
südlichen in den nördlichen
Abschnitt oder
umgekehrt zu wechseln,
das ist aber eindeutig
besser, als die Fahrtzeitverlängerungen
eines
staugeplagten Ersatzverkehrs
hinnehmen zu müssen.
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Grafik: Holger Mertens |
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Beim Abfragen der Ist-Abfahrtzeiten, hier die Haltestelle U-Bf Tierpark, wurde die Linie E mit dem Ziel S Karlshorst als „Stadtrundfahrt“ angegeben. Erst ein paar Tage später wurde dies geändert. mobil.bvg.de |
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Dieser Gleiswechsel wurde 2008 von der BVG zum Wenden vor den Brücken am Bahnhof Karlshorst eingebaut. Hier kehrten jetzt die Linien E und 37. Foto: Michael Dittrich |
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Weniger schön war hingegen die Betriebsführung,
sowohl konzeptionell wie in
der Ausführung. Die Kompliziertheit macht
die Skizze deutlich. Zum besseren Verständnis
werden die entstandenen drei Abschnitte
zunächst gesondert betrachtet.
Abschnitt Falkenberg—
Gehrenseestraße—Pasedagplatz
In diesem Abschnitt verkehrte die Linie M 17
bis zur Gehrenseestraße und ab da weiter
als Linie 27 zum Pasedagplatz. An den
Daisy-Anzeigern wurde als Linie durchweg
M 17 angezeigt, was
völlig unverständlich
ist. Gefahren wurde die
gesamte Strecke Falkenberg—
Pasedagplatz im
20-Minuten-Takt, obwohl
für den Abschnitt
Falkenberg—Gehrenseestraße
für Montag bis
Freitag ein 10-Minuten-
Takt vorgesehen ist.
Hinweise auf diese
Taktausdünnung erhielten
die Fahrgäste an den
Aushängen an den Haltestellen.
Was sie aber
nicht erfuhren, waren
die Abfahrtzeiten. Man
hat einfach keine geänderten
Fahrpläne aufgehängt.
Im Abschnitt Gehrenseestraße—
Pasedagplatz
fuhr die dann als
Linie 27 verkehrende M 17 um 10 Minuten
vom Fahrplan versetzt. Auch dies erfuhren
die Fahrgäste nur aus dem Bauaushang. Warum
dies gemacht wurde, entzieht sich unserer
Kenntnis, einen logischen Grund kann
man nicht erkennen.
Beschildert wurden die Fahrzeuge wie
folgt:
- Falkenberg—Gehrenseestraße:
M 17 S Schöneweide
- Gehrenseestraße—Pasedagplatz:
27 Weißensee, Pasedagplatz
- Pasedagplatz—Hauptstraße/Rhinstraße:
27 Krankenhaus Köpenick (Die Umschilderung
erfolgte nach Abfahrt aus der Haltestelle
Hauptstraße/Rhinstraße)
- Hauptstraße/Rhinstraße—Falkenberg:
M 17 Falkenberg
Abschnitt Gehrenseestraße—
S-Bahnhof Karlshorst
Da am S-Bahnhof Karlshorst keine Wendeschleife
vorhanden ist und die Züge dort
umkehrten, wurde der Einsatz von Zweirichtungsfahrzeugen
erforderlich. Dazu wurde
eine Linie E in Betrieb genommen, die den
Abschnitt befuhr. Als Verstärkung kam ab
Allee der Kosmonauten/Rhinstraße dann
die Linie 37 vom Bahnhof Lichtenberg hinzu,
die ebenfalls mit Zweirichtungsfahrzeugen
befahren wurde.
Auch hier war die Fahrgastinformation
mehr als dürftig. Fahrplanaushänge über
die Linie E und deren Abfahrtzeiten gab
es keine. Die Linie E verkehrte teilweise im
5-Minuten-Takt (Freitag und Montag) und
am Sonnabend und Sonntag unregelmäßig
in einem durchschnittlichen 7,5-Minuten-
Takt.
Die Hinweistafeln wurden nur spärlich
angebracht und verwiesen, wie auf den anderen
Abschnitten auch, auf die dürftigen
Aushänge an den Haltestellenmasten.
Am S-Bahnhof Karlshorst mussten die
Fahrgäste dann aussteigen und zu Fuß bis
zur Haltestelle Treskowallee/Ehrlichstraße
der Linie 21 laufen. Laut Hinweisschild an
der Haltestelle S-Bahnhof Karlshorst sollen
es ca. 400 Meter sein.
Beschildert wurden hier die Züge mit den
Zielen ihrer Endstation (S Karlshorst,
Gehrenseestr. bzw. Bahnhof Lichtenberg). Zumindest
anfänglich wurden die Züge der Linie
im Internet mit dem Ziel „Stadtrundfahrt“
versehen – verwirrend für die Fahrgäste und
peinlich für die BVG.
Abschnitt (Blockdammweg)—Ehrlichstraße—
S-Bahnhof Schöneweide bzw.
Krankenhaus Köpenick
Auf diesem Abschnitt verkehrten nur die
Linien M 17, 21 und 27. Die Linie 37 wurde
ersatzlos gestrichen. Auch hier fuhr die Linie
M 17 nur in einem 20-Minuten-Takt statt
des 10-Minuten-Taktes, der hier sogar täglich
vorgesehen ist. Das heißt, hier wurden 6
Fahrten je Stunde ersatzlos gestrichen.
Aus Richtung
Schöneweide kommend
fuhren die
Linien M 17 und 27
zur Wendeschleife
Blockdammweg.
Das wollte man
den Fahrgästen
aber nicht mitteilen,
und so wurde folgendermaßen beschildert:
- S Schöneweide—Hegemeisterweg:
M 17 Falkenberg
- Krankenhaus, Köpenick—Hegemeisterweg:
27 Weißensee, Pasedagplatz
Nach Verlassen der Haltestelle Hegemeisterweg
erfolgte die Umschilderung auf Blockdammweg.
Die Linie 21 fuhr in ihrer originalen Linienführung
und wurde auf Doppeltraktionen
verstärkt.
Bewertung
Hier hat die BVG bei der Baustellenkommunikation
auf ganzer Linie versagt. Das
Fahrkonzept war kompliziert und die unsinnige
Beschilderung und dürftige Information
hat das Ganze dann noch schlimmer
gemacht.
Dabei widerspricht das, was hier praktiziert
wurde, sogar der BVG-eigenen
Beschilderungspolitik. Denn laut der soll
zwar das tatsächliche Fahrtziel mit dem
planmäßigen überschrieben werden, jedoch
nur, wenn die Reisekette durchgängig
sichergestellt ist. Das ist hier jedoch
nicht der Fall. So musste eine Haltestelle
zu Fuß zurückgelegt werden, und in einem
Bereich verkehrte statt der M 17 und
27 eine andere Linie E.
Fahrplanaushänge sind kein freiwilliger
Service der BVG. Die BVG ist gemäß Personenbeförderungsgesetz
verpflichtet, für
den Linienverkehr an den Haltestellen gültige
Fahrpläne aufzuhängen. Es sei denn,
es handelt sich um kurzfristige Störungen
wie Demonstrationen oder Havarien. Das
war hier aber eindeutig nicht der Fall, da
die Arbeiten in der Bauinfo der BVG angekündigt
wurden. (md/hm)
Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
§ 40 Fahrpläne
- Der Fahrplan muss die Führung der Linie, ihren Ausgangs- und
Endpunkt sowie die Haltestellen und Fahrzeiten enthalten.
- Fahrpläne und deren Änderungen bedürfen der Zustimmung
der Genehmigungsbehörde. Ausgenommen sind Fahrplanänderungen,
die wegen vorübergehender Störungen des Betriebs
oder aus besonderen Anlässen vorgenommen werden
und für einen Zeitraum von nicht länger als einen Monat gelten,
sowie andere geringfügige Fahrplanänderungen. Werden
durch Fahrplanänderungen die Interessen anderer Verkehrsunternehmen
berührt, so sind diese vor der Zustimmung zu
hören. Die in Satz 2 genannten Fahrplanänderungen sind der
Genehmigungsbehörde anzuzeigen. Die Genehmigungsbehörde
kann den angezeigten Fahrplanänderungen innerhalb
einer Frist von zwei Wochen widersprechen, wenn die Voraussetzungen
des Satzes 2 nicht vorliegen; die Fahrplanänderungen
dürfen dann nicht in Kraft treten.
- Die Genehmigungsbehörde kann Änderungen des Fahrplans
verlangen, wenn die maßgebenden Umstände sich wesentlich
geändert haben oder sich für die bessere Ausgestaltung des
Verkehrs in einem Gebiet neue Gesichtspunkte ergeben, denen
durch eine Änderung des Fahrplans Rechnung getragen
werden kann. § 8 Abs. 4 gilt entsprechend.
- Fahrpläne und Fahrplanänderungen sind vom Unternehmer
ortsüblich bekanntzumachen. Ferner sind die gültigen
Fahrpläne in den zum Aufenthalt der Fahrgäste bestimmten
Räumen anzubringen. An den Haltestellen sind mindestens
die Abfahrtszeiten anzuzeigen.
IGEB Stadtverkehr
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