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Das Berliner Eigenbetriebsreforrngesetz schreibt vor, daß die ehemaligen Eigenbetriebe von
Berlin zukünftig als Anstalten öffentlichen Rechts werden. § 12 des Gesetzes sieht vor, daß ein
Beirat für jede Anstalt zu bilden ist. Dieser Beirat berät den Vorstand und den Aufsichtsrat in
allen Fragen, in denen die Aufgaben der Anstalt öffentlichen Rechts das Gemeinwohl und die
Daseinsvorsorge berühren. Dem Beirat können bis zu zehn Sachverständige angehören, die auf
fünf Jahre bestellt werden. Für den Berliner Fahrgastverband IGEB e.V. ist Matthias Horth in
den BVG-Beirat berufen worden. Außerdem sind die folgenden Personen im Beirat vertreten:
- Christiane Bretz
Deutscher Gewerkschaftsbund
- Peter Hosemann
AG City e. V.
- Hans Peter Nerger
Berlin Tourismus Marketing GmbH
- Burkhard Präg
Reisbund der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten, Sozialrentner und Hinterbliebenen e. V.
- Uwe Saager
Bezirksbürgermeister von Schöneberg
- Hagen Saberschinsky
Polizeipräsident von Berlin
- Dr. Eberhard Waldau
ADAC und
- Christian Wiesenhütter
Industrie- und Handelskammer zu Berlín
Welche Wirkungsmöglichkeiten der Beirat hat und wie der Berliner Fahrgastverband sich in die
Arbeit des Beirates einbringen kann, muß sich erst noch zeigen. Auf jeden Fall bedeutet die
Berufung eines IGEB-Vertreters, daß nun auch von offizieller Seite die inzwischen
15-jähriger Arbeit des
Verbandes für die Fahrgäste anerkannt wird. Dies ist ein Erfolg für die Fahrgäste und für die
organisierte Vertretung ihrer Belange. IGEB
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