1. Direktverbindung Berlin - Lübeck über Büchen
Maßgebend für die gegenwärtige Trassierung der Berlin - Lübeck über Bad Kleinen ist die Forderung
des Landes Mecklenburg-Vorpommern bezüglich der Anbindung der Landeshauptstadt Schwerin an diese IR-Linie. Eine
Führung von IR-Zügen über Büchen - Ratzeburg nach Lübeck hätte auch nach Elektrifizierung der Strecke
Hagenow Land - Hamburg immer noch einen Lokwechsel in Büchen wegen fehlender
Elektrifizierung der Strecke Büchen Lübeck zur Folge, so daß ein möglicher Reisezeitgewinn
nur geringfüigig ausfallen würde und die Aufgabe des Verkehrshaltes in Schwerin nicht gerechtfertigt wäre.
2. IR-Systemhalte Berlin-Schöndeweide bzw. Blankenfelde
Beide Bahnhöfe sind gemäß Fernverkehrskonzeption nicht für Verkehrshalte vorgesehen, da
die Erschließung dieser Einzugsbereiche unter Ausnutzung der und des sich entwickelnden
Regionalverkehrsnetzes über die Fernverkehrszugangsstellen Berlin-Schönefeld und
Berlin-Lichtenberg relativ günstig möglich ist. Außerdem würden Verkehrshalte in Schöneweide
die Linienfììhrung generell über den lnnenring erfordern und damit die Flexibilität in der
Betriebsführung einschränken.
3. Eisenbahnfährverkehr Warnemünde - Gedser
Aufgrund einer Vereinbarung zwischen DB AG, DSB und DFO wird die Reisezugwagentrajektierung
über die Fähre Warnemünde - Gedser zum 23./24.09.95 eingestellt. lm Binnenverkehr werden als
Ersatzleistungen die IR 2270, 2271, 2374 (Rostock) sowie der IR 2277 (Warnemünde) angeboten.
4. Änderung des Entfemungszeigers zum 01.02.1995
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Großbaustelle Berlin Hbf. Der Bahnhof wird nach Westen erweitert, damit hier künftig auch der ICE halten kann. Foto: Marc Heller |
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Zum 01.02.1995 wurde das Entfernungswerk Tarifgebiet B (ehemalige DR) dem Entfernungswerk
Tarifgebiet A angepaßt. Gleichzeitig erfolgte eine Neudefinition des Tarifbegriffes "Berlin Stadtbahn".
4.1 Tarifbegriff "Berlin Stadtbahn"
Der Begriff "Berlin Stadtbahn" wurde 1935 definiert und umfaßte bis 1961 die Fernbahnhöfe Berlin
Zoologischer Garten, Ostbahnhof (heute Berlin Hauptbahnhof), Berlin-Lichtenberg und Berlin-Schöneweide
sowie die S-Bahn-Strecken Berlin Ringbahn, Stadtbahn (Ostkreuz - Westkreuz) und Durch die Teilung
Berlins wurden nach und nach die Fernbahnhöfe Berlin-Schönefeld, Berlin-Karlshorst, Berlin-Wannsee und
Berlin-Spandau wegen der Bedeutung für den Fernverkehr Ostberlins und wegen der Bedeutung für
Westberlin in den Stadtbahnbegriff einbezogen und die S-BahnStrecken zu diesen Bahnhöfen integriert.
Damit hatte die tarifliche Gleichstellung eine Ausdehnung von 45 km. Reisende konnten Fahrscheine
ausschließlich bis Berlin Stadtbahn lösen, auch wenn sie z.B. nur bis Flughafen Berlin-Schönefeld oder
bis Berlin-Wannsee fahren wollten. Es gab dazu eine Vielzahl von Petitionen, die eine Änderung der
bestehenden Regelungen forderten. Außerdem wurde seit der Öffnung der Grenzen wiederholt ein Mißbrauch der
Fahrscheine des Fernverkehrs als Zeitkarten auf der S-Bahn und in den Fernzügen festgestellt.
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Herr Hildebrand von der DB AG beim Sprechtag für Bahnreisende wärend der Schienenverkehrs-Wochen, rechts neben ihm der Moderator Gerhard J. Curth vom Veranstalter PRO BAHN. Foto: I. schmidt |
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Deshalb wurde entschieden, zum 01.02.1995 den Begriff "Berlin Stadtbahn" neu zu definieren. Man
orientierte sich dabei an der ursprünglichen Begriffsfestlegung. Der Begriff "Berlin Stadtbahn" umfaßt
seit dem 01.02.1995 die Fernbahnhöfe Berlin-Charlottenburg, Berlin Zoologischer Garten, Berlin Friedrichstraße,
Berlin Hauptbahnhof und Berlin-Lichtenberg sowie die S-Bahn-Strecke von Berlin-Charlottenburg bis
Berlin-Lichtenberg. Die anderen Fernbahnhöfe wurden eigenständige Tarifpunkte. Damit wurden alle
Endbahnhöfe von Produkten des Fernverkehrs in den Stadtbahnbegriff einbezogen. Der Kunde kann
selbst den Zielbahnhof bestimmen und damit den Preis des Fahrscheines beeinflussen.
Neu aufgenommen als Tarifpunkte wurden Berlin-Hohenschönhausen und Berlin-Karow
4.2 Anpassung des Entfernungswerkes
Unabhängig von der Neudefinition des Begriffes "Berlin Stadtbahn" erfolgte zum 01.02.1995 eine
Anpassung des Entfernungswerkes des Tarifgebietes B (TGB) an das Entfernungswerk des
Tarifgebietes A (TGA). Grundlage der Entfernungsberechnung bilden nunmehr auch im TGB die
verkehrsüblichen Wege. Die tatsächlichen Fahrwege wurden in die Entfernungsberechnung
einbezogen. Die Umbaumaßnahmen auf der Berliner Stadtbahn haben keine Konsequenzen für das
Entfernungswerk. In der Regel sind die ersatzweise befahrenen Strecken über den Berliner
Außenring (BAR) in den gebildeten Raum einbezogen. Es werden keine Umwege berechnet
(z.B. Berlin-Schönefeld - Nauen, IC-Linie 7). Sollte dies nicht der Fall sein, wird die zeitweise Gültigkeit
der Fahrscheine über die Ersatzstrecke erklärt.
Die unterschiedlichen Laufwege der IC-Linie 5 nach Berlin Zoologischer Garten und Berlin-Lichtenberg werden
nicht berücksichtigt. Die Entfernung wird für beide Streckenverläufe gleich berechnet. Preisbildend ist
die Entfernung nach Berlin Zoologischer Garten. Der Umweg über den BAR wird nicht erhoben.
5. Reservierungsgebühren
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Auch BerIin-Spandau ist jetzt ein eigenständiger Tarifpunkt. Seit 1. Februar 1995 umfaßt der Taritbegriff Berlin Stadtbahn nur noch die S-Bahn-Strecke von Berlin-Charlottenburg bis Berlin-Lichtenberg mit allen auf diesem Abschnitt liegenden Bahnhöfen. Foto: Mario Lange |
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Mit Wirkung vom 01.02.1995 wurden die Reservierungsbestimmungen für die Sitzplatzreservierung
grundlegend verändert. Das Entgelt wird nunmehr nicht nach der Anzahl der reservierten Plätze,
sondern nach der Anzahl der Buchungen berechnet. Unter einer Buchung wird verstanden:
a) bei Platzbuchung mit gleichzeitigem Lösen eines Fahrscheines die Buchung von
Sitzplätzen
- entsprechend den Angaben im Fahrschein bezüglich Verbindungen, Reiseweg, Geltungsdauer
und Anzahl der Personen ggf. zuzüglich der Plätze für Kinder unter 4 Jahren,
- für Hin- und/oder Rückffahrt,
- für Anschlußreservierungen.
b) ohne gleichzeitiges Lösen eines Fahrscheines die Buchung von Sitzplätzen
- für bis zu 5 Personen,
- für Hin- und/oder Rückfahrt,
- für Anschlußreservierungen.
Das Entgelt beträgt bei gleichzeitigem Lösen von Fahrscheinen 3,00 DM und ohne Lösen eines
Fahrscheines 9,00 DM. Der Umtausch von Reservierungen ist gegen ein Entgelt von 3,00 DM möglich.
Wird bei gleichzeitigem Kauf eines Fahrscheins die Reservierung in mehreren Zügen zu
unterschiedlichen Zeiten gewünscht, da der Reisender, noch nicht festlegen kann, mit welchem Zug
er fährt, so werden für die Reservierung der ersten Verbindung 3,00 DM erhoben. Für die
gewünschten Reservierungen in weiteren Verbindungen ist jeweils ein Entgelt von 9,00 DM zu bezahlen.
6. Veröffentlichung von Tarifen
Die Veröffentlichung von Tarifen erfolgt
- in den Tarifen (können durch den Reisenden käuflich erworben, jedoch bei Fahrkartenausgaben
auch eingesehen werden),
- in Prospekten,
- in Aushangpreistafeln.
Auch zum 01.02.1995 kamen Preistafeln des gewöhnlichen Fahrpreises zum Aushang.
In Abhängigkeit von den geringen zur Verfügung stehenden Flächen wurden jedoch nur
wenige Exemplare ausgehängt. Wir werden Einfluß darauf nehmen, daß dies zukünftig verstärkt geschieht.
7.Sonstiges
Über die Hinweise und Vorschläge betreffs
- nicht ausreichender Fahrplanaushänge auf dem Bf Berlin Zoologischer Garten und
- Aufstellung von "Info-Riesen" auch außerhalb von Bahnhöfen
wurde der zuständige Geschäftsbereich Personenbahnhöfe informiert und um eine direkte
Antwort an Pro Bahn gebeten.
[I G E B] Nicht alle Antworten können zufriedenstellen bzw. überzeugen, so z. B. zu den
fehlenden IR_Halten in BerlinSchöneweide und Blankenfelde (Kr Zossen) so wie zu den hohen Kosten für
Sitzplatzreservierungen. Aber die Ausführlichkeit, in der hier auf die Probleme und Anfragen der
Besucher der Schienenverkehrs-Wochen eingegangen wurde, ist vorbildlich und verdient ein
dickes Lob - und ein Dankeschön an den Bearbeiter des Schreibens, Herrn Hildebrand.
Deutsche Bahn AG, Geschäftsbereich Fernverkehr
Regionalbereich Nord-Ost, Transportplanung
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