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Wie Michael Grunwald, der Leiter der neuen
BVG-Abteilung in einer Fernsehsendung vom
28. November 1995 kundtat, sollen bereits
täglich dreihundert solcher „Kummer"-Karten beim Verkehrsbetrieb eingehen. Auch
wenn diese Postkartenflut noch etwas hoch
erscheinen mag: allein die genannte Menge
deutet auf Veränderung und guten Vorsatz.
Man darf also orakeln, was alles wann besser
werden wird, wenn die BVG künftig selbst
ihren betrieblichen Problemen auf den Zahn
fühlt und hoffemlich in einer Vielzahl von
Fällen Lösungen zusande bekommt.
Der Berliner Fahrgastverband IGEB wird
also weiter am Ball bleiben und ebenso hartnäckig wie kontinuierlich die
Schwachstellen im Berliner Verkehr
registrieren.Von Fall zu
Fall nehmen wir dann
auch manchmal mehrere Anläufe, um den Berliner Fahrgästen unnötig
lange Umsteigewege
oder schlechte Anschlüsse zu ersparen. Und wie
so etwas in der Praxis abläuft, soll ein vielleicht
nicht sonderlich spektakulärer aber dennoch repräsentativer Fahrgastkummer
belegen, dessen weitere Bearbeitung wir hier unseren
Lesern hier einmal kundtun wollen. Wir zitieren dabei
aus dem Schriftwechsel der IGEB-Abteilung Fahrgastbelange mit dem Verkehrsbetrieb:
IGEB an BVG, April 1995:
„Die räumliche Zusammenfassung von Haltestellen der unterschiedlichen Verkehrsmittel
dient auch zur Attraktivitätssteigerung der Öffentlichen Verkehrsmittel. Ein Negativ-Beispiel hierfür ist
die Lage der Bushaltestelle U-Bahnhof Rosenthaler Platz, Fahrtrichtung Westen, Linie
340, Etwa 150 Meter vor der nächsten Straßenkreuzung liegt die Haltestelle: einsam und
ungünstig, verloren und fahrgastfeindlich. Der
Weg zur U-Bahn und zur Straßenbahn ist
extrem lang und somit unattraktiv. Wir bitten
Sie, die notwendigen Schritte für eine Heranlegung der Haltestelle an die Kreuzung zu
veranlassen,‘“
IGEB an BVG, Juni 1995:
„Mit Schreiben vom 8. April 1995 baten wir Sie um Verlegung der Haltestelle der Buslinie 340 am U-
Bahnhof Rosenthaler Platz, Fahrtrichtung U-Bahnhof Turmstraße. Damit sollten die
Umsteigewege zur U-Bahn und zur Straßenbahn
verkürzt werden. Telefonisch teilte Ihr Herr ...
unserem Herrn ... einige Tage später die
Gründe mit, warum diese Verlegung aus Ihrer Sicht nicht möglich
sei. Wir möchten Sie bitten, uns
zwecks Auswertung und Dokumentation die Gründe für eine
Nicht-Verlegung schriftlich mitzuteilen."
BVG an IGEB, Juli 1995:
„Ihre Anregung - die Anschluß- und
Umsteigebeziehungen im Verkehrsbereich Rosenthaler Platz
durch eine Verlegung der Omnibushaltestelle direkt in den
Kreuzungsbereich Torstraße
vor Brunnenstraße zu verbessern - kann aufgrund vorhandener
Verkehrsleiteinrichtungen und baulicher Voraussetzungen nicht realisiert
werden. Zur Gewährleistung und
Durchsetzung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer würde eine
Veränderung des bestehenden
Haltestellenstandortes -
was bekanntlich in Absprache mit den zuständigen
Verwaltungen und Behöden vorgenommen wurde - nicht mehr
gegeben sein. Besonders aufzuführen ist, daß zwischen den abfahrenden Bussen in Richtung
Torstraße/Friedrichstraße und dem Verkehr,
der von der Torstraße kommend und nach
rechts in die Brunnenstraße führt, gefährliche
Verkehrssituationen entstehen würden und
somit dieser Kreuzungsbereich als Unfallschwerpunkt zu betrachten ist. Nach Prüfung
der Gegebenheiten vor Ort würde es die Möglichkeit geben, den Haltestellenstandort um
ca. 15 m in Richtung Rosenthaler Platz zu
verlegen. Aus Kostengründen wird diese Variante, bedingt durch die fußläufige
Erreichbarkeit der U-Bahn (U8) und des geringen
Fahrgastaufkomrnens, nicht realisiert. Aus den
vorgenannten Gründen werden wir den derzeitigen Haltestellenstandort beibehalten."
IGEB an BVG, Anfang Oktober 1995:
„Mit Schreiben vom 24. Juli 1995 ... legen Sie
Griüde dar, die Ihrer Meinung nach gegen die
Heranlegung der oben genannten Haltestelle
an die Straßenkreuzung Torstraße sprechen.
Bei der BVG steht, so wird immer wieder
gesagt, der Kunde im Mittelpunkt. Leider
führen Sie in Ihrer Ablehnung fast ausschließlich Gründe an, die im baulichen Zustand und
der fehlenden technischen Beeinflussungsmaßnahmen begründet liegen, Lediglich mit
lhrem Hinweis auf das ,geringe Fahrgastaufkommen‘ gehen Sie auf die Fahrgäste ein. Die
Tatsache, daß eine Heranlegung der Haltestelle unter den jetzigen Bedingungen nicht
durchsetzbar ist, stellen wir gar nicht in Abrede, Wir sind aber sehr wohl der Meinung, daß
die BVG sich selber für Verbesserungen im
Sinne ihrer Fahrgäste einsetzen solle. Und
dazu gehört unter anderem auch die Verkürzung von Umsteigewegen. Die Einfädelung
des von der Haltestelle abfahrenden Busses,
die dann unmittelbar an der Kreuzung liegt,
könnte unterstützt werden durch die in anderen Städten bereits übliche, in
Serienfertigung befindliche und ausreichend erprobte
autornatische Anforderung eines Sondersignals für den Buss Damit wäre es diesem
möglich, ohne Behinderungen durch den Autoverkehr von der rechten in die mittlere
(Geradeaus-)Spur zu wechseln, Wir möchten Sie
deshalb trotzdem bitten, sich für eine änderung der Verkehrsführung und -beeinflussung
einzusetzen."
BVG an IGEB, Ende November 1995:
„Wir haben Ihr Schreiben in obiger Angelegenheiten an die Senatsverwaltung für Verkehr und
Betriebe - mit der Bitte um Stellungnahrne und
ggf. Abhilfe - weitergeleitet. Sie werden zu
gegebener Zeit über den Stand der Sachlage
informiert. Bis dahin bitten wir Sie, sich noch
etwas zu gedulden.“
[IGEB] Mag sich jeder seine eigene Meinung zu
diesem Vorgang bilden. Auch darüber, ob nicht
der Verkehrsbetrieb schon hätte nach der ersten
Eingabe des Fahrgastverbandes die Verkehrsbehörde Iediglich um Abhilfe statt um
Stellungnahme zu bitten. Doch ist dabei auch zu berücksichtigen, daß nur sehr sehr wenig von dem,
was Fahrgäste und BVG brauchen, in angemessener
Zeit von der Verkehrsbehörde realisiert wird. Es
bedarf also nicht nur des Dialogs zwischen Fahrgästen und Verkehrsbetrieben, sondern vielmehr
auch der Dialoge zwischen Fahrgästen und Verkehrsbehörde und im Sinne der Fahrgäste auch
zwischen kundenfreundlicher BVG und Verkehrsbehöde. Also bitte, liebe BVG ... IGEB
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