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Der Deutsche Bahnkunden-Verband Pro Bahn Brandenburg legt ein umfassendes Themenpapier zum Erhalt und Ausbau des Personen- und Güterverkehrs in den strukturschwachen Regionen Brandenburgs vor:
Der Anlaß
Seit zwei Jahren zieht sich die Deutsche Bahn
AG mehr und mehr aus der Fläche im Land
Brandenburg zurück. Wurden ab 1994 zunehmend Ginertarifpunkte geschlossen und
Anschlußbahnverträge gekündigt, erfolgte 1995
auf 157 Kilometern Strecke die Einstellung
des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV).
Das gleiche Schicksal droht 1996 Bahnlinien
mit insgesamt 264 km Streckenlänge. Die
entstehenden Netzlücken gefährden den sinnvollen Weiterbetrieb benachbarter Bahnen.
Das scheinbar unwiderlegbare Argument der
DB AG ist Umwirtschaftlichkeit - allerdings
eine eigenverantwortete! Die für abgrenzbare
Nebennnetze vollkommen ungeeigneten Organisations - und Produktionsstrukturen des
Konzerns in Form von unabhängigen Geschäftsbereichen schließen notwendige Synergieeffekte
zwischen Personen- und Güterverkehr sowie
Netzbetrieb aus, schufen einen aufgeblähten
Verwaltungsmittelbau und zerstörten das Gemeinschaftsgefühl aufeinander angewiesener
Eisenbahner.
Im folgenden wird deshalb der Nachweis
erbracht, durch den Aufbau von regionalen
Bahngesellschaften die Nebenbahnnetze im
Land Brandenburg wiederzubeleben. Die Ergebnisse - Verdopplung des
SPNV-Angebotes bei gleichzeitiger Defizitminderung von
bis zu 55 Millionen DM pro Jahr - lassen wohl
kaum Alternativen zu.
Aus den Gesetzen zur Bahnreform
Mit dem Beginn der Regionalisierung des
SPNV am 1 Januar 1996 wird in Deutschland
das Besteller-Ersteller-Prinzip eingeführt und
somit die EG-Verordnung 1893/91 umgesetzt.
Durch das Eisenbahnneuordnungsgesetz des
Bundes erhalten zu diesem Zeitpunkt die Bundesländer die Zuständigkeit für die
Organisation, Regie und Finanzierung des Schienennahverkehrs auf ihrem Gebiet. Zur
Bewältigung der Aufgaben wird der Bund jährlich die
Länder mit Mitteln aus dem Mineralölsteueraufkommen ausstatten.
Nach § 26 des Artikels 1 des Gesetzes zur
Zusammenführung und Neugliederung der
Bundeseisenbahnen ist eine kostenfreie Übergabe derjenigen Liegenschaften, die für den
weiteren Bahnbetrieb direkt bzw. indirekt
notwendig sind, von der DBA G an Gebietskörperschaften möglich, wenn der jeweilige
Aufgabenträger die SPNV-Nutzung für 15
Jahre und die lnfrastrukturvorhaltung für 30
Jahre zusagt. Dies gilt allerdings nur für Strecken, wo die DB AG selbst kein
Betriebsinteresse mehr hat, d. h. ein Stillegungsverfahren durch die DBAG angestrebt bzw.
aufgenommen wird.
Die endgültige Stillegung von Eisenbahninfrastruktur ist laut §11 des Allgemeinen
Eisenbahngesetzes (AEG) nunmehr erst möglich, wenn Übernahmeverhandlungen mit
sogenannten Dritten (nach Auslegung des Bundeseisenbahnamtes die betroffenen
Gebietskörperschaften, vor Ort bestehende NE-Bahnen und Güterverlader) gescheitert sind.
Das ÖPNV-Gesetz des Landes
Um die EU-Vorgaben und die Regionalisierung in Landesrecht umzusetzen, wurde am
11. Oktober 1995 auch im Land Brandenburg ein ÖPNV-Gesetz verabschiedet.
Das Gesetz enthält für den SPNV folgende Schlüsselpassagen:
- Das Eisenbahnnetz soll nachfrage- und bedarfsgerecht sowie leistungsfähig erhalten und ausgebaut werden
- Die Sicherstellung der SPNV-Bedienungist Aufgabe des Landes
- Das Land kann den SPNV auf Nebenstrecken beantragenden Landkreisen als Pflichtaufgabe zur
Erfüllung nach Weisung übertragen. Dies geschieht per Vereinbarung zwischen Land und
Landkreis(en) auf der Grundlage einer zu erlassenden Rechtsverordnung.
- Bis zum 30.6.96 ist der Nahverkehrsplan für den SPNV aufzustellen
- Das Land finanziert mit den Mitteln gemäß §8 Abs. 1 und 2, GVFG-Mitteln sowie originären Landesmitteln
den SPNV
Wer fährt auf welchem Netz?
Mit der Bahnreform ist die Öffnung des Schienennetzes der DBAG bzw. anderer
Schienennetzbetreiber für alle Anbieter von Eisenbahnverkehrsleistungen
(Eisenbahnverkehrsunternehmen) geregelt. Der
DBAG-Netzbereich gab dazu z. B. einen Trassenpreiskatalog
zur internen Verrechnung mit den DB-Verkehrsbereichen bzw. für Dritte heraus, die auf
dem DB-Netz Personen- oder Güterverkehr
durchführen. Durch Übemahme, Übertragung
nach §26 ENeuG oder Kauf ist auch ein
Schienennetzbetrieb durch Dritte (regionale Bahngesellschaften. NE-Bahnen)
grundsätzlich möglich.
Somit ergeben sich folgende Varianten:
- DBAG-Verkehrsbereiche fahren auf DB AG-Netz
- Weitere Eisenbahnverkehrsunternehmen befahren DBAG-Netz
- DBAG-Verkehrsbereiche befahren Netz weiterer Eisenbahninfrastrukturunternehmen
- Weitere Eisenbahnverkehrsunternehmen betreiben eigene Infrastruktur, d. h.
- unternehmerische Einheit von Betrieb und Netz
- Netzausbau ergibt sich direkt aus Betriebskonzept
Das „Zielnetz 2000" - ein entwicklungsbedürftiges Grundgerüst
Im Mai 1994 gab die Projektgruppe Regionalbahn (LEG Brandenburg, DR/DBAG) den
Schlußbericht zum „Zielnetz 2000" heraus.
Das Zielnetz wurde im August 1995 vom
Landeskabinett als Arbeitsgrundlage bestätigt. Obwohl der Projektauftrag lediglich die
Anbindung der Regionalen Entwicklungszentren an den Ballungsraum Berlin/Potsdam
vorsah, gilt dieses Konzept heute als einziges
Regionalverkehrskonzept des Landes Brandenburg. Das Ziel der Landesentwicklung,
die strukturschwachen Räume Brandenburgs
durch eine leistungsfähige Binnen-Infrastruktur zu stärken, wird durch das Zielnetz 2000
keineswegs erreicht.
ln den Kapiteln Fahrzeuge, Organisation
und Finanzierung wurden vorerst Varianten
aufgeführt und Rahmenempfehlungen gegeben, Das Liniennetz des Regionalverkehrs
umfaßt vier Regionalexpreß- und 12 StadtExpreß-Linien, die sternförmig auf den
Hauptstrecken von und nach Berlin ausgerichtet
sind sowie 4 Regionalbahnlinien.
Nachteile des „Zielnetzes 2000":
- Nebennetze werden zerrissen, keine Synergieeffekte durch Netzbildung
- Vernachlässigung der SPNV-Verbindungen zwischen den zentralen Orten laut
Landesentwicklungsplan (Wittenberge - Perleberg - Pritzwalk, Templin - Prenzlau, Jüterbog - Zossen)
- kostspielige Fahrzeuganschaffungen wegen Kopplung von langen Zugläufen auf elektrischen
Hauptstrecken mit kurzen Abschnitten auf Nebenbahnen
- lnfrastrukturplanung vorerst ohne Güterverkehr, Weiternutzung von SPNV-freien
Strecken durch Güterverkehr zu teuer
Die Lösung: Grundnetz + Regionalnetze
- sternförmiges Grundnetz von und nach Berlin mit schnellen, elektrischen Triebzügen auf den Hauptstrecken
- regionale Nebennetze (Regionalnetze) zwischen den Achsen mit leichten, kostengünstigen Dieseltriebwagen
- Verknüpfung zwischen Grundnetz und Regionalnetzen an Knotenbahnhöfen
(abgestimmte Fahrpläne: Integraler Taktfahrplan)
- optimale Verbindung der regionalen Zentren, Berücksichtigung von Relationen innerhalb der
Landkreise und Nahverkehrsräume
- teilweise Durchbindung von Zügen von den Regionalnetzen in das Grundnetz
Grundsätze des Bahnbetriebes auf den Regionalnetzen
- Ertüchtigung der Nebenbahnen auf eine grundsätzliche Höchstgeschwindigkeit von 80 bis 100 km/h
- Anpassung der Infrastruktur an einen ins Netz eingebundenen SPNV-Taktfahrplan (Festlegung Kreuzungshalte, Bahnsteigbelegung, Streckenausbau)
- Rationalisierter Betriebsablauf durch Einsatz effektiver Technik (Ausrüstung der Kreuzungshalte für den Personen- und Güterverkehr mit Rückfallweichen, weitestgehende Einführung von Funkleitbetrieb)
- Umwandlung von aufkommensschwachen Zugangsstellen in Bedarfshalte,
Einrichtung neuer Haltepunkte an potentialer-schließenden Stellen
- SPNV-Bedienung im Stundentakt, bei Bedarf im Halbstundentakt
- moderne Leichttriebwagen im Einmannbetrieb, kurzkuppelbar, einheitlicher
Fuhrpark, Konzentration der Betriebswerkstätten und Wagenbehandlung
- Mehrfachqualifizierung des Betriebspersonals (Tfz-Führer, Instandhaltung, Service)
- Optimierung der Betriebsabläufe des Regionalen Schienengüterverkehrs (RSGV)
Unternehmerische Voraussetzungen für die Regionalnetze
Für die Regionalnetze mit vorgenannten Grundsätzen zu organisieren, bietet sich im
Land Brandenburg der Aufbau regionaler Bahngesellschaften mit folgenden Eigenschaften an:
- zusammenhängendes Streckennetz mit leistungsfähiger Netzgröße
- effektiver und flexibler Einsatz von Personal und Betriebsmittel
- betriebswirtschaftlicher Ausgleich zwischen „starken" und „schwachen“ Strecken
- regionales und eigenverantwortliches Netzund Betriebsmanagement
- direkter Kontakt zu Landkreisen, Kommunen und Kunden, regionale Identität
- maßgeblicher Verkehrsanbieter ist zugleich Netzbetreiber
- direkter Einfluß der Berriebskonzepte des SPNV und RSGV auf den Ausbau und die Sanierung der Infrastruktur
- keine unternehmerische Trennung von Personen- und Güterverkehr
- gemeinsamer Personal- und Betriebsmittelpool
- Beteiligung des RSGV an den Fahrwegkosten, d. h. Entlastung des SPNV
Wege zu regionalen Bahngesellschaften
Um die aufgeführten regionalen Bahngesellschaften zu erhalten, sind grundsätzlich vier
verschiedene Wege möglich:
- Netzbetrieb und Verkehrserbringung durch bestehende NE-Bahnen
- Beispiel: Niederbamimer Eisenbahn AG (Regionalnetz Niederbarnim)
- Wiedergründung bis 1945/49 bestandener privatrechtlicher Bahnen bei gleichzeitiger
Rückübertragung der Liegenschaften an die alten Eigentümer
- Beispiel: Brandenburgische Städtebahn, Ruppiner Eisenbahn
- Neugründung von nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen)
- Verselbständigung ehemaliger und bestehender Anschluß- oder Werkbahnen
- Gründung im Zuge des Aufbaus der Regionalnetze auf
- a) privater,
- b) kommunaler Basis oder
- c) Mischformen („public private partnership")
- Anteilseigner könnten sein:
- a) Unternehmen der ver- und entladenden Wirtschaft, regionale Handels- und
Logistikuntemehmen, projektentwickelnde und -begleitende Consulter, Privatpersonen
- b) kommunale Zweckverbände (Land, Landkreis, Kommunen), Landkreise,
kreisfreie Städte, Landes- oder kommunale Entwicklungsgesellschaften
- Ausgliederung aus den DBAG-Geschäftsbereichen als DB-Tochter (Beispiele: S-
Bahn Berlin GmbH, Usedomer Bäderbahn)
Daß bis heute in Brandenburg kaum NE-Bahnen bestehen, die in der Lage sind, in absehbarer Zeit Verkehrs- oder
Fahrwegleistungen anzubieten, hat mehrere Ursachen:
- das Verkehrssystem Eisenbahn wird aufgrund des Bildes der DR/DBAG in der
Fläche als unflexibel, unwirtschaftlich und damit untemehmerisch nicht handhabbar angesehen
- die Landkreise und Kommunen gehen irrtümlich davon aus, daß sie bei einer weiteren
Regionalisierung des SPNV die Betriebsdefizite übemehmen müssen
- das Land Brandenburg hat bis auf verbale Bekenntnisse zum Wettbewerb auf der
Schiene bisher kaum Aktivitäten, um diesen zu fördern, erkennen lassen
Rahmenaufgaben der SPNV-Regieebene beim Land
Das Land Brandenburg als zukünftiger Aufgabenträger des SPNV steht besonders in der
Pflicht, die Etablierung von regionalen Bahngesellschaften voranzutreiben, Nicht zuletzt
aus eigenem Interesse - um die gewünschten
Effekte der regionalen Bahngesellschaften für
das Land (Steigerung der SPNV-Leistung bei
gleichem absoluten Zuschußbedarf, Wiederbelebung des Schienengüterverkehrs, Erhalt
von Dauerarbeitsplätzen in strukturschwachen
Gebieten,Bildung von Gewerbesteueraufkommen im Land) zu erreichen, sollte die
Zuweisung von folgenden Rahmenaufgaben
an die im Zuge der Regionalisierung zu bildende SPNV-Regieebene des Landes erfolgen:
a) Startaufgaben:
- SPNV-Leistungsvergabe durch Ausschreibungen
- Vorgaben zu vertiefenden Konzeptionen zu Betriebsführung, Finanzen und Organisation
b) langfristige Aufgaben:
- Aufbau eines Fahrzeug-, Betriebsmittel- und Personalpools für die Bahnbetreiber
- zentrale Fahrzeugbeschaffung für die NE-Bahnen (Mengenrabatt !)
- Fördermittelakquirierung und -management
- Koordinierung der Zusammenarbeit mit der DBAG, dem Land und dem Verkehrsverbund
- gemeinsame Marketing- und Verbundstrategien
Ist eine solche Entwicklung beim Land
nicht absehbar, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, daß die regionalen
Bahngesellschaften sämtliche Aufgaben (ausgenommen der
hoheitlichen) auf einen eigenen Querschnittsdienstleister übertragen. In Form einer
privatrechtlichen Gesellschaft mit den regionalen
Bahngescllschaften als Teilhaber bzw. als
unabhängiges Untemehmen (z, B. Deutsche
Regionalbahn GmbH) kann diese Firma landesweit Aufbau- und Servicearbeit leisten.
Die „strategische Allianz"
Dieser Begriff wurde in letzter Zeit durch den
VDV geprägt und umfaßt die Zusammenarbeit zwischen den NE-Bahnen und der DBAG.
Kernpunkte sind dabei:
- NE-Bahnen sind Voraussetzung für den Wettbewerb auf der Schiene
- Ohne Nebennetze fehlen der DBAG auf den Hauptstrecken die Fahrgäste und Güterkunden der
regionalen Räume
- Regionale Bahngesellschaften sind oft besser in der Lage, in den Regionen neue
Bahnkunden zu gewinnen, die erst dann auch neue Nutzer der DBAG werden
- zum beiderseitigen Vorteil sind die Schnittstellen und deren Logistik zu optimieren
Regionalnetze in Brandenburg
Aufgrund ihrer ausgeprägten regionalen Netzstruktur, dem Vorhandensein von
betrieblichen Knotenbahnhöfen und der Möglichkeit
der Integration an Verknüpfungspunkten stellten sich im Land Brandenburg fünf
Regionalnetze heraus, die untersucht wurden (Tabelle 1).
Weiterhin gehören zu jedem Regionalnetz
jeweils einige Bahnstrecken, die heute ausschließlich durch den Güterverkehr genutzt
werden oder durch die Deutsche Bahn AG stillgelegt werden sollen.
Die nebenstehende Tabelle zeigt das Verhältnis zwischen dem heutigen und dem
zukünftigen SPNV-Angebot, wenn auf den Strecken der Regionalnetze ein Stundentakt (in
Einzelfällen ein Halbstundentakt) zugrundegelegt wird (Tabelle 2).
Als sechstes Regionalnetz in der Region
Berlin/Brandenburg kann das gleichstrombetriebene Berliner S-Bahn-Netz angesehen
werden. Hier liegt seit 1.1.1995 die Betriebsführung der heute 247 km umfassenden
Linien bei der S-Bahn-Berlin GmbH, einer eigen wirtschaftlichen und einhundertprozentigen
Tochter der DBAG, Die Infrastruktur und deren Bewirtschaftung blieb weiterhin beim
DBAG-Netzbereich.
Der Umfang der aufgeführten fünf Regionalnetze in Brandenburg soll zunächst eine
Startstruktur darstellen, Damit sind etwa 80 Prozent des Nebenbahnnetzes in Brandenburg
abgedeckt.
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Bildunterschrift Foto: Fotograf |
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Die übrigen Nebenbahnen sind bisher Bestandteil des „Zielnetzes 2000“
(Brandenburgische Städtebahn, Rheinsberg) oder sollten
in Vorortverkehre eingebunden werden (Berlin - Zossen - Jüterbog, Cottbus - Forst -
Weißwasser).
Die Erweiterung der Regionalnetze ist deshalb begrenzt. Eher möglich ist die
Ausweitung der Betriebsbereiche der Regionalen Bahngesellschaften, z. B, auf dem weiteren
Netzt der DBAG oder Anschlußbahnen der Region.
Umsetzung - wer unternimmt welche Schritte
das Land Brandenburg
- Antragsteller nach §26 ENeuOG, Art. 1 zur
kostenfreien Infrastrukturübertragung
- lnvestitionshilfen für Fahrzeuge und Infrastruktur
- schnellstmögliche Einrichtung der SPNV-Regieebene mit geschilderten
Rahmenaufgaben (nachzulesen im Kapitel 3 des Konzeptes)
- Bereitstellung von Betriebskostenzuschüssen aus Regionalisierungsmitteln
- schnelle Genehmigung von Zulassungsträgen für NE-Bahnen als Eisenbahnverkehrs-
und/oder lnfrastrukturunternehmen
nach §6 AEG
die Landkreise
- Gründung von kommunalen Zweckverbänden bei öffentlichen Beteiligungen an den
regionalen Bahngesellschaften
- verkehrliche und organisatorische Verknüpfung Bahn/Bus
- Abschaffung von echtem Parallelverkehr Bahn/Bus
- Einrichtung von Schnittstellen Bahn/Buszubringer, Fahrplanabstimmungen
- Steuerung der Ansiedlung von Gewerbe und Wohnungsbau in Schienennähe
- Festlegung und Ausgestaltung von SPNV/RSGV-Kompetenzen in den Kreisverwaltungen
die Ämter und Kommunen
- Pflege und Wartung der kleineren Zugangsstelle
- Nutzung von Bahnhofsgebäuden für kommunale Zwecke, Bahnhofsumfeldgestaltung
- Steuerung der Ansiedlung von Gewerbe und Wohnungsbau in Schienennähe
- Flächenfreihaltung für neue Haltepunkte und Gleisanschlüsse
- Beantragung von Fördermitteln für Infrastruktur-lnvestitionen (GA-Mittel)
- Öffentlichkeitsarbeit für die Bahnangebote (Schaukasten, Lokalblätter, Ortsfeste)
- attraktive Gestaltung und Ausschilderung der Zugänge und Zufahrten der Zugangsstellen
Gleicher Preis - dreimal mehr Leistung als heute
Die finanzielle Ausstattung
lm Vorfeld der Regionalisierung kamen der
Bund und die Länder überein, daß sich die
Transferzahlungen vom Bund an die Länder
für die Finanzierung des SPNV in „Status-Quo"-Mittel und zusätzliche Mittel
(Regionalisierungsgesetz §3 Abs. 1 und 2) aufteilen.
Den größeren Teil werden vorerst ab 1996 die
Mittel zur Aufrechterhaltung des sogenannten „Status quo" ausmachen. Als Grundlage
dazu wurden die Verkehrsleistungen der DR/
DBAG im Fahrplanjahr 1993/94, länderweise
ausgewiesen, vorgesehen. Für Brandenburg
fixe Größe wurden dabei DM 17,17 für 1996
und DM 17,37 für 1997 an Zuschußbedarf pro
DB-Zugkilometer vereinbart. Dies bedeutet
bei etwa 28 Mio. Zugkilometer pro Jahr im
Regionalverkehr einen Sockelbetrag von 480
Mio. DM (1996).
Bedenkt man, daß in diesem von der DB
eingeforderten Zuschußbedarf auch die Kosten für den vollkommen ineffizienten
Betrieb auf den meist maroden Nebenstrecken
mit veralteten Fahrzeugen und einen enorm
hohen Personalaufwand im Verwaltungsapparat und Betriebsdienst enthalten sind, ist zu
erahnen, welche Leistungssteigerung für die
gleichen Kosten durch Regionale Bahngesellschaften mit oben aufgeführten
Kriterien erreichbar ist. Wie unfähig die Deutsche
Bahn AG ist, in Zukunft kostengünstiger zu
produzieren, beweist klar die Erhöhung des
Zuschußbedarfes bei gleicher SPNV-Leistung
zwischen 1996 und 1997.
Für die fünf benannten Regionalnetze heißt
dies konkret, daß die Finanzmittel für die
jährlich bei der DBAG vorgesehenen bzw.
möglichen Zugleistungen (laut Vereinbarung
Land - DBAG) auf die neuen Betreiber umgelegt werden müssen. Dies entspräche beim
Fahrplanstand 1995/96 bei allen fünf Regionalnetzen etwa 114,5 Mio, DM (letzte Spalte in
Tabelle 2).
Kommt es zu einem Wechsel der Aufgabenträgerschaft des SPNV vom Land an die
Landkreise, sind dementsprechend die für die
Strecken „gebundenen" Regionalisierungsmittel auch zweckgebunden für den SPNV vom
Land an die Landkreise weiterzureichen.
Nutzung von Förderprogrammen des Landes
- Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
- Existenzgründungszuschuß
- Programm zur Liquiditätssicherung
- Investitionsförderung in benachteiligten Regionen
- „Brachenrichtlinie“ des MSWV, ab 1.1.96
Nebenleistungen der Regionalen Bahngesellschaften
Durch vielfältige Dienst- und Serviceleistungen der Regionalbahnen ist neben dem Erhalt
und Ausbau des Kundenstammes vor allem
auch eine nicht unerhebliche Steigerung der
Eigeneinnahmen möglich.
Diese Leistungen sollten deshalb von Beginn an konsequent angeboten werden:
a) bahnnahe Leistungen
- nationaler und internationaler Fahrkartenverkauf als DB-Agentur
- Reisegepäcklogistik
- Management des Güterumsehlages Schiene / Straße
- Werkstatt- und Instandhaltungsleistungen für Dritte (Bahnbetreiber, Einzelkunden)
- Trasseneinnahmen bei Nutzung durch Fremdbetreiber (Sonder-/Durchgangszüge)
b) Leistungen im Bahnumfeld
- Verkauf von Reisebedarf in größeren Bahnhöfen und in den Zügen
- bahneigene Spedition für Güterverteilung
- konzessionierterStadt-undAmtsbusbetrieb, Sonderfahrten
- günstige Verpachtung von Räumen und Gebäuden für kommunale, touristische und gastronomische Zwecke
Der finanzielle Bedarf
In diesem Rahmen soll vorerst eine grobe
Abschätzung der zu erwartenden Kosten und
Erlöse des Fahrwegbetriebes und der Verkehrsleistungen auf den Regionalnetzen
vorgenommen werden, Dabei soll vor allen deutlich
werden, daß mit den gleichen finanziellen
Mitteln, die bisher für den SPNV bereitstanden, zukünftig auf den Regionalnetzen eine
weitaus höhere Leistung erwartet werden kann.
Sämtliche aufgeführten Kosten sind Angaben, die auf Durchschnittswerte der
VDV-Betriebe, Erfahrungen von nichtbundeseigenen Bahnen oder Betriebskonzepte von
Gutachtern zurückzuführen sind. Bei abweichenden Angaben wurdederjeweils höhere
Kostensatz verwendet.
Die Kosten für den Fahrweg der Regionalnetze wurden grundsätzlich nach dem Prinzip
der Eigenbewirtschaftung errechnet. Der Trassenpreis bei Nutzung des DB-Streckennetzes
ist mit 8,70 DM pro Zug-Kilometer angesetzt,
dem heutigen - allerdings unangemessen hohem - Durschnittswert, den die Deutsche
Bahn AG für die Netzbefahrung im SPNV im
Trassenpreiskatalog ausweist. Eine SPNV-Kostensenkung ist möglich, wenn innerhalb
des gleichen Unternehmens
- durch die Mitnutzung des Fahrweges der Fahrwegartteil des SPNV gesenkt wird,
- durch einen von RSGV und SPNV gemeinsam genutzten Betriebsmittel- und
Fahrzeugpool, gemeinsame Betriebs- und Werkstätten sowie eine einheitliche
Unternemensführung derAllgemeinkostemmreil des SPNV gesenkt wird.
In der Startphase der regionalen Bahngesellschaften ist allerdings zu erwarten, daß
durch hohe Rationalisierungsinvestitionen im
RSGV (moderne Fahrzeuge, Wagen, Leittechnik, immobile Logistik) sowie durch ein
massives Anschubmarketing weder Überschüsse noch hohe Anteile des RSGV an
Fahrweg- und Allgemeinkosten zu erwarten sind.
Mittel- und langfristig zahlen sich diese Investitionen jedoch und vor allem zugunsten des
SPNV aus, so daß es in den ersten Jahren
sinnvoll ist, die Fahrweg- und Allgemeinkosten zum ganz überwiegenden Teil dem
SPNV anzulasten.
Grundlage der Prognose für die Erlöse aus
Fahrgeldem bilden die Fahrgastzählungen der
Deutschen Bahn im Fahrplanjahr 1993/94.
Durch die Einführung des Stundentaktes, die
schnelleren Fahrzeiten, den Einsatz moderner
Fahrzeuge und den gehobenen Service wurde
ein Steigerungsfaktor ermittelt.
Da regional vergleichbar, aber in der Höhe
nach Art der Investition und durch alljährliche Rahmenprogramme schwer festlegbar,
wird hier von einem Investitionsmittelanteil
aus den beschriebenen Förderprogrammen der
öffentlichen Hand von vorerst 20 Prozent
ausgegangen. Dieser Wert ist erfahrungsgemäß die untere Grenze, zur Zeit sind je nach
Fördergebiet und Schnelligkeit der Antragstellung weitaus höhere Quoten möglich.
Pro Bahn, Brandenburg e.V.
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