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EU-Parlament und Ministerrat einigen sich auf neue Regeln für europäischen Eisenbahnraum

Was lange währt, wird endlich gut. Das gilt zumindest in den wesentlichen Punkten für die im September 2010 begonnene Neufassung des Ersten Eisenbahnpakets, das sogenannte „Recast“ (siehe u. a. SIGNAL 5-6/2011 ). Effektive und unabhängige Regulierung, fairer Zugang zu den Netzen und Serviceeinrichtungen sowie Anreize zur Lärmreduzierung an der Quelle und zum Einsatz des europäischen Zugsicherungssystems ERTMS – das sind die wichtigsten Fortschritte.

Güterzug
Güterzug in Bad Schandau. Die Kehrseite der für die Umwelt dringend erforderlichen Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene ist der Lärm entlang der Bahnstrecken. Deshalb ist es gut, dass die EU ihren Mitgliedsstaaten ermöglichen wird, lärmabhängige Trassenpreise einzuführen und damit Anreize zum Einsatz leiser Güterwaggons zugeben. Foto: Christian Schultz

Am 19. Juni 2012 einigten sich Parlament und Rat auf ein Kompromisspaket, das wesentliche grüne Forderungen aufnimmt. Der wichtigste Fortschritt für die Schaffung eines Einheitlichen Europäischen Eisenbahnraums ist die Verschärfung der Regulierungsvorgaben. So müssen die nationalen Regulierer in Zukunft unabhängig sein, mit ausreichenden Ressourcen und Personal ausgestattet werden und Beschwerden im Regelfall innerhalb von 6 Wochen bearbeiten. Damit können Entscheidungen nicht mehr unbegrenzt unter dem Vorwand nicht erfüllter Formalitäten hinausgezögert werden. Spätestens nach 16 Wochen muss der Regulierer in jedem Fall eine Entscheidung treffen.

Damit die nationalen Aufsichtsbehörden auf europäischer Ebene zusammenarbeiten, die Regeln einheitlich anwenden und grenzüberschreitende Probleme schneller gelöst werden, soll auf Druck des Parlaments ein EU-Netzwerk der Regulierungsbehörden geschaffen werden, dessen Arbeit die Europäische Kommission koordinieren wird. Die Erfahrungen aus dieser Kooperation werden zeigen, ob die Schaffung einer europäischen Regulierungsinstanz in Zukunft nötig sein wird.

Ein Erfolg ist ebenfalls, dass auf grüne Initiative das Thema Bahnlärm angegangen wird. So können die Mitgliedsstaaten lärmabhängige Trassenpreise einführen und damit Anreize zum Einsatz leiser Güterwaggons geben. Außerdem sollen öffentliche Mittel der EU und ihrer Mitgliedstaaten Anreize zur Reduzierung des Lärms durch die Nachrüstung von Güterwaggons mit Flüsterbremsen geben.

Schließlich wird auch die Diskriminierung beim Bahnstrom angegangen, indem für alle Unternehmen gleiche Preise verlangt werden müssen. Zugleich wird den Eisenbahnunternehmen die freie Wahl des Energieversorgers zugesichert, weil in der Vergangenheit private Wettbewerber über höhere Strompreise oftmals diskriminiert wurden.

Das EU-Parlament hat die erreichte Einigung am 3. Juli 2012 angenommen, nun muss noch der EU-Ministerrat formal zustimmen. Anschließend haben die Mitgliedsstaaten maximal 30 Monate Zeit, die Regeln in nationales Recht zu übertragen.

Michael Cramer, MdEP
Verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion Die Grünen/EFA im Europäischen Parlament

aus SIGNAL 4/2012 (September 2012), Seite 23

 

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