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War es nur der Wahlkampf, der das
ermöglichte? Was im Bezirk Steglitz
nicht möglich war, gelang in Charlottenburg erneut: ein einstimmiger Beschluß der
Bezirksverordnetenversammlung zur S-Bahn. Ein Ersuchen
der Charlottenburger SPD-Fraktion
über "Sofortige Maßnahmen zur Erhaltung der Bausubstanz von Anlagen der Westbahn (S-Bahn-Strecke
Stadtbahn nach Staaken)" wurde am
19. Januar 1989 einstimmig angenommen.
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Zugzielanzeiger im U-Bf. Paracelsus-Bad, z.Zt. Endstadion der U-Bahn-Linie 9 im Norden. Im Oktober 1992, rechtzeitig vor den nächsten Wahlen (die wahrscheinlich im November stattfinden), soll die U8-Nord über die Bf. Lindauer Allee und Karl-Bonhoefer-Klinik bis zum U-Bf. Rathaus Reinickendorf verlängert werden. Dem Vernehmen nach hätte es der Regierende Bürgermeister Diepgen gern gesehen, wenn er zu diesem Zeitpunkt auch das erste Teilstück des S-Bahn-Südrings hätte wiedereröffnen können. Doch warum hat er nicht für eine entsprechende Planung und einen frühzeitigen Baubeginn gesorgt? Damit wäre dem Senaut außerdem 1987 die Blamage erspart geblieben, auf rund 30 Mio. DM Bonner Gelder verzichten müssen, weil keine abgestimmten Baupläne vorlagen. Foto: IGEB |
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Die Bezirksverordneten beschlossen:
"Das Bezirksamt wird aufgefordert,
sich beim Senat von Berlin mit Nachdruck dafür einzusetzen, daß die zuständigen Stellen nun endlich
Maßnahmen vornehmen, um laut einstimmigem Beschluß der BVV Nr, 839
(vgl. SIGNAL 1/89 , Seite 14) die stilliegenden Charlottenburger
S-Bahn-Strecken vor dem weiteren Verfall zu
bewahren.
Vordringlich sind:
- Instandsetztung des Bahnhofsausganges zur Waldbühne am S-Bahnhof Pichelsberg,
- umgehende Instandsetzung der Abgänge des S-Bahnhofs Eichkamp vom
Empfangsgebäude und der Deutschlandhlle zum Bahnsteig, nachdem
diese seit über 1 1/2 Jahren ohne Dach
und Verglasung der Witterung ungeschützt preisgefgeben sind (Korrosion der Stahlteile, schwere
Frostschäden an Treppen und Podesten aus Beton als Folge?
Begründung: ... Zum verantwortlichen
Umgang mit dem vor 5 Jahren zur
treuhänderischen Verwaltung übertragenen öffentlichen Eigentum der
Berliner S-Bahn gehört die ordnungsgemäße Unterhaltung der Bausubstanz von Anlagen der Westbahn;
auch wenn diese öffentlichen Einrichtungen zweitweilig nicht benutzt werden. Dringend geboten sind
Erhaltungsmaßnahmen zur Verhinderung
weiterer laufender Verluste von bahntechnischen Einrichtungen und Ausstattungen." IGEB
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