Nahverkehr

Erneut einstimmig

War es nur der Wahlkampf, der das ermöglichte? Was im Bezirk Steglitz nicht möglich war, gelang in Charlottenburg erneut: ein einstimmiger Beschluß der Bezirksverordnetenversammlung zur S-Bahn. Ein Ersuchen der Charlottenburger SPD-Fraktion über "Sofortige Maßnahmen zur Erhaltung der Bausubstanz von Anlagen der Westbahn (S-Bahn-Strecke Stadtbahn nach Staaken)" wurde am 19. Januar 1989 einstimmig angenommen.

Zugzielanzeiger
Zugzielanzeiger im U-Bf. Paracelsus-Bad, z.Zt. Endstadion der U-Bahn-Linie 9 im Norden. Im Oktober 1992, rechtzeitig vor den nächsten Wahlen (die wahrscheinlich im November stattfinden), soll die U8-Nord über die Bf. Lindauer Allee und Karl-Bonhoefer-Klinik bis zum U-Bf. Rathaus Reinickendorf verlängert werden. Dem Vernehmen nach hätte es der Regierende Bürgermeister Diepgen gern gesehen, wenn er zu diesem Zeitpunkt auch das erste Teilstück des S-Bahn-Südrings hätte wiedereröffnen können. Doch warum hat er nicht für eine entsprechende Planung und einen frühzeitigen Baubeginn gesorgt? Damit wäre dem Senaut außerdem 1987 die Blamage erspart geblieben, auf rund 30 Mio. DM Bonner Gelder verzichten müssen, weil keine abgestimmten Baupläne vorlagen. Foto: IGEB

Die Bezirksverordneten beschlossen:

"Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat von Berlin mit Nachdruck dafür einzusetzen, daß die zuständigen Stellen nun endlich Maßnahmen vornehmen, um laut einstimmigem Beschluß der BVV Nr, 839 (vgl. SIGNAL 1/89 , Seite 14) die stilliegenden Charlottenburger S-Bahn-Strecken vor dem weiteren Verfall zu bewahren.

Vordringlich sind:

  • Instandsetztung des Bahnhofsausganges zur Waldbühne am S-Bahnhof Pichelsberg,
  • umgehende Instandsetzung der Abgänge des S-Bahnhofs Eichkamp vom Empfangsgebäude und der Deutschlandhlle zum Bahnsteig, nachdem diese seit über 1 1/2 Jahren ohne Dach und Verglasung der Witterung ungeschützt preisgefgeben sind (Korrosion der Stahlteile, schwere Frostschäden an Treppen und Podesten aus Beton als Folge?

Begründung: ... Zum verantwortlichen Umgang mit dem vor 5 Jahren zur treuhänderischen Verwaltung übertragenen öffentlichen Eigentum der Berliner S-Bahn gehört die ordnungsgemäße Unterhaltung der Bausubstanz von Anlagen der Westbahn; auch wenn diese öffentlichen Einrichtungen zweitweilig nicht benutzt werden. Dringend geboten sind Erhaltungsmaßnahmen zur Verhinderung weiterer laufender Verluste von bahntechnischen Einrichtungen und Ausstattungen."

IGEB

aus SIGNAL 2/1989 (Februar 1989), Seite 9-10

 

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