Bauten

Überprüfung des Ausbaus des Hamburger und Lehrter Güterbahnhofs

Anfang März wurden mit dem Fällen von Bäumen und der Vernichtung von Vegetation (zwei Hektar Grünfläche mit 207 Pflanzenarten) die Vorarbeiten für die Erweiterung des Hamburger und Lehrter Güterbahnhofs begonnen. In zwei Stufen soll dieser Güterumschlagplatz laut Vertrag mit der DDR vom 25. Januar 1989 ausgebaut werden.

Gemeinsam vom Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) Berlin und der Bürgerinitiative Westtangente (BIW) wird kritisiert, daß hier wieder wie am Sachsendamm) ohne neues Planverfahren, und damit ohne einen landschaftspflegerischen Begleitplan, Tatsachen geschaffen werden. Nach den Vorgängen am Sachsendamm darf bezweifet werden, ob die Bedingung, die an die Fällgenehmigung geknüpft wurde, von der ausführenden Senatsbauverwaltung eingelöst wird. Sie verpflichtet sie dazu, als Ausgleich für die verlorengegangene Vegetation einen 15 Meter breiten Streifen entlang der Bebauung an der östlichen Lehrter Straße innerhalb eines Jahres neu anzupflanzen.

Mit den Baumfällungen werden Anstrengungen unternommen, einen zentralen Güterverkehrsbahnhof anzulegen, ohne andere Güterbahnhöfe zu berücksichtigen. Damit wird langfristig viel Lkw·Verkehr in Berlin erzeugt, der durch eine dezentrale Verteilung von der Schiene auf die Straße erst gar nicht entstehen würde. Für einen dezentralen Güterumschlag muß neben dem Hamburger und Lehrte: Güterbahnhof im Norden der Bahnhof Tempelhof im Süden als Güterverteilstelle genutzt werden.

Weiterhin sind die verschiedenen Ortsgüterbahnhöfe in Berlin verstärkt für den Güterumschlag zu nutzen, und ein Gleisanschlußprogramm für Industrie- und Gewerbeunternehmen muß Möglichkeiten des Direktanschlusses schaffen. Dies würde den innerstädtischen Lkw-Verkehr reduzieren!

Um ein dezentrales Güterverteilungs-Konzept zu realisieren, müssen nach Ansicht von BUND und BIW die Vorarbeiten für den Ausbau des Hamburger und Lehrter Güterbahnhofs gestoppt werden und die Erweiterung insgesamt überprüft werden. Die schon verlorengegangene Vegetation muß dabei in einem - neu einzuleitenden - Planfeststellungsverfahren voll ausgeglichen werden.

BUND Berlin und Bürgerinitiative Westtangente

aus SIGNAL 4/1989 (April 1989), Seite 14-15

 

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