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Die FAHRGASTINITIATIVE BERLIN ist sehr erfreut, daß der Senat das
von uns in Zusammenarbeit mit dem
VCD und der AL Charlottenburg erarbeitete Konzept für die Ku‘damm-Busspur auf der mittleren
der drei Fahrspuren übernommen hat.
Von einem Schritt in Richtung ökologischer Stadtumbau kann aber nur dann
gesprochen werden, wenn neben dem
öffentlichen Verkehr auch der Fahrradverkehr gefördert wird. Dies ist der
Grund, warum wir nicht für eine Busspur auf der linken Fahrspur eintreten,
obwohl dies die beste Lösung für den
Busverkehr wäre. Dann müßte aber der
Radverkehr auf der Autofahrspur abgewickelt werden. Die Busspur auf der
mittleren Spur bietet dagegen die Möglichkeit, den Radverkehr mit einzubeziehen. Die beste
Lösung wäre eine
mindestens 4,5 m breite gemeinsame
Bus- und Radspur. Dies ist aber aufgrund der Gesamtfahrbahnbreite von
9,0 m nicht möglich.
Das Konzept der Fahrgastinitiative
Berlin und des VCD sieht deshalb eine
Mischnutzung der rechten und mittleren Fahrspur vor. Auf der Gesamtbreite dieser beiden
Spuren von 6,0 m muß
der Fahrrad-, Bus-, Taxi- und Lieferverkehr abgewickelt werden. Radfahrer
müssen zu haltenden Fahrzeugen einen
Sicherheitsabstand von mindestens 1,0
m halten können und dürfen nur mit Sicherheitsabstand überholt werden. Das
bedeutet, daß bei besetzter rechter
Spur Radfahrer und Busse in der Busspur hintereinander fahren müssen.
Um die Behinderung des Busverkehrs
in Grenzen zu halten, muß die Möglichkeit bestehen, daß Radfahrer abschnittweise in der
rechten Spur (Mehrzweckspur) fahren können. Das ist dann gegeben, wenn
die rechte Spur nur für den gewerblichen Lieferverkehr und
Taxen zum Halten offen steht.
Der Erfolg dieses Konzeptes hängt von
einigen Bedingungen ab, die unbedingt
beachtet werden müssen:
- Die rechte Spur muß von Falschparkern durch Umsetzen der Fahrzeuge
freigehalten werden. Sollte dies aus juristischen Gründen nicht möglich sein,
müssen beide Spuren zusammengefaßt
als Busspur mit den Ausnahmen für
Rad-, Taxi- und gewerblichen Lieferverkehr ausgewiesen werden.
- Die Busspur muß vor den Kreuzungen
mit Gummischwellen vor dem Befahren
durch Rechtsabbieger geschützt werden. Hinter den Kreuzungen müssen
Verkehrsinseln angelegt werden, die
das unberechtigte Einfahren in die Busspur verhindern. Auch wenn diese
Maßnahmen zum 01.10.89 nicht mehr
möglich sind, muß ein entsprechendes
Nachrüsten vorgesehen werden.
- Tempo 30 muß für alle Verkehrsteilnehmer gelten. Dies ist für die Sicherheit von Radfahrern
und Fußgängern
beim Überqueren der Fahrbahn unerIäßlich. Der Zeitverlust beim Busverkehr ist gegenüber
Tempo 50 minimal.
Der Fahrkomfort steigt durch das
gleichmäßigere Fahren sogar an. Entscheidend für die Reisegeschwindigkeit
sind die Aufenthaltszeiten im Stau (entfallen durch die Busspur), an Ampeln
(Reduzierung durch auf den Busverkehr abgestimmte Ampelschaltungen
möglich) und an Haltestellen (Reduzierung durch vernünftigere Einstiegsregelung möglich).
Fahrgastinitiative Berlin
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