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Zentraler Punkt der Maßnahmen für
die neue Stadtpolitik ist eine erhebliche
Aufstockung der Mittel für den Ausbau
von U- und S-Bahn-Anlagen; hiermit
wird die Grundlage geschaffen, durch
einen attraktiven öffentlichen
Personennahverkehr den mit dem motorisierten Individualverkehr verbundenen
umwelt- und verkehrspolitischen
Problemen zu begegnen. Für den Ausbau von U- und S-Bahn-Anlagen werden die
Kapitalzuführungen an die
BVG gegenüber der Planung des bisherigen Senats von 170 Mio. DM auf 340
Mio. DM aufgestockt. Finanziert werden sie zu 90,4 Mio. DM aus Mitteln
des Gemeindeverkehrsfmanzierungsgesetzes, zu 97,7 Mio. DM aus Bundesdarlehen,
zu 72 Mio. DM aus Mitteln
nach dem Strukturhilfegesetz des Bundes und im übrigen aus allgemeinen
Haushaltsmitteln. Für die Beschaffung
weiterer Fahrzeuge sind zusätzliche
Darlehen von 10 Mio. DM vorgesehen.
Die damitverbundene Steigerung der
Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs wird durch flankierende
Maßnahmen wie die Umweltkarte und
die Verdichtung des Fahrplantaktes unterstützt. (Auszug aus dem
Landespressedienst vom 19. Juli 1989)
Senat von Berlin
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