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Die Beantwortung dieser Anfrage vom
10. Mai hat der Verkehrsverwaltung
sichtlich Schwierigkeiten bereitet. Doch
obwohl sie sich viel Zeit ließ - die Antwort wurde erst im Landespressedienst
vom 8. September veröffentlicht - sind
die Schwachstellen unübersehbar. Der
Unfall vom Dezember 1988 wird unter
dem Vorwand des Datenschutzes zum
Staatsgeheimnis erklärt. Dabei ist
längst bekannt, daß es - zur Ehrenrettung des Herstellers - kein systemimmanenter
Fehler war, sondern menschliches Versagen bei der Erprobung
durch die BVG. Systemimmanent dageen ist der zu hohe Energieverbrauch
für ein Verkehrsmittel, daß sogar den
blauen Engel für ein umweltfreundliches Produkt erhalten will. Zwar versucht
die Verkehrsverwaltung diesen
Umstand durch Vorlage nicht direkt
vergeichbarer Zahlen zu verschleiern,
doch die Richtung wird dennoch deutlich. Im Gegenteil: es drängt sich der
Verdacht auf daß die M-Bahn bei vergleichbaren Zahlen noch schlechter dastünde.
Für alle Autos ist ein durchschnittlicher Benzinverbrauch je 100
km errechenbar, und bei Bahnen soll
das nicht möglich sein? Warum kann
nicht der durchschnittliche Energieverbrauch zum Transport eines Fahrgastes
über z.B. 1 km unter gleichen Streckenbedingungen für verschiedene Fahrzeuge
angegeben werden? Mit der vorliegenden Antwort sollte sich der Abgeordnete,
Herr Cramer, nicht zufriedengeben.
Und noch ein letztes: die alten S-Bahn-Wagen verbrauchen also weniger Energie
als die neuen! Dabei war uns immer
erzählt worden, daß die alten schnellstmöglich durch neue ersetzt werden
müßten, weil die alten u.a. zu viel Energie verbrauchen würden.
Die Art der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage und die Ergebnisse tragen
nicht dazu bei, Vertrauen in die Arbeit
der Senatsverkehrsverwaltung zu gewinnen.
IGEB
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