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Beantwortung der Kleinen Anfrage des
Abgeordneten Michael Cramer (AL)
über “U-Bahn-Verkehr zwischen Wittenbergplatz und Otto-Grothewohl-Straße":
Welche baulichen und technischen Probleme sind, neben der Beseitigung der M-Bahn,
für die Einrichtung einer durchgehenden U-Bahn-Betriebes Krumme Lanke - Pankow zu lösen,
wie lange dauert
das und was kostet es? (Bitte die Maßnahmen einzeln auflisten)
In der Expertenrunde "Verkehr" des
Provisorischen Regionalausschusses
wurde vereinbart, die notwendigen
Voraussetzungen für einen durchgehenden U-Bahn-Betrieb zwischen Krumme
Lanke und Pankow (Vinetastraße) zu
prüfen. Diese umfangreichen Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen;
Ergebnisse insbesondere zu den Kosten
und dem Zeitbedarf liegen daher zur
Zeit nicht vor. Es ist jedoch abzusehen,
daß der durchgehende U-Bahn-Verkehr auf der Linie U2/Linie A keine
kurzfristig erreichbare Maßnahme ist.
Folgende Probleme sind heute zusätzlich zur Beseitigung der M-Bahn erkennbar:
- Kündigung und Abbau des “Flohmarktes” Nollendorfplatz und des
“Türkischen Basars” Bülowstraße.
- Abbau der Straßenbahn Nollendorfplatz - Bülowstraße.
- Überprüfung und ggf. Sanierung der
Rampen, Hochbahnvidakute, Bahnhöfe
und Brücken des stilliegenden Streckenabschnittes.
- Wiederherstellung der Gleisanlagen.
- Wiederherstellung der Stromversorgung (besonderes Problem: entgegenesetzte
Polarität der Stromschienen
bei BVG und BVB).
- Neuerstellung der Zugsicherungsanlagen (besonderes Problem: unterschiedliche
Fahrsperren bei BVG und BVB).
- Veränderung der Bernburger Straße
im Bereich der U-Bahn-Trasse. Hierzu
ist die Fertigstellung des Konzeptes für
den Zentralen Bereich notwendig. Ferner sind Verfahren zur Änderung des
Flächennutzungsplanes sowie zur Planfeststellung durchzuführen.
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So unbestimmt die Antwort noch ist, so
deutlich zeigt sie aber bereits, daß der
Senat es nicht für möglich hält, nach
der für Ende 1991 geplanten Stillegung
der M-Bahn den durchgehenden U-Bahn-Verkehr Krumme Lanke - Pankow
schnell wiederaufzunehmen. Bisher hatte Verkehrssenator Wagner einen anderen
Eindruck erweckt. Völlig
unbegreiflich ist dabei, daß neben kaum
noch überraschenden “technischen
Sachzwängen” nun auch eine Änderung
des Flächennutzungsplanes und ein
Planfeststellungsverfahren erforderlich
sein sollen, um die U-Bahn wieder in
Betrieb nehmen zu können. Immerhin
ist die U-Bahn-Trasse vorhanden und
auch im neuen Flächennutzungsplan
dargestellt. Doch selbst wenn der Hinweis auf das Flächennutzungsplan-Änderungverfahren
sich nur auf die Bernburger Straße und die Flächennutzungen im Zentralen Bereich beziehen
sollte, so ist nicht erkennbar, warum
man dies zur Voraussetzung für die U-Bahn-Wiederinbetriebnahme machen
will. Es sei denn, man will die U-Bahn
gar nicht bzw. nicht auf dieser Trasse
wiederaufbauen ...
Senator für Verkehr
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