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Entsprechend dem Einigungsvertrag soll
der Verkehrsverbund Berlin - Brandenburg
zum 31. Dezember 1993 gegründet sein. Die
entscheidende Frage ist, ob der Verkehrsverbund
ein Verbund der Verkehrsunternehmen oder der
Gebietskörperschaften
werden soll. Der Senat ist der Meinung, daß
bis zum genannten Zeitpunkt 31.12.93 ein
Gebietskörperschaften-Verbund nicht möglich
ist. Ein solcher Kommunalverbund wird
frühestens nach fünf Jahren für möglich gehalten.
Im Senat wird deshalb mit Hochdruck daran
gearbeitet, eine Vorbereitungsgesellschaft
zu gründen, um die Ausstattung
des Verkehrsverbundes in Angriff zu nehmen.
Nach Auffassung der SPD-Fraktion ist
daher Eile geboten.
In einem Unternehmensverbund tragen nur
die Unternehmen Verantwortung, wobei es
keineswegs gesichert ist, daß sie die finanziellen
und verkehrspolitischen Voraussetzungen
durch die Gebietskörperschaften
erhalten. Ein Gebietskörperschaften-Verbund
hätte hingegen den wesentlichen Vorteil,
daß die einzelnen Landkreis, Städte
und Gemeinden unmittelbar für das Funktionieren
des Verbundes die Verantwortung
mittragen.
Die Größe des Verbundgebietes sollte den
Endpunkten der S-Bahn entsprechen. Die
Gebietskörperschaften in Brandenburg können
allerdings zur Zeit noch nicht einbezogen
werden, da die Gebietsreform noch
nicht eingeleitet ist. Trotzdem wäre die
Schaffung eines Verbundes der Gebietskörperschaften möglich.
Die SPD rät dringend von der Schaffung eines
Unternehmensverbundes ab. Die jetzige
Konstituierung einer Vorbereitungsgesellschaft
mit dem Ziel, nur einen Unternehmensverbund
zu gründen, bedeutet, daß zu
einem späteren Zeitpunkt mit Sicherheit
erhebliche, Probleme und Belastungen auftreten,
wenn dieser Unternehmensverbund
in einen Gebietskörperschaften-Verbund
umgewandelt werden soll, weil die Interessenlagen
dann höchst unterschiedlicher Natur sind und
sich möglicherweise einige Gebietskörperschaften
aus sehr egoistischen
Gründen nicht an einem solchen Verbund
beteiligen wollen. In diesem Zusammenhang
ist von Interesse, daß es in westdeutschen
Gemeinden zur Zeit eine starke Tendenz hin
zur Schaffung von Gebietskörperschaften gibt.
Wir fordern deshalb:
Gründung eines BGB-Gesellschaft der Gebietskörperschaften
als Vorläufer des
Zweckverbandes. (Der Zweckverband wäre
die Endstufe des Gebietskörperschaften-Verbundes,
ist aber nicht sofort zu realisieren.)
Diese BGB-Gesellschaft hat den Vorteil,
daß Berlin und einige der Umlandgemeinden
oder Städte sich sofort zusammenschließen
können und damit den Status eines Gebietskörperschaften-Verbundes
erfüllen. Die BGB-Gesellschaft ist offen und
läßt zu späteren Zeitpunkten je nach Entwicklung
weitere Mitglieder, nämlich weitere Landkreise und Gemeinden zu.
Die SPD stellt sich vor, daß Grundvertragspartner
dieser BGB-Gesellschaft sind:
- Das Land Berlin,
- das Land Brandenburg und
- diejenigen Kreise des Landes Brandenburg, die
derzeit bereits einen Beitritt in die
BGB-Gesellschaft wünschen. Für diese
bürgt das Land Brandenburg. Wir können
uns vorstellen, daß insbesondere sofort die
Umlandgemeinden Berlins, vor allem aber
Potsdam als Grundvertragspartner einer
solchen BGB-Gesellschaft beitreten.
Zweiter Schritt: Die BGB-Gesellschaft
gründet eine GmbH und beruft einen Geschäftsführer.
Der finanzielle und organisatorische Aufwand
ist in der Anfangsphase insgesamt gering.
Diese Gesellschaft hat folgende Aufgaben:
- Aufbau des Verkehrsverbundes Berlin - Brandenburg.
- Wahrnehmung der politischen Aufgaben,
die sich aus den Vorgaben des Aufsichtsrates
(Vorläufer der Zweckverbandsversammlung) ergeben.
- Verkehrs- und Betriebsaufgaben, wie z,B.
Marketing, Planung, Tarife, Einnahmeverteilung, Kostenverteilung.
SPD Will S-Bahn nicht dem Bund überlassen,
Berlin drohen Millionenverluste
Die vorgesehene Rückgabe der S-Bahn an
die Deutsche Reichsbahn wird von der SPD
aus mehreren Gründen als äußerst problematisch angesehen.
1. Die EG-Verordnung 18/93 sieht vor, daß
der Schienennahverkehr regionalisiert werden
muß. Entsprechend geht der Bundesverkehrsminister
auch im Hinblick auf die
Deutsche Bundesbahn - auf Empfehlung
der Regierungskommission - vor. Er beginnt
damit, sich der Nahverkehrsbetriebe, die
zur Bundesbahn gehören, zu entledigen.
Umso verwunderlicher ist es, daß in Berlin
zunächst ein anderer Weg gegangen werden
soll. Dies ist nur aus der Sicht des Bundes
von großem Vorteil, weil die Einnahmesituation
für die S-Bahn sich nach dem Zeitpunkt der
Übernahme auf Grund der verkehrlichen Situation
mit großer Sicherheit
verbessern wird. Darüber hinaus muß vermieden
werden, daß die Festlegung des
Netzsystems und des Bedienungsstandards
ohne Beteiligung Berlins erfolgt. Wir dürfen
nicht in eine Situation kommen, in der Berlin
keinerlei Einwirkungsmöglichkeiten
mehr auf die S-Bahn hat.
2. Es kann nicht angehen, daß bei der in einigen
Jahren notwendig werdenden Rückübertragung der S-Bahn
an Berlin die Stadt
hierfür gewaltige Summen aufzubringen
hat, da die dann gestiegenen Einnahmen als
Basis für die Ablösung zugrunde gelegt werden.
Kurzfristig und auf den ersten Blick ist
es billiger, die S-Bahn abzutreten, langfristig
würde sich eine solche Politik aber ins Gegenteil verkehren.
Wir fordern deshalb:
Die Ausgliederung der S-Bahn aus der
Deutschen Reichsbahn, die Gründung einer
S-Bahn-GmbH bzw. S-Bahn-Betriebsgesellschaft,
an der Berlin zu 30%, Brandenburg zu 10% und der
Bund zu 60% beteiligt sind.
Eine solche S-Bahn-GmbH hätte den Vorteil, daß
der Bund zwar mit in der Verantwortung ist, Berlin
und Brandenburg aber
ein erhebliches Mitspracherecht im Zusammenhang
mit den Investitionen, aber auch
mit der betrieblichen Gestaltung der S-Bahn hätten.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin
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