Kieme Anfrage des Abgeordneten Michael
Cramer (Bündnis 90/Grüne) über die U-Bahn-Wiederinbetriebnahme
zur Warschauer
Brücke (LPD vom 19.8.92):
Kann der Senat Zeitungsberichte bestätigen,
daß der U-Bf. Warschauer Brücke nicht wiederhergestellt,
sondern in veränderter Lage
neu gebaut werden soll?
Welche Mehrkosten entstehen durch einen
Neubau statt eines Wiederaufbaues?
In welchem Umfang sind durch den Verzicht
auf einen Wiederaufbau die denkmalpflegerischen
Belange betroffen?
Nein, richtig dagegen ist, daß der alte Bahnhof
Warschauer Brücke wiederhergestellt
wird, allerdings mit veränderten, den heutigen
Betriebsanforderungen entsprechenden
Bahnsteigen und einer Gleisführung, die es
ermöglicht, die U-Bahn-Linie 1 zu einem
späteren Zeitpunkt über den S-Bf. Warschauer
Straße hinaus bis zur U5 in der
Frankfurter Allee zu verlängern. Diese Planung
sieht einen neuen U-Bahnhof in Verbindung
mit einem veränderten S-Bahnhof
Warschauer Straße als direkten Umsteigebahnhof
über den Bahnanlagen der DR vor.
Die gesamte alte Bahnanlge (Bahnhofsgebäude,
Aufstellhallen, Stellwerk) wird weitestgehend
unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer
Belange wiederhergestellt.
Kann der Senat einen Bericht der zu den
Wahlen herausgegebenen Berliner Rundschau
"extra" bestätigen, daß der Bf. Warschauer
Brücke "in den Jahren 1992 bis 1994"
wiederhergestellt wird? Wenn nein, welche
Jahreszahl ist dann richtig?
Unter der Voraussetzung der Finanzmittelbereitstellung
wird mit den Bauarbeiten im
Herbst 1993 begonnen. Die Betriebsaufnahme
könnte dann Ende 1995 erfolgen.
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(IGEB) Die Pläne, den U-Bf. Warschauer
Brücke in neuer Lage vollständig neu zu bauen,
waren aus Sicht der Umsteiger zur S-Bahn
vernünftig, angesichts der Finanzsituation jedoch
abwegig. Es ist allerdings zu fürchten
daß auch die Wiederherstellung des alten
Bahnhofs eher ein Neubau wird und 1995
hier noch kein einziger U-Bahn-Zug verkehrt. LPD vom 19.8.92
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