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Zu der Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Berlin vom 11. Februar 1992, nach der die Tempo-30-Schilder
in der Sundgauer Straße sofort
wieder anzubringen sind, erklären wir als prozeßführende
Anwälte: Die Entscheidung des Gerichts
ist eine schallende Ohrfeige für die einseitig autoorientierte
Handhabung des Straßenverkehrsrechts
durch den Senat. Die Bedeutung der Entscheidung
reicht über den Einzelfall Sundgauer
Straße weit hinaus. Denn aus der Begründung des
Gerichts geht hervor, daß praktisch des gesamte
Programm zur Aufhebung von Tempo 30 in Berlin
rechtswidrig ist.
Das Verwaltungsgericht stützt seinen Beschluß
nämlich insbesondere auf einen Gesichtspunkt,
der Für das Aufhebungskonzept tragende Bedeutung
hat: Es bemängelte, daß die Aufhebung
"achematisch nach einem bestimmten Punktesystrm erfolgte,
bei dem allein das hohe Verkehrsaufkommen
... zur Aufhebung der Tempo-30-Regelung führt.
Demgegenüber werden positive
Aspekte, wie die Unfallentwicklung, nicht einbezogen."
Dies trifft auf sämtliche Aufhebungen von
Tempo 30 in Berlin zu, so daß davon auszugehen
ist, daß Anwohnerklagen gegen die Aufhebung
zumindest in all jenen Fällen Aussicht auf Erfolg
versprechen, in denen die Unfallentwicklung positiv
verlaufen ist. Damit trägt der Fall Sundgauer
Straße den Charakter eines Präzedenzfalles.
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Berliner Tempo-30-Zone. Graz ist schon weiter. In der ganzen Stadt gilt Tempo 30, und nur ausnahmsweise ist noch Tempo 50 erlaubt. Foto: Thomas Billik |
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Die Anwohner sehen einer Überprüfung in der
Beschwerdeinstanz mit Gelassenheit entgegen,
denn die Straßenverkehrsordnung verlangt eine
Abwägung zwischen der Sicherheit und der
Leichtigkeit des Straßenverkehrs. Wer - wie der
Verkehrssenator - die Gesichtspunkte der Unfallentwicklung
übergeht, wägt in Wahrheit überhaupt
nicht ab und handelt damit offenkundig
rechtsfehlerhaft. Er behandelt die Straßenverkehrsordnung
als politische Spielwiese und nicht
als Rechtsinstrument. Wir nehmen die Entscheidung
des Gerichts zum Anlaß, daraufhinzuweisen,
daß wir zur Zeit bereits zwei weitere Anwohnerklagen
(Xantener Straße und Akazienstraße)
vorbereiten. Gaßner, Groth & Siederer
Rechtsanwälte
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