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Unter bestimmten Vorausssetzungen erstattet die
Bahn ihren Kunden den IC-Zuschlag. Mehrere
Fahrgäste berichteten dem Berliner Fahrgastverband
IGEB, daß bei fehlendem Speisewagen und
erheblichen Verspätungen im IC-Verkehr der
Zuschlag nach einem Antrag bei der Zentralen
Kundenbetreuung der DB (Kaiserstraße 3 in W-6500 Mainz 1)
zurückgezahlt wurde. IGEB
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