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Durch die ständige Verzögerung des Ausbaus des Schienennahverkehrs,
insbesondere bei Straßenbahn und
Regionalschnellbahn, und durch ungebremsten
Straßenaus- und -neubau nimmt die Zahl der den Stau verursachenden
Autos in Berlin ständig zu. Von dieser Entwicklung besonders
betroffen sind Tram und Bus, deren
Behinderungen, z.B. durch vorschriftswidrig
abgestellte Fahrzeuge, eine Vielzahl von Problemen verursachen
und die Attraktivität des Gesamtsystems
Öffentlicher Nahverkehr entscheidend
beeinträchtigen. Auch hier zeigt die
Berliner Polizei ihr Desinteresse
an den Belangen der Fahrgäste und Verkehrsbetriebe. Bisher können
aufgrund nur weniger, z.T. noch
vorher angekündigter Überwachungsaktionen
Falschparker in den meisten Fällen
davon ausgehen, daß ihr Verstoß
nicht geahndet wird. Diese übergroße
Toleranz der Polizei ist mitentscheidend
für die Zustände auf den Berliner Straßen und die Disziplinlosigkeit
der Autofahrer, die einen hochgradigen Zustand der Verwahrlosung
erreicht hat. Aus diesem Grund hat der Berliner Fahrgastverband
IGEB ein Konzept zum Abbau dieser
Behinderungen entwickelt, das nachfolgend
in Auszügen dokumentiert wird.
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Foto: Norbert Gronau |
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Zugeparkte Tram- und Bushaltestellen sind in vielen Gegenden Berlins bereits zum Normalzustand geworden. Foto: Norbert Gronau |
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Durch falsch haltende oder parkende Fahrzeuge
kommt es zu einer Vielzahl von Behinderungen
von Bussen und Straßenbahnen sowie deren Fahrgästen.
In fast allen Fällen fuhren bereits die Regelwidrigkeiten
einzelner zu Behinderungen und
Beeinträchtigungen von Hunderten von Fahrgästen
bzw. zur Störung oder Blockade eigentlich
dringend notwendiger Einrichtungen.
Parken in zweiter Reihe
Bei Parken in zweiter Reihe ist häufig das Durchkommen
für die Busse erschwert oder ganz unmöglich
geworden. Die Folgen sind Verspätungen
bzw. erzwungene Betriebseinstellungen.
Parken in Kurven
Falsch abgestellte Fahrzeuge in Kurven behindern
ebenfalls die Fahrt der Busse. Gerade Gelenkbusse
sind darauf angewiesen, daß ein ausreichend
großer Kurvenradius zur Verfügung steht.
Zugeparkte Haltestellen
Die Einstiegshilfen bei behindertengerechten
Bussen (z.B. Eindecker oder Gelenkbusse mit
Hublift) und die Einstiegshöhe bei behindertenfreundlichen
Bussen (neuere Doppeldecker) sind
auf das Aussteigen an einer Bordsteinkante ausgerichtet.
Kann der Bus wegen falsch parkender
Fahrzeuge nicht an den Bordstein heranfahren, ist
die Investition von über 40.000 DM in die Einstiegshilfen
wirkungslos geworden, da nun wieder
Höhen von 30 cm und mehr zu überwinden
sind, die kein Rollstuhlfahrer und kein Gehbehinderter
bewältigt. Auch das Aussteigen auf die
Straße ist für Eltern mit Kinderwagen oder kleinen
Kindern sehr stark erschwert.
"Fast" zugeparkte Haltestellen
Auch eine "fast" zugeparkte Haltestelle fuhrt bereits
zu Problemen. So ist der Bus gezwungen,
sehr langsam an die Haltestelle heranzufahren
(Fahrzeitverlängerung) und fährt dabei mit der
Spitze bis zu 50 cm über den Bürgersteig. Hierbei
droht den Fahrgästen die Gefahr, z.B. vom
Außenspiegel des Busses getroffen zu werden.
Bei "fast" zugeparkten Doppelhaltestellen wird
das Umsteigen zwischen zwei Bussen unmöglich
gemacht, wenn nur ein Bus an die Haltestelle
heranfahren kann: Die umsteigewilligen Fahrgäste
des hinteren Busses können erst aussteigen
wenn der vordere Bus bereits wieder abgefahren
ist.
Parken in Ladezonen und auf Busspuren
Durch vorschriftswidriges Halten und Parken auf
Busspuren und in Ladezonen werden weitere
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung provoziert:
Die Lieferfahrzeuge sind nunmehr gezwungen,
in zweiter Reihe oder auf der Busspur
zu entladen. Die Busse müssen sich in den übrigen
Verkehr einordnen, was wiederum zu Fahrzeitverlängerungen
führt. So reicht bereits ein
falsch abgestelltes Fahrzeug aus, um mehrere 100
Meter Busspur unbenutzbar zu machen.
Parken an Straßenbahnhaltestellen
Insbesondere an Straßenbahnhaltestellen tritt das
Problem auf, daß auf dem Bürgersteig oder am
Fahrbahnrand geparkt wird, ohne das Parkverbot
des Haltestellenzeichens zu beachten. Dies stellt
eine erhebliche Gefährdung für die ein- und aussteigenden
Fahrgäste dar. Aussteigende Fahrgäste
haben Schwierigkeiten, den "sicheren" Bürgersteig
zu erreichen. Herannahende Autofahrer
können nicht genau erkennen, ob Fahrgäste einsteigen
wollen, da ihnen die Sicht genommen ist.
Oftmals erkennen sie nicht einmal das Haltestellenschild
und rasen mit unverminderter Geschwindigkeit
an den ein- und aussteigenden
Fahrgästen vorbei. Dies Führt nicht nur zu einer
erheblichen Gefährdung der Fahrgäste, sondern
auch zu erhöhter Giftbelastung, da die Abgase
durch die geöffneten Türen in den Fahrgastraum
eindringen.
Unbefugte Benutzung von Busspuren
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Während in anderen Städten dem ÖPNV durch besondere Ampelschaltungen Vorrang eingeräumt wird, werden in Berlin die Busse und Straßenbahnen durch Ampeln zusätzlich schikaniert. Ein besonders beeindruckendes Beispiel gibt es am Potsdamer Platz, wo zunächst der Individualverkehr Richtung Leipziger Straße fahren darf und erst anschließend, wenn die Straße zugestaut ist, der Bus für wenige Sekunden Freie Fahrt erhält. Foto: I. Schmidt |
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An Busspuren und Busschleusen stehen gelegentlich
spezielle Lichtzeichen für die Fahrzeuge des
Öffentlichen Personennahverkehrs. So wird die
Ausfahrt aus der Busschleuse durch einen um 45
Grad gekippten weißen Balken signalisiert. Diese
besonderen Lichtzeichen sind den illegalen
Benutzern der Busspur bzw. Busschleuse meist
nicht bekannt. Sie warten auf die grüne Ampel und
behindern so die dahinter wartenden Busse erheblich.
Diese Situation ist an fast allen Busschleusen
täglich zu beobachten.
Nichtbeachtung des Vorrangs
Busse, die von der Haltestelle abfahren wollen,
haben Vorrang! Diese Regelung wird vom Individualverkehr
regelmäßig mißachtet. Der Bus
muß solange in der Bucht warten, bis sich eine
Lücke im Stau ergibt oder ein Fahrzeug ihm sein
Recht gewährt. Auch hierdurch entstehen Verzögerungen
und Fahrplanabweichungen.
Lösungsvorschläge
Deutliche Kennzeichnung von Haltestellen
Um Mißverständnisse bei der Freihaltung von
Haltestellen auszuschließen, sollten alle Bushaltestellen
mit Halteverbotsschildern und einer
Fahrbahnmarkierung nach STVO (Zeichen 299,
Zickzacklinie) ausgestattet werden. Nur so wird
dem Individualverkehr ausreichend deutlich, wo
Park- und Halteverbote bestehen.
Abschaffung der Busbuchten
Das Heranfahren der Busse an den Bürgersteig,
z.B. in sogenannten Busbuchten, stellt die
schlechteste Lösung der Gestaltung einer Haltestelle
dar. Ausgerechnet dort, wo viel Platz für
eine Wartehalle, wartende Fahrgäste etc. benötigt
wird, ist der Platz enger statt breiter. Daher müssen
durch ein Umrüstungsprogramm alle Busbuchten
zu Haltestellenkaps umgebaut werden.
Überwachung von Busspuren
und Haltestellen
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Blick aus der Tram auf eine alltägliche Stauszene in der Dimitroffstraße: Das Fehlen der Gleis-Abmarkierung bedeutet für die Tram zusätzliche Fahrzeit und damit zusätzliche Kosten. Foto: IGEB |
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Busspuren in Berlin: Dort, wo sie besonders gebraucht werden, enden sie! Ein Beispiel dafür ist die neu angelegte Busspur in der Fennstraße, die 150 m vor der Kreuzung Müllerstraße endet. Foto: I. Schmidt |
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Die Polizei muß die fast völlig aufgegebene Überwachung
von Haltestellen und Busspuren wieder
aufnehmen. Zusätzlich sind fahrdienstuntaugliche
BVG-Mitarbeiter als Überwachungskräfte im
Oberflächenverkehr einzusetzen.
Einheitliche Busspur-Regelungen
Busspuren sind grundsätzlich unbefristet einzurichten.
Bei Busspuren am rechten Fahrbahnrand
wird lediglich Be- und Entladen zu bestimmten
Zeiten gestattet, aber grundsätzlich nie das Parken.
Nur so ist einer Kriminalisierung der Lieferfahrzeuge,
die ansonsten vollgeparkte Ladebereiche
vorfinden, entgegenzuwirken.
Umgestaltung von Straßenbahnhaltestellen
Im Straßenbahnbereich ist das Aussteigen auf die
Fahrbahn so weit wie möglich durch den Bau von
Haltestelleninseln zu vermeiden. Dabei müssen
folgende Grundsätze gelten:
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Außen hui - innen Pfui. Als völlig ungeeignet für den Einsatz im städtischen Linienverkehr haben sich die vom Privatunternehmen Der Südender eingesetzten Den Oudsten-Busse erwiesen. Anlaß für häufigen Fahrgastunmut ist die mißlungene Innenraumaufteilung: Direkt gegenüber der Mitteltür sind Zweiersitzreihen im Weg, und der Gepäckabstellplatz befindet sich auf der Türseite (!) zwischen Vorder- und Mitteltür. Dadurch kommt es vor allem auf den stark frequentierten Steglitzer Buslinien (wie z.B. Bus 180) ständig zu Gedränge im Bereich der Mitteltür, was zu längeren Aufenthaltszeiten an den Haltestellen führt. Und wenn dann noch ein Kinderwagen hineingezwängt werden muß, ist das Chaos perfekt. Foto: Klaus Kotzur |
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Probleme bereiten den Fahrgästen auch die neuen Neoplan-Gelenkbusse, die sowohl von der BVG wie auch von privaten Busunternehmen im Linienbetrieb eingesetzt werden. Bei vollen Bussen müssen einige Fahrgäste zwangsläufig im Gelenkteil stehen, hier aber gibt es nur an der Seite Festhaltemöglichkeiten. Wie es besser geht, kann man z.B. in den alten Ikarus-Schlenkis begutachten. Unzureichend ist auch die Innenraumbeleuchtung der Fahrgzeuge. Vor allem auf den hinteren Sitzplätzen ist die morgendliche Zeitungslektüre erst bei ausreichendem Tageslicht möglich. Foto: Klaus Kotzur |
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- In für den Autoverkehr einspurigen Straßen mit
parkenden Pkw's am Fahrbahnrand muß der Bürgersteig
bis zum Schienenbereich vorgezogen
werden. So entsteht Platz für die Aufstellung einer
Wartehalle, und die Höhendifferenz beim
Einsteigen kann um 12 bis 15 cm verringert werden.
Das Versperren der Haltestelle wird so wirksam
unterbunden.
- In einspurigen Straßen ohne Randparker ist der
Haltestellenbereich durch entsprechende Fahrbahnmarkierung
(H im Kreis) deutlich zu markieren. Zudem ist am Fahrbahnrand
eine Zickzacklinie
(Zeichen 299 StVO) anzubringen, die das
Halteverbot in diesem Bereich kennzeichnet. Um
ein ungefährdetes Ein- und Aussteigen der
Straßenbahnfahrgäste zu ermöglichen, ist eine einfache
Ampel zu installieren, die von der herannahenden
Straßenbahn auf Rot geschaltet wird (mittels
Fahrkontakt). Nach Abfahrt der Tram erlischt
die Ampel automatisch.
- In Straßen, die mehr als eine Fahrspur pro Richtung
für den Individualverkehr aufweisen, ist in
die am weitesten links gelegene Spur eine mindestens
2,5 m breite Haltestelleninsel mit Wartehalle
einzubauen. Diese Haltestelleninsel sollte an
Kreuzungen hinter der einmündenden Straße errichtet
werden. Bei Haltestelleninseln, die nicht
an Kreuzungen liegen, kann auf Ampeln zugunsten
eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen)
verzichtet werden.
Kosten
- Die Einrichtung eines Buskaps für eine
Bushaltestelle kostet etwa 25.000 DM. Bei ca. 1500
Haltestellen im Stadtgebiet ist ein Umbau erforderlich,
daraus entstehen im Laufe von 5 Jahren
Kosten in Höhe von etwa 7,5 Mio DM jährlich.
Die Umbaumaßnahmen sind bis zu 75% vom
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz förderbar,
so daß dem Land Berlin keine erheblichen Kosten
entstehen.
- Die Überwachung von Sonderfahrstreifen, Busspuren
und Haltestellen durch fahrdienstuntaugliches
Personal, evtl. verstärkt durch ABM-Kräfte,
ist ausgabenneutral, da die Bußgeldeinnahmen
in jedem Fall die Personalkosten decken.
- Der Umbau von Straßenbahnhaltestellen ist im
Zusammenhang mit der Aufstellung neuer Ampeln
und der Grundsanierung des Netzes ebenfalls
kostenneutral und durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
förderbar.
Durch diese Ausgaben lassen sich andererseits
erhebliche Einsparungen bei den Betriebskosten
im Oberflächenverkehr erzielen. Selbst bei vorsichtiger
Schätzung sind es mehr als 20 Mio. DM
jährlich. Hinzu kommt die gewonnene Sicherheit
für die Fahrgäste von Tram und Bus, die sich gar
nicht in finanziellen Größen ausdrücken läßt.
Diese vorgeschlagenen Maßnahmen sind dringend
erforderlich und ohne langwierige planerische
Vorarbeiten in kürzester Zeit zu verwirklichen.
Betriebskostenersparnisse in Millionenhöhe und
eine Verringerung der Unfallzahlen sind so einfach
wie auf kaum eine andere Art zu erreichen.
Wann setzt der Senat dieses Konzept um?
Die Langfassung dieses Konzeptes mit zahlreichen
Abbildungen und einer Übersicht von Lösungsmöglichkeiten
in anderen Städten ist
nach Überweisung von 7,50 DM einschl. Porto
und Versand auf das Konto 582605-102 beim
Postgiroamt Berlin (BLZ 10010010) erhältlich.
Bitte Versandanschrift nicht vergessen! IGEB
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