Jedes Jahr werden in Berlin Millionen dafür
ausgegeben, Haltestellen und Fahrzeuge
barrierefrei zu gestalten. Doch fast immer
werden diese Umbauten nutzlos, wenn Polizei
und Ordnungsämter die Haltestellen sich
selbst und damit den Autofahrern überlassen.
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Zugeparkte Straßenbahnhaltestelle in der Kastanienallee. Rücksichtslose Autofahrer und fehlende Kontrollen durch Polizei und Ordnungsämter führen dazu, dass Fahrgäste beispielsweise mit Kinderwagen oft kaum noch ein- und aussteigen können. Foto: Holger Mertens |
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Dieses Verhalten ist in mehrfacher Weise
schädlich: Zum einen verhindert es den
angestrebten Zweck der Umgestaltung, die
Zugänglichkeit von Bus und Straßenbahn
zu verbessern. Immer wieder werden durch
zugeparkte Haltestellen Mobilitätseingeschränkte
von der Mitfahrt ausgeschlossen.
Zum anderen führt es zu Mehrkosten
der BVG, weil sich die Aufenthalte an den
Stationen verlängern oder die Busfahrer gefährliche
Manöver machen müssen, um an
ihre Haltestellen heranzukommen. Nebenbei
verzichten Senat und Bezirke auch noch
auf Geld, weil eine konsequente Kontrolle
der Haltestellenbereiche mindestens in der
Anfangsphase einen großen Bußgeldbetrag
einbringen würde.
Bisher wurde die BVG bei diesem Problem
nicht einmal von der
Polizei unterstützt.
Die Beweissicherungspflicht stellte
den Verkehrsbetrieb vor die Wahl, den Busoder
Bahnfahrer entweder als Zeugen am
„Tatort“ zu lassen (und damit den Fahrplan
außer Kraft zu setzen), oder den Vorgang
nur zu melden in der Hoffnung, dass sich
der Schuldige während der oft langen Zeit
bis zum Eintreffen der Ordnungskräfte nicht
wegbewegt – was allzu oft die Ahndung
verhinderte.
Dabei ist die Sachlage ganz einfach, wenn
man bedenkt, dass die BVG mit behördlich
überprüfter Technik als landeseigenes
Unternehmen agiert: Ein damit erbrachter
Fotobeleg sollte als Beweismittel gegen
Falschparker generell ausreichen. Deshalb
sollte in die Front der Busse und Straßenbahnen
eine zertifizierte Kamera eingebaut
werden, mit der beweiskräftige Fotos der
verkehrsbehindernden Fahrzeuge gefertigt
und an eine vom Land bestimmte Stelle versendet
werden können.
Eine solche Ausstattung der Fahrzeuge
ist nicht so teuer, wie viele nun denken
könnten, denn alle neuen Fahrzeuge der
BVG verfügen serienmäßig über mehrere
Kameras und sogar über elektronische Speicher,
die auch zur Aufklärung von Straftaten
beitragen. Eine Kamera zusätzlich fällt bei
dem Mengenrabatt, den der größte deutsche
Verkehrsbetrieb sicher jetzt schon in
Anspruch nimmt, weniger ins Gewicht als
der tägliche Verlust durch zugeparkte Haltestellen.
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Schreiben an den Berliner Fahrgastverband vom 7. Januar 2013 |
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Außerdem war die mangelhafte Erkennbarkeit
des freizuhaltenden Bereichs immer
ein Problem bei Widersprüchen gegen die
Bußgeldbescheide. Eine deutliche Kennzeichnung
durch andernorts schon erprobte
gelbe Zickzack-Markierungen würde nicht
nur die Beweisaufnahme sehr erleichtern,
sondern auch bei den einen Parkplatz suchenden
Autofahrern eine präventive Wirkung
entfalten. Auf IGEB-Nachfrage steht
auch die Polizei diesem Mittel aufgeschlossen
gegenüber – siehe Kasten.
Außerdem sollten endlich dort, wo das
aufgrund des Straßenquerschnitts möglich
ist, Haltestellenkaps für Busse und Straßenbahnen
gebaut werden. Das Vorziehen des
Gehweges in den Parkstreifen einer Straße
bietet den Fahrgästen zusätzliche Flächen
zum Warten, ohne die Fußgänger auf dem
Gehweg einzuschränken. Zugleich ersparen
Haltestellen mit Kap beim Bus das Wechseln
der Fahrspur vom Fahr- auf den Standstreifen
und verkürzen damit den Haltevorgang.
Außerdem steht der Bus bei Kaps in der Regel
näher am Bord, so dass die Fahrgäste
besser einsteigen können, gerade auch die
Mobilitätseingeschränkten. Und schließlich
gibt es für die Autofahrer mehr Stellplätze
am Straßenrand, weil eine Haltestelle mit
Buskap kürzer ist als eine Haltestelle mit
Busbucht. (af) IGEB Stadtverkehr
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