„Wir suchen engagierte Berlinerinnen und Berliner
für unseren neuen Kundenrat – bewerben
Sie sich!“, schreibt die BVG in ihrem Kundenmagazin,
BVG-plus, Ausgabe 2/2013. Und weiter:
„Vom Gelegenheitsfahrgast im Freizeit-Verkehr
bis zur vielfahrenden Abonnentin und dem
Rushhour-Spezialisten – bunt gemischt soll er
sein, der neue BVG-Kundenrat. Im April wird
die 30-köpfige Gruppe ihre Arbeit aufnehmen,
um die BVG zu beraten und den Öffentlichen
Personennahverkehr zu verbessern.“
Natürlich begrüßt der Berliner Fahrgastverband
IGEB, dass sich die BVG um einen unmittelbaren
Kontakt zu ihren Kunden bemüht und
dazu einen Kundenrat aufbaut. Wie hilfreich
bzw. wirkungsvoll dieses Gremium ist, wird
man aber frühestens nach den ersten zwei
Jahren beurteilen können. Es hängt sicherlich
sowohl von den einzelnen Personen im Kundenrat
als auch von der Organisation durch die
BVG ab. Und hier ist aus zwei Gründen Skepsis
angebracht.
Erstens bezieht sich die BVG in allen Veröffentlichungen
zum Kundenrat auf die Beteiligung
bei den U-Bahn-Sitzen. In BVG-plus_02
heißt es: „Wir wollen unsere Kunden bei verschiedenen
Projekten gleich von Anfang an
mit ins Boot nehmen – also in unserem Fall
natürlich mit in Bus und Bahn. Bei der Entscheidung
für neue Sitze in der U-Bahn hat das
bereits gut funktioniert.“ Das sieht der Berliner
Fahrgastverband bekanntlich anders – siehe
SIGNAL 6/2012 . Vereinfacht ausgedrückt: Die
Fahrgäste konnten nur zwischen „hart, ziemlich
hart und sehr hart“ wählen. Das ist keine
Wahl und somit ist das Ergebnis auch nicht
Ausdruck des Kundenwillens.
Zweitens schreibt die BVG zu den Bewerbungskonditionen
in BVG-plus_02: „Bei den
Mitgliedern zählen wir auf die reine Kundensicht.
Bewerben können sich alle, die nicht
in einem Verkehrsunternehmen beschäftigt
oder bereits in einem Fahrgastverband organisiert
bzw. beruflich oder privat im Verkehrsbereich
aktiv sind.“ Dass Mitarbeiter von Verkehrsunternehmen
ausgeschlossen werden,
ist verständlich. Auch wer „beruflich im Verkehrsbereich“
arbeitet, z. B. bei der Senatsverkehrsverwaltung,
ist sicherlich kein geeignetes
Ratsmitglied für die Kundensicht.
Doch dass allein die Mitgliedschaft in einem
Fahrgastverband ein Ausschlusskriterium sein
soll, ist für die IGEB nicht hinnehmbar. Für Repräsentanten
eines Fahrgastverbandes wie die
IGEB-Vorstandsmitglieder ist das verständlich.
Aber ein solcher Verband hat immer auch „Karteileichen“,
die ihn einfach nur durch ihre Mitgliedschaft
unterstützen wollen. Diese dürfen
nicht ausgeschlossen werden. Außerdem: Was
ist ein Fahrgastverband? Der BUND ist ein Umweltverband,
engagiert sich aber auch in der
Verkehrspolitik. Sind die BUND-Mitglieder nun
auch alle ausgeschlossen? Noch absurder ist
die Einschränkung der BVG, dass nicht Mitglied
werden kann, wer „privat im Verkehrsbereich
aktiv“ ist. Sind also auch die „Trainspotter“ und
die aktiven ADAC-Mitglieder ausgeschlossen?
Letzteres auch vor dem Hintergrund, dass sich
der ADAC ja nicht mehr als Autofahrerclub
sieht, sondern als „intermodaler Verkehrsdienstleister“.
Angesichts der umfassenden
Ausschlusskriterien für den BVG-Kundenrat
dürfte es viele Fahrgäste geben, die bei strenger
Handhabung von der Mitwirkung ausgeschlossen
wären. Doch in der Praxis wird es
die BVG sicherlich großzügiger handhaben.
Andernfalls sind die durch Fachkunde oder Engagement
für den Kundenrat ungeeigneten
Fahrgäste herzlich eingeladen, beim Berliner
Fahrgastverband mitzuwirken.
Das Fazit zum BVG-Kundenrat: „Gut gemeint,
aber (noch) nicht gut gemacht“. Berliner Fahrgastverband IGEB
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