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Mit welchen Laufzeiten werden in
Berlin Konzessionen für Straßenbahn-
und U-Bahn-Linien erteilt?
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Konzessionen für den Straßenbahn-Verkehr werden für maximal 25 Jahre erteilt. Foto: Marc Heller, Oktober 1998 |
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Nach § 16 des Personenbeförderungsgesetzes
(PBefG) ist die Geltungsdauer der
Genehmigung für Straßenbahn- und
Obusverkehr so zu bemessen, daß sie mindestens
der gewöhnlichen Nutzungsdauer
der Betriebsanlagen entspricht. Genehmigungen
für Straßenbahn-Linien werden
auf 25 und für U-Bahn-Linien auf
90 Jahren erteilt.
Wann laufen die bestehenden
Konzessionen der BVG für den
Straßenbahn- und U-Bahn-Bereich
aus?
Je nach Linie laufen die Straßenbahn-Genehmigungen
bis zum Jahr 2018, 2021
oder 2022. Im U-Bahn-Bereich erfolgt das
nächste Auslaufen der Gültigkeit im Jahr
2008, die letzte bestehende Genehmigung
erlischt 2086. Hierzu ist zu bemerken,
daß die Genehmigung teilweise nur
kurze Abschnitte einer Linie betreffen. Um
Fehlinterpretationen vorzubeugen, wird
darauf hingewiesen, daß sich aus der
Dauer der Genehmigungen keine Ansprüche
auf Bezuschussung auf durch das
Land Berlin ableiten lassen. Christian Gaebler,
SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus
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