Herr V. wollte sich die älteste Glashütte
Deutschlands anschauen, südlich von Berlin,
nahe der Ortschaft Klasdorf. Doch er
hatte kein Auto, und der Haltepunkt
Klasdorf ist seit Jahren geschlossen. Da er
erfuhr er, daß in Klasdorf am darauffolgendem
Wochenende ausnahmsweise
Züge halten sollten: das Museumsdorf
Glashütte sollte am 15./16. Mai feiern.
Mit einem Freund begab sich Herr V.
zum Bahnhof Zoo und erwarb - da im Besitz
einer „Umweltkarte Premium ABC" für
Berlin und das Umland - zwei Anschlußfahrausweise
für die Fahrt bis nach Klasdorf.
Inzwischen war die planmäßige Abfahrtszeit
des RE in Richtung Dresden herangerückt.
Die Anzeige auf dem
Bahnsteig kündete kurioserweise einen RE
über Doberlug-Kirchhain nach Zürich (sic!)
an, da ertönte es aus dem Lautsprecher:
"Wegen einer betrieblichen Störung auf
der Stadtbahn verkehrt der RE nach Dresden
heute vom Bahnhof Lichtenberg,
Gleis 21. Fahrgäste benutzen bis
Lichtenberg bitte die S-Bahn".
Die S-Bahn kam sofort und erreichte
knapp eine halbe Stunde später Lichtenberg.
Der RE 4551 war schon weg. Der
Aufsichtsbeamte bedauerte: „Ich habe der
Transportleitung gesagt, daß der RE bis
14.30 Uhr auf die S-Bahn aus Zoo warten
müßte, aber die bestand darauf, den Zug
um 14.21 Uhr abfahren zu lassen."
Auf den nächsten RE (zwei Stunden
später) wollten Herr V. und sein Begleiter
nicht warten. Beide - und auch andere
Kunden - wollten ihr Geld zurück! „Damit
gehen Sie mal zum Chef" reagierte die
Mitarbeiterin am Schalter in Lichtenberg
auf die Bitte um Fahrpreiserstattung. Der
Chef des Reisezentrums war bereits
bemüht, einen erbosten Fahrgast zu besänftigen.
Nach dem Ausfüllen eines Formulars
erstattete er auch die 11,20 DM
für die Fahrkarten nach Klasdorf, aber für
die von der S-Bahn ausgestellten Tickets
zur Rückfahrt sei er nicht zuständig. „Da
gehen sie rüber zum S-Bahn-Schalter, aber
ich sage Ihnen gleich, dort kriegen Sie
kein Geld".
In der Tat erklärte der Angestellte am S-Bahn-Schalter,
eine Rückerstattung sei nur
auf ein Konto möglich und das könne bis
zehn Wochen dauern. Damit ließ sich Herr
V. nicht abspeisen. Man „einigte" sich
schließlich auf „Schadensersatz" in Form
einer ABC-Tageskarte (Wert 8,50 DM). Auf
die restlichen 2,70 DM verzichtete Herr V.
Das Ausfüllen des Antrags war ihm zu
lästig. Mittlerweile eine Stunde bürokratisches
Hickhack und ein verpatzter
Ausflug - es reichte! IGEB
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