Die Berliner Verkehrsverwaltung setzt ihre unrühmliche Politik zur
Blockade der Straßenbahn fort.
Die Berliner Verkehrsverwaltung setzt ihre
unrühmliche Politik zur Blockade der
Straßenbahn fort. Noch am 30. Dezember
1998 feierte man mit viel Tamtam die
Rückkehr der Straßenbahn zum Alexanderplatz.
Doch vergessen sind die Jubelreden.
Seit der Eröffnung konnte die Straßenbahn
in der Keibel- und Gontardstraße mit
30 km/h, auf dem Alexanderplatz selbst
mit 10 km/h fahren. Schon die Einschränkung
für den Alexanderplatz war merkwürdig,
denn in anderen Städten darf die
Straßenbahn in Fußgängerzonen
zwischen 25 und 30 km/h fahren (Kassel,
Karlsruhe, Erfurt)!
Doch in Berlin gelten die Erfahrungen
anderer Städte bekanntlich wenig. Seit
dieser Woche gilt im gesamten genannten
Bereich eine Geschwindigkeitsbeschränkung
von 5 km/h - die Pferdebahn zu
Kaisers Zeiten war schneller. Die Technische
Aufsichtsbehörde hat diese
Einschränkung ohne Absprache mit der
BVG durchgesetzt.
Die Folgen für die Straßenbahn sind
gravierend. Die Fahrzeit für jeden Zug
verlängert sich um etwa zwei Minuten.
Damit ist auch die Beschleunigung der
Straßenbahn-Linie 6 gescheitert. Diese
Linie sollte seit Oktober bei ihrer Fahrt
vom Alexanderplatz nach Hellersdorf
sechs Minuten weniger benötigen. Mit der
Fahrzeitverlängerung muß auch der Fahrplan
angepaßt werden und es kommt zu
einem kostenintensivem Mehreinsatz von
Fahrzeugen und Personal.
Ach so, sind vielleicht auch Fahrgäste
betroffen?
Leider ja, aber jetzt haben die Fahrgäste
zwei Minuten länger Zeit, das pulsierende
Großstadttreiben zu beobachten. Die IGEB
fordert die Technische Aufsichtsbehörde
auf, umgehend den alten Zustand wieder
herzustellen.
|
Straßenbahn auf dem Alexanderplatz: Eine Provinzposse nach Berliner Art. Foto: Marc Heller |
|
Darüber hinaus müssen die Erfahrungen
oben genannter Städte berücksichtigt
werden - die Straßenbahn sollte auf dem
Alexanderplatz 20 km/h fahren dürfen.
Am Tag nach der Presseerklärung
Am Tag nach der Veröffentlichung meldete
sich die „Technische Aufsichtsbehörde"
bei der IGEB. Sie sei mitnichten für
das Aussprechen der Geschwindigkeitsbeschränkung
bei der Straßenbahn über den
Alexanderplatz zuständig, sondern die
„Untere Polizeibehörde". Aha. Und was
ändert das an der Tatsache, daß die
Straßenbahn über der den Alexanderplatz
ausgebremst wurde? Wie die IGEB die Berliner
Verkehrspolitik kennt, wird bei
Erscheinen des Heftes der skandalöse Zustand
auf dem Alexanderplatz andauern.
In einer Stadt, in der bei einer größeren
Baumaßnahme auf der A 100 sofort der
städtische Notstand ausgerufen wird inclusive
Krisenmanagement durch den
Regierenden Bürgermeister, interessieren
die Belange einiger zehntausender Fahrgäste
leider wenig.
Und worin liegen nun die Ursachen für
die Straßenbahnverlangsamung? Die Untere
Polizeibehörde hat den Alexanderplatz
zur Fußgängerzone erklärt, ohne sich
über die Konsequenzen für die Straßenbahn
weitere Gedanken zu machen. Interessant
ist, daß anscheinend damit sogar
Vorgaben aus der Planfeststellung ausgehebelt
wurden. Der Alexanderplatz soll
natürlich Fußgängerzone bleiben, nur
muß für die Straßenbahn eine Sondergenehmigung
ausgesprochen werden. Das
wird in anderen Städten praktiziert.
Diese Festlegung (mit niemand abgestimmt,
schon gar nicht mit der BVG)
zwingt nun die Straßenbahn zum Schleichen.
Die bei der Senatsverkehrsverwaltung
angesiedelte Oberste Straßenverkehrsbehörde
hätte längst eingreifen und
den skandalösen Zustand abstellen können.
Wir fordern die Senatsverkehrs-Verwaltung auf,
die Straßenbahn auf dem
Alexanderplatz wieder auf Trab zu bringen
und die Straßenbahn zur „Chefsache" zu
machen.
Und sollte alles nichts helfen, so wäre
die BVG besser beraten, die Straßenbahn
über den Alexanderplatz einzustellen und
die Straßenbahnlinien wieder über den
Rosa-Luxemburg-Platz zu führen. Die
Senatsverkehrsverwaltung kann ja dann in
einer europaweiten Ausschreibung (darauf
legt die IGEB Wert) die Alexanderplatz-Straßenbahn
als Pferdebahnlinie
ausschreiben. So wären die 65 Millionen
DM Kosten gut investiert. IGEB
|