Es sind die Fehler des Grundkonzepts, die
Ärger im Detail verursachen. Vollständigkeit
kann bei dieser Auseinandersetzung
nicht gewährleistet werden - dafür ist der
Tarif zu unübersichtlich, die Informationen
auf zu viele Quellen verteilt und
trotzdem unvollständig.
Was ist eine Kurzstrecke?
Eine Frage, auf diees innerhalb des VBB
offensichtlich mehrere Antworten gibt.
Von den 35 Verkehrsunternehmen im
Verbund bieten immerhin 26 eine
Kurzstrecke an. Soll man damit zufrieden
sein, daß „nur" sieben Definitionen, zuzüglich
einiger Untervarianten, herausgekommen
sind? Sie unterscheiden sich in
mindestens einem Merkmal voneinander:
Umsteigeberechtigung, Preis, einbezogene
Verkehrsmittel oder die Definition, wie
lang denn nun „kurz" ist.
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Welcher Tarif ist denn der richtige? Foto: Marc Heller |
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Durch die Unternehmens- statt raumbezogene
Definition gelten häufig mehrere
Regelungen nebeneinander - besonders in
Potsdam, wo, je nach Strecke und Verkehrsmittel,
die Regelung von ViP, Havelbus,
S-Bahn, BVG oder anderer Unternehmen
greifen.
Preisfrage
Welcher Kurzstreckentarif gilt auf der Linie
136? Die Linie wird von der BVG und der
Oberhavel-Verkehrsgesellschaft gemeinsam
betrieben und beide haben ihre
eigene Regelung ...
Unternehmens- oder raumbezogene Regelung?
Oder ist doch alles wieder ganz anders? In
der Preistabelle des Bartarifs (Anlage 4,
Tabelle 2 der Tarifbestimmungen) findet
sich der Begriff „Kurzstrecke" gleich viermal
-jeweils einmal unter der Überschrift
„Landkreise" (Tarifstufe L0), „kreisfr.
Städte BRB, FF" (SO), „Berlin" (BO) u n d
„Potsdam" (PO). Dies sind Gebiets- und
keine Unternehmensbegriffe!
Gleichzeitig ist im Hauptteil der Tarifbestimmungen
wiederum festgelegt: „ Im
Teilbereich C gelten für Kurzstreckenfahrten,
deren Start und Ziel im Teilbereich B
liegen, die Kurzstreckentarife, die im Teilbereich
B gültig sind. "Welche C-Bereiche,
bitte? Der eben erwähnten Tabelle entnehmen
wir (auch wenn das zugegebenermaßen
nicht ausdrücklich drinsteht),
daß die Kurzsteckendefinitionen SO, BO
und PO (falls sie denn überhaupt so gemeint
sind), jeweils in allen drei Teilbereichen
(A, B und C) gelten. Ist der Satz
dann nicht überflüssig?
Der nächste Satz lautet „Weiterhin
gelten für Kurzstreckenfahrten auf S-Bahn-Strecken
im Berliner Teilbereich C die
Kurzstreckentarife, die im Berliner Teilbereich
B gültig sind. "(Tarifbestimungen,
Seite 29). Diese Aussage widerum
hat nur dann Sinn, wenn unsere vorige
Vermutung falsch war.
Ohne Kurzstrecke: auch schlecht
Trotzdem bleibt ein weiteres Ärgernis, daß
bei einem Teil der Unternehmen dieses
Angebot völlig fehlt. Es ist in einem Verbund
nicht einzusehen, warum der Regionalbus-Kunde
in der Uckermark als Mindestpreis
1,60 DM für eine Kurzstrecke
zahlt, ein Leidensgenosse in der Prignitz
jedoch 2,10 DM für zwei Waben.
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Ein erster Schritt, um den Fahrgästen den komplizierten Tarif verständlich zu machen: Infotafeln am Bahnhof Wünschdorf-Waldstadt. Foto: Martin Schiefelbusch |
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Und die Bahn? Es ist nachvollziehbar,
daß längere Bahnhofsabstände nicht unter
„Kurzstrecke" fallen, aber der generelle
Verzicht auf dieses Angebot (der auch erst
mit dem VBB-Start kam) führt zu manchen
Härtefällen, besonders im Berliner
Umland: Einmal Albrechtshof - Seegefeld
(1km) = DM 3,90! Die wenigsten dürfte
trösten, daß man für die Fahrt zwei
Stunden Zeit hat und die Strecke darin
einige Male hin- und herfahren kann.
Theorie und Praxis
Besonders schwierig wird es, wenn die
Regelungen des Tarifes durch Absprachen
der Verkehrsunternehmen untereinander
(eigenmächtig?) außer Kraft gesetzt werden.
Scheinbar, weil sie erkannt haben,
daß der Wortlaut der Tarife nicht ohne
Tücken ist.
Beispiel: Sonderfall Buslinie 657
Diese Linie, betrieben durch Havelbus,
hatte auf ihrem innerhalb Berlins liegenden
Streckenteil schon immer einige Besonderheiten.
Inzwischen kommt die Linie
nach Beobachtungen ernsthaft in Konflikt
mit dem gedruckt nachlesbaren Tarif!
Das Problem ergibt sich durch die Regelungen
zum Kurzstreckentarif, siehe „Anlage
6 Kurzstreckenregelungen" der Tarifbestimmungen:
Dort steht unter „Nr. 5
Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH
(HVG)": „Fahrausweise des Kurzstreckentarifes
gelten für Fahrten innerhalb einer
Wabe generell sowie für Fahrten zwischen
zwei benachbarten Waben bis zu sechs
Omnibushaltestellen, höchstens jedoch
für eine Entfernung von 3 km.
Die mangelnde Klarheit der deutschen
Sprache erlaubt hier noch verschiedene
Auslegungen darüber, ob die Höchstentfernung
von drei km nur für die sechs
Haltestellen zwischen zwei Waben oder
aber auch innerhalb der Wabe gilt. Aber
das ist hier schon fast unwichtig.
Wie auch einige andere Havelbus-Linien,
hat auch diese einen Abschnitt innerhalb
Berlins. Gemäß Fahrpreisübersicht (Anlage
4, Tabelle 2, Kurzstrecke „BO") kostet eine
Kurzstrecke dort DM 2,50, gilt aber (vermutlich
nach den Bedingungen von Havelbus
die da lauten wie oben definiert). Der
gesamte Streckenteil auf Berliner Gebiet
Rathaus Spandau - Heerstraße/ Nennhauser
Damm befindet sich im Teilbereich „B"
(daß heißt in Wabe 5656) also in ein und
derselben Wabe.
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Darstellung der Fahrpreise für Zeitkarten im Verkehrsverbund Rhein-Neckar. Die Großwabe ist vergleichbar mit der kreisfreien Stadt beim VBB. HD=Heidelberg, LU=Ludwigshafen, MA=Mannheim |
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Wer jetzt glaubt er könne jetzt diese
gesamte Strecke (oder einen beliebigen 3
km langen Teil davon mit der Kurzstecke
nutzen, hat zwar den Wortlaut des Tarifes,
nicht jedoch die Praxis der Absprachen
zwischen Havelbus und BVG auf seiner
Seite! Da die wörtliche Anwendung dieser
Bestimmungen ein Ungleichgewicht
zwischen der Linie 657 und den (teilweise)
parallel fahrenden Linien der BVG ergeben
würde, gibt es eine stillschweigende Absprache
der beiden Unternehmen, derzufolge
auch Havelbus die Bestimmungen
der BVG anwendet. Diese Absprache
könnte man ja als fast sinnvoll bezeichnen,
nur widerspricht sie den veröffentlichten
und genehmigten Tarifbestimmungen.
Schade nur, daß die Verwirrung dadurch
fast noch größer wird: Dummerweise
hält die Linie 657 innerhalb Berlins
(angeblich auf Veto der BVG) nur an
einem kleinen Teil der am Wege liegenden
Haltestellen, die sechs Haltestellen reichen
somit auch fast bis zur Stadtgrenze. War
ja schön, aber auch das haben die Verantwortlichen
(aus Fahrgastsicht: leider)
schon gemerkt. Folglich wurde die Linie
kurzerhand zur Expreßlinie erklärt, derzufolge
die ausgelassenen Haltestellen
mitzählen. Gut gedacht, aber trotzdem
dem Wortlaut der Tarifbestimmungen
nach nicht korrekt. Schöner kann man
kaum zeigen, daß auch die Verantwortlichen
in den Verkehrsunternehmen so
ihre Schwierigkeiten damit haben.
Frage: Welche Kurzstecke zu welchem
Preis gilt für eine Fahrt über die Stadtgrenze
- also zwischen zwei benachbarten
Waben?
Die Umwegkarte: Verwirrung pur
Aufmerksame Fahrgäste wissen: Im VBB
kostet der Umweg 4,40 DM. Aber WAS ist
ein Umweg? Oder anders: WAS ist ein
direkter Weg? Die Verfasser der Tarifbestimmungen
und Infomaterialien sind sich
da nicht einig:
Aus: Tarifbestimmungen, Seite 21 .
- „Verkehren zwischen einer Start- und
einer Zielwabe zwei Verkehrsmittel
über unterschiedliche Wege mit verschiedener
Anzahl berührter Waben,
so ist ein 'maßgeblicher Weg' festgelegt worden.
Das sichert Ihnen einen
Preis, egal, womit Sie fahren."
Aus: punkt3-Sonderinfo zum Verbund start,
Seite 8.
- „Ein Umweg liegt vor, wenn unterwegs
ein Tarifpunkt berührt wird, der - von
der Startwabe aus betrachtet - einen höheren
Preis als die Zielwabe hat."
Aus: punkt3-Sonderinfo zum Verbund start,
Seite 9.
- „Fährt ein Fahrgast über einen in Anlage
7 aufgeführten Umweg ..."
Aus: Tarifbestimmungen, Seite 32.
Umweg? Manchmal ja, aber nicht so!
Es gibt natürlich Fälle, in denen ein in
Anlage 7 definierter Umweg unstrittig ist.
Meist sind dies Fälle, in denen die Wahl
zwischen einer Buslinie „querfeldein" und
einer Bahnverbindung über einen nicht
am direkten Weg gelegenen Umsteigepunkt
besteht.
Zwei prinzipielle Fragen stellen sich:
- Wie 'schlecht' kann oder darf die direkte
Verbindung sein, um zumutbar
zu bleiben? Wann wird der längere
Weg normal, weil die kürzere Verbindung
nur selten besteht?
- Ist es sinnvoll und gerecht, sehr unterschiedliche
Umwegfaktoren (Differenz
der Streckenlängen bzw. Wabenzahl)
und Gesamtstrecken mit ein und demselben
Aufpreis zu belegen?
Beispiele
Niederfinow - Angermünde: direkt ca. 30,
über Eberswalde knapp 40 km: Differenz
10 km, Umwegfaktor 0,3.
Bergsdorf - Gransee: direkt ca. 14
km, über Löwenberg ca. 21 km: Differenz
7 km, Umwegfaktor 0,5.
Fürstenwalde - Müncheberg: direkt
ca. 25 km, mit der Bahn über Frankfurt
etwa 105 km: Differenz 80 km, Umwegfaktor 4,2.
Beelitz Stadt - Heilstätten: direkt ca.
4 km, mit der Bahn über Michendorf ca.
20 km: Umwegfaktor 5.
Schon deshalb ist dieser Tarifposten
höchst fragwürdig. Darüber hinaus ergibt
eine genauere Betrachtung von Anlage 7,
daß hier auch sonst nicht nur systematisch
vorgegangen wurde:
Auf dem Umweg ins Fettnäpfchen?
Erstens ist die Liste regional unausgewogen.
Erstaunlich viele Umwege wurden
im Kreis Oder-Spree gefunden, während in
der Uckermark etwa wesentlich mehr
Strecken direkt zu verlaufen scheinen.
Schonmal seltsam.
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Triebwagen am Haltepunkt Kuhbier: Die Bahnfahrt hierher hat der VBB als Umweg definiert. Absicht oder Zufall? Foto: Thomas Kabisch |
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Zweitens ist das Ordnungsprinzip der
Liste nicht klar. Es ist stark anzunehmen,
aber nirgends festgelegt, daß die Umwege
jeweils in beiden Richtungen gelten. Die
Relationen werden meist einmal genannt,
„Müncheberg - Frankfurt" und „ Müncheberg
- Fürstenwalde" jedoch in beiden
Richtungen.
Wabe ist nicht gleich Wabe?!
Die Ortsbezeichnungen der Liste (warum
stehen nicht die Wabennummern dabei?)
sind teilweise unklar oder entsprechen
nicht den Wabennamen. So gibt es den
Umweg „Zehdenick (Mark) - Gransee über
Löwenberg (Mark)„ und gleichzeitig
„Zehdenick-Neuhof - Wensickendorf über
Berlin-Karow", obwohl Zehdenick und
sein Ortsteil Neuhof in derselben Wabe
liegen. Ähnlich die Angabe „über Neuruppin
Rheinsberger Tor". In einer Reihe von
Fällen ist „Berlin-Lichtenberg" als Umwegpunkt
angegeben, etwa von Tiefensee
nach Biesenthal. Ist Lichtenberg ein Synonym
für den B-Bereich, oder zählt der A-Bereich
auch noch dazu? Darf man nach
Biesenthal vom Berlin-Lichtenberg aus
zum Ostbahnhof fahren, um dort in den
RE 3 umzusteigen, oder muß man nach
Hohenschönhausen? Ist es legal, mit der
S-Bahn nach Bernau zu fahren?
Ein Umweg, der keiner ist
Doch damit sind die Merkwürdigkeiten
noch lange nicht vorbei! Die Liste hält eine
Fülle weiterer Ungereimtheiten, Ärgernisse
und Grotesken bereit, von denen
hier nur einige beispielhaft widergegeben
werden sollen:
Pritzwalk - Pulitz
Wegen der Fahrt über Kuhbier ist ein Zuschlag
fällig. Der Bus über die Bundesstraße
321 bleibt davon verschont (auch
dann, wenn er einen Abstecher nach Kuhbier
macht?). Beide Verkehrsmittel durchfahren
aber die gleiche Anzahl Waben! Ein
Schelm, wer Böses dabei denkt?
Schwedt - Angermünde
Der Weg mit der Bahn über Pinnow (eine
Wabe mehr als mit dem Bus über Felchow)
ist als Umweg definiert.
Beeskow - Frankfurt
Der kürzeste Weg von Beeskow nach
Frankfurt/Oder führt über Müllrose und
Bus wie Bahn fahren dort entlang, trotzdem
ist Müllrose als Umweg definiert!
Welches ist also der „direkte Weg" im
Sinne des Tarifs?
Berlin-Spandau - Hennigsdorf
Über Finkenkrug ist es weiter, innerhalb
der ABC-Bereiche sollte die Route doch
egal sein, oder? 4,40 DM Umweg zusätzlich
zu 3,90 DM Einzelfahrschein sind
nicht attraktiv. Abhilfe: Man behaupte bei
einer Kontrolle, man sei nicht von Spandau
gekommen (zählt zu Spandau in diesem
Sinne auch Albrechtshof?) oder fahre
weiter als Hennigsdorf. Aber nicht weiter
als Oranienburg, sonst kommt wieder die
Sache mit den 5,- DM nachlösen für die
Anschlußfahrkarte. Und nicht beim Aussteigen
erwischen lassen!
Fürstenwalde - Bad Saarow
Man kann die Thermenstadt auch über
Beeskow erreichen. Das ist in der Tat ein
Umweg, und zwar ein ziemlich unsinniger,
weil man auf dem Weg nach Beeskow
meistens schon durch Bad Saarow
kommt.
Geheimtip: Wer von Fürstenwalde nach
Beeskow will, kauft günstiger die Einzelfahrt
bis Bad Saarow und den Umweg
dazu (3,20 DM + 4,40 DM = 7,60 DM),
weil die „direkte Fahrkarte" mit 8,50 DM
teurer ist!
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Leider genügt der VBB den eigenen Ansprüchen nicht. Aus: VBB-Zeitung, 5/99 |
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Fahrpreise ermittelt mit der elektronischen Tarifauskunft (www.vbbonline.de) am 31.. August 1999, vom VBB-Infotelefon bestätigt und mit der elektronischen Tarifauskunft der DB (www.bahn.de) am 31. August 1999 |
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Grundlage: Preisangaben aus den Jahren 1997 bis 1999 - jeweils Stichproben aus Einzel- und Mehrfahrtkarten verschiedener Preisstufen. |
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Es sollte eigentlich zur Vergangenheit gehören. Wenn der VBB jedoch von Transitlinien spricht, führt er vielleicht auch Transitvisa ein... ? |
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Fürstenwalde - Oegeln
Oegein liegt direkt hinter Beeskow (3 km
weiter, aber in der nächsten Wabe), und
man kommt auf dem Weg dahin nur
schwer an Beeskow vorbei - es sei denn,
man wandert oder fährt über Frankfurt.
Für diese vielleicht noch sinnvolle Route ist
aber kein Umweg definiert.
Niederfinow - Biesenthal
Kann es sein, daß der Umweg über Eberswalde
kürzer ist als die Alternativroute mit
dem Bus?
Müncheberg - Frankfurt/Oder
Wer auf diesem Korridor zwischen Zeitkarten
und Einzelfahrscheinen wechselt,
muß aufpassen: Bei ersteren empfiehlt es
sich, die Strecke mit der Bahn zurückzulegen
und in Werbig umzusteigen, weil
man dann nur den Kreis Märkisch
Oderland bezahlen muß (vergleiche
Transitfälle). Mit Einzelkarten jedoch ist dies
ein Umweg zu 4,40 DM pro Fahrt, und
man ist gut beraten, statt dessen den Bus
zu nehmen!
Waren schon die verschiedenen eingangs
erwähnten Definitionen nicht unbedingt eindeutig,
so dürften solche Erfahrungen
jede Klarheit beseitigen. Kommentar
überflüssig.
Laut punkt 3 (Ausgabe vom 14. Oktober
1999) soll „der Umwegfahrausweis in die
Tarifmatrix integriert "werden! Sogar der
VBB hat bemerkt, daß Änderungsbedarf
besteht. Es ist aber sehr fraglich, ob es
ausreicht, den Umwegfahrausweis zu
„integrieren". Auf jeden Fall ist eine
kritische Überprüfung der infrage kommenden
Relationen notwendig.
Der Bartarif: In kleinen Schritten zum großen Chaos
Es fällt auf, daß der Tarif besonders im
Barbereich (Einzel- und Tageskarten) sehr
fein gegliedert ist: Während man für
Zeitkarten höchstens 15 verschiedene Preisstufen,
basierend auf politischen Raumeinheiten
(siehe weiter unten) definiert
hat, sind es für Einzel- und Tageskarten
deren 41, Fahrrad-, Umweg und
Anschlußkarten nicht eingerechnet. Dabei
wird der Preis nach Wabenzahl respektive
Entfernung ermittelt.
Der VBB sollte erklären, warum es für
den Bereich um 25 km drei sich zum Teil
widersprechende Definitionen gibt:
Fünf Waben entsprichen 25 km:
- Preisstufe L5 = fünf Waben
= Einzelfahrt zu 5,30 DM,
- Preisstufe L6 = über fünf Waben (ohne
Begrenzung nach oben) = Einzelfahrt
für 6,40 DM,
- Preisstufe R2 = bis 25 km = Einzelfahrt
6,40 DM.
Aus: Tarifbestimmungen Anhang 4, Tabelle
2.
Ob im Einzelfall tatsächlich eine solche
Wahlmöglichkeit besteht, sei bezweifelt.
Außerdem zeigt der Wabenplan, daß die
B-Bereiche von Brandenburg, Frankfurt
und Potsdam (nicht jedoch von Berlin!)
nochmals in Waben unterteilt sind. Wozu?
Hier versagt der Computer
Die elektronische Tarifanfrage kennt zwar
nicht nur den Hauptort, sondern auch
manche Ortsteile dieser Städte (zum
Beispiel Sacrow), stürzt aber beim Erstellen
einer entsprechenden Preisauskunft
(wie auch sonst bei kniffligen Fragen)
normalerweise ab. Die auf diesem Wege
erhältlichen Auskünfte werden übrigens
„ohne Gewähr" erteilt...
Auch wenn man davon ausgeht, daß
diese Probleme gelöst werden können,
bleiben immer noch zu viele Preisstufen
übrig. Zusammen mit der feinen Einteilung
des Gebiets in viele und kleine
Waben führt das nämlich genau dazu,
daß die Zahl der möglichen Fahrbeziehungen
stark aufgebläht und das Fehlerpotential
explosionsartig größer wird.
Die Größe spielt keine Rolle
Sie ist kein Argument für unüberschaubar
viele Preisstufen: RMV und VGN (Rhein-Main-Verkehrsverbund
und Verkehrsverbund
Großraum Nürnberg), ebenfalls
großflächige Verkehrsräume, kommen mit
deutlich weniger (sieben bzw. neun)
Preisstufen aus. Und selbst in den Niederlanden,
die vollständig in wabenförmige
Zonen unterteilt sind, muß man höchstens
bis 20 zählen.
Insbesondere eine Kappungsgrenze
(Höchstpreis ab einer bestimmten Entfernung)
würde das System vereinfachen. Da
die Anzahl der durchgeführten Fahrten in
der Regel mit zunehmender Entfernung
abnimmt, stünden dadurch relativ wenig
Einnahmeverluste auf dem Spiel.
Wie teuer ist der VBB denn nun wirklich?
Beim VBB ist die teuerste Preisstufe RN
(50,30 DM Einzelfahrt) nach den Tarifbestimmungen
für Fahrten „bis 225 km" gedacht.
Wir konnten aber nicht feststellen,
ob dieser Maximalpreis auf irgendeiner
Relation erhoben wird:
Eine veröffentlichte Gesamtmatrix der
Preisstufen gibt es nicht. Stichproben mit
einigen langen Strecken erbrachten ein
erstaunliches Ergebnis: Selbst Fahrten, die
die 225 km überschreiten, sind durchweg
billiger als erwartet (siehe Tabelle unten)!
Manchmal stimmt die Luftlinienentfernung
mit den angesetzten Tarifkilometern
überein, meistens sind letztere jedoch
deutlich geringer. Gibt es also doch einen
„geheimen Mengenrabatt" für Fernfahrten?
Seltsam, wo doch nicht einmal die
DB so etwas in ihrer Preistafel vorgesehen
hat.
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Bahnhof Bad Saarow-Pieskow: Die direkte Fahrt von Fürstenwalde hierher ist um 90 Pfennig teurer als mit der Umwegkarte über Beeskow. Foto: Stephan Müller |
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Da der DB-Haustarif nach Streckenlänge
(nicht nach der Luftlinie) berechnet wird,
bedeutet dies außerdem, daß der
Preisvorteil für Bahncard-Nutzer, der
normalerweise gegenüber dem VBB-Einzelfahrpreis
bei etwa 40 Prozent liegt,
unter Umständen deutlich geringer ausfallen
kann (siehe Tabelle).
Apropos Bahncard: Warum kann man
diese nicht mehr innerhalb der ABC-Bereiche
verwenden?
Bahncard-Inhaber können mit der erst
kurz vor Start des VBB gefundenen Regelung
ganz zufrieden sein: Auf den Kilometersatz
bezogen, ist die Ermäßigung mit
etwa 41 Prozent deutlich besser als dies
früher mit dem Grundsatz „VBB-Kindertarif
für Bahncard-Nutzer" geplant war.
Kinder sind im VBB Luxus!
Dies liegt daran, daß der VBB mit seiner
geringen Ermäßigung für Kinder sich
wiederum im bundesweiten Vergleich
nicht sonderlich kulant zeigt:
Besonders gravierend ist dies angesichts
der Tatsache, daß es beim VBB auch sonst
praktisch keine Möglichkeiten gibt, die
Fahrtkosten für Kinder oder Familien bei
gelegentlichen Fahrten zu senken. Es gibt
keine Mehrfahrtenkarten, keine Tageskarten
für Kinder, keine Sonderangebote für
Schüler im Freizeitverkehr, bei den Zeitkarten
muß die Mitnahmemöglichkeit extra
bezahlt werden, für Anschlußfahrscheine
wurde der Ermäßigungstarif abgeschafft.
Das einzige infrage kommende Angebot,
die Kleingruppen-Tageskarte, ist ebenfalls
im Vergleich mit anderen Regionen teuer
(siehe unten).
Tageskarte: Günstiger Preis, aber die richtige Strategie?
Es sei die Frage gestellt, ob die Relationsbindung
für Tageskarten eine sinnvolle
Sache ist. Gerade für Freizeitverkehre
dürften raumbezogene Angebote (etwa
auf der Basis von Landkreisen, sofern man
bei dieser Einheit bleiben will) sinnvoller
sein. Zudem ist das Preisniveau für
mittlere und längere Entfernungen in
einer Höhe, die sich auch im Vergleich zu
den Zeitkarten etwas seltsam ausnimmt.
Bei einer Strecke von 100 km rentiert sich
schon am dritten Tag (bzw. nach sechs
Einzelfahrten) die Monatskarte für zwei
Landkreise und entsprechend nach sechs
Tagen oder zehn Einzelfahrten die VBB-Netz
karte!
Die jetzige Nachfrage nach Tageskarten
ist kein Indiz für die Brauchbarkeit des derzeitigen
(Relations-)Preiskonzepts: Da
Tageskarten bis auf die Ausnahme Berlin
ABC genau dem doppelten Einzelfahrpreis
entsprechen, werden sie auch aus Bequemlichkeit
von denen gekauft, die nur
eine Hin- und Rückfahrt machen.
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Bahnhof Seegefeld-Herlitzwerke im Berliner C-Bereich. Foto: J. Axel Mauruszat |
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Übrigens wäre auch eine 24-Stunden-Karte
gerechter und vermutlich attraktiver
gewesen als eine Tageskarte. Einfacher
Grund: Sie ist immer gleich nützlich und
preislich vorteilhaft, während der Wert
einer Tageskarte spätestens am Abend
doch sehr nachläßt.
Die Kleingruppen-Tageskarte rentiert
sich erst ab 3 Personen (da sie meist dem
Preis von 2,5 normalen Tageskarten entspricht).
Dies ist ziemlich viel. Der Vergleich
mit anderen Regionen zeigt, daß
dort, wo unterschiedliche Karten für eine
und mehrere Personen angeboten werden,
der Preis für eine Kleingruppe (hier
gibt es sehr unterschiedliche Definitionen)
üblicherweise weniger als das Doppelte
dessen der Karte für eine Person beträgt.
Dies hat einen einfachen Grund, der auch
dem VBB einleuchten sollte: Beim Auto
kostet die Mitnahme weiterer Personen im
allgemeinen gar nichts.
Einige Merkwürdigkeiten im und um den Berliner C-Bereich
Nein, nicht schon wieder Fürstenwalde!
Die Festlegung der äußeren Grenze des C-Bereichs
nach einem einheitlichen Entfernungskriterium
ist eines der Merkmale, die
noch am ehesten der Logik folgen. Wenn
sich der VBB rühmt, auf diese Weise „Gerechtigkeit"
zu schaffen, warum tut er
dies dann nicht richtig? Warum gibt es
keine kartografische Darstellung der Grenzen,
so daß man sich die Buslinien, die
nun noch bzw. neu im C-Bereich fahren,
umständlich aus einer weiteren Liste
(Anhang VI der Tarifbestimmungen) heraussuchen
muß?
Von Bernau nach Bernau?
Möglicher Grund: Auch diese Liste hat
ihre Tücken. Das fängt schon bei der
Gestaltung an: Die Linien sind zwar
zunächst nach Nummern geordnet, dann
jedoch nochmal in Abschnitte unterteilt,
die auf die Landkreise Bezug nehmen. Die
sind im C-Bereich jedoch nur für den
Durchmessertarif von Bedeutung (siehe
unten). Zweitens sind diese Abschnitte so
formuliert, daß sie nur die innerhalb des
jeweiligen Kreises gelegenen Strecken
nennen. Dies können auch nur einzelne
Punkte sein. Beispiele: „RE 3: BAR: Bernau
- P/PM Potsdam", „RE 5: OHV: Oranienburg
- Hennigsdorf - HVL: Finkenkrug -
Seegefeld (Herlitzwerke)"
Sagt mir dies etwa, daß Hennigsdorf -
Finkenkrug nicht zum C-Gebiet gehört?
Hierbei handelt es sich allerdings um eine
Folge des Tarif-Grundkonzepts, auf das
wir an anderer Stelle noch eingehen.
Darüberhinaus gibt es jedoch inhaltliche
Fehler: Daß die RB 14 fehlt, mag ein
Versehen sein (auf der Netzspinne ist sie
enthalten), aber warum ist die RB 22, im
„Kreis P/PM", wohlgemerkt, nur mit dem
Abschnitt Saarmund - Seddin erwähnt?
Wo bleibt Potsdam?
Richtig kompliziert wird es aber erst bei
den Buslinien. Wir haben versucht, die
Aussagen der Tarifbestimmungen auf die
„Kreuz und Quer"-Karte des VBB zu übertragen
und uns des öfteren gewundert,
warum es zwischen diesen beiden aus
demselben Haus stammenden Quellen so
viele Widersprüche gibt.
Keine Regel ohne Ausnahme - besonders im C-Bereich?
Grenzziehung: Das vom Verbund angegebene
Prinzip „gleiche Entfernung von
der Berliner Stadtgrenze" ist meistens,
doch nicht immer durchgehalten worden.
Um Fresdorf und Tremsdorf (Kreis PM)
macht die C-Grenze einen Bogen um die
Orte und schließt sie aus. Gibt es dafür
eine Erklärung?
|
Vorbild für den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg: Kostenlose Fahrradmitnahme im Freistaat Thüringen. |
|
Vollständigkeit: Abgesehen von fehlenden
Linienabschnitten (zum Beispiel 436)
haben eine Reihe von Angeboten die Aufnahme,
in die Liste nicht geschafft, etwa
die Linien 468, 767 und die „Fernverbindungen"
von Potsdam nach Wittenberge
und Perleberg mit den entsprechenden
Teilen. Wobei anzumerken wäre, daß die
Verkehrsgesellschaft Prignitz VBB-Fahrscheine
generell zwar anerkennt, aber
nicht verkaufen kann oder will.
Unterschiede zwischen verschiedenen
Linien (Auswahl):
- Die Berliner U-Bahnlinie 5 bleibt bekanntlich
ganz im Berliner Stadtgebiet
und damit in „B", während die von
dem U-Bahnhof Hönow gelegenen
Bushaltestellen schon zu C zählen. Das
gilt offensichtlich auch für den N5, so
daß die Fahrt nach Hönow nachts teurer
ist als tagsüber.
- Auf Havelbus-Linie 608 gilt „C" nur bis
Langerwisch-Süd, auf der 613 dagegen
darüberhinaus bis Michendorf
und Caputh. Merke: mit der DB liegen
zumindest der Netzspinne nach beide
Orte in „C".
- Die Linie 716 hat insgesamt drei Abschnitte
im Bereich C, verläßt diesen
aber zwischendurch immer wieder.
- Mit dem Bus 707 darf man von Rangsdorf
über Großmachnow nach Dabendorf
fahren, mit der Bahn und mit anderen
Buslinien dagegen nicht.
- Nach der Liste ist der „Stadtverkehr
Oranienburg" mit den Linien 801 bis
804 und 821 ohne Einschränkungen
im C-Gebiet enthalten. Die Linien bedienen
auch Sachsenhausen, was naheliegend ist, da es sich dabei um einen
Stadtteil Oranienburgs handelt.
Andererseits gehört Sachsenhausen
laut Wabenplan zu einer anderen
Zone. Hier geht die C-Grenze also mitten
durch ein Stadtgebiet mit zusammenhängender
Bebauung. Aber das
kennt man inzwischen ja schon von
anderen Ecken.
Verwirrung ohne Nutzen:
Der „Durchmessertarif"
Über dieses sinnige Angebot ist eigentlich
schon genug gesagt worden. Wenn der
VBB meint, es sei logisch, auf diese Weise
etwas mehr Geld von denen zu fordern,
die etwas weiter fahren, so kann man ihm
folgendes entgegenhalten:
- Wieder einmal werden auch innerhalb
eines Fahrkartentyps Sonderregelungen
geschaffen, denn der Durchmessertarif
gilt nur im Bereich Berlin,
obwohl sich dieselbe Begründung sicher
auch auf die anderen ABC-Bereiche
hätte anwenden lassen.
- Ist es logisch, daß man beim Durchmessertarif
immer den A-Bereich mitbezahlen
muß, auch wenn man nur BC
oder C benutzt?
Eine Abschaffung des Durchmesser-Fahrscheins
steht voraussichtlich für April
2000 ins Haus. In der Zwischenzeit empfehlen
wir, BC bzw. ABC-Fahrkarten ohne
„Durchmesser-Zuschlag" nach Möglichkeit
im B-Bereich zu kaufen bzw. zu entwerten.
Dann ist nämlich nicht mehr
nachvollziehbar, in welchen Landkreisen
man unterwegs sein darf.
Verbund ohne S-Bahn?
Innerhalb des (zumindest Berliner) C-Bereichs
kann man für kurze Strecken
auch nach Waben bemessene Fahrscheine
erhalten. Bei zwei oder drei Waben
kommt man so billiger weg als mit der 2
Stunden-Karte zu 3,90 DM. Das geht aus
den Kreuztabellen hervor (zum Beispiel
Falkensee - Wustermark, Bernau -
Zepernick, Blankenfelde - Mahlow).
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Haltestelle Falkenhöhe: Schon C oder noch B? |
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Oder doch wieder nicht: Der S-Bahn war
dies zu einfach, weshalb sich an ihren
Bahnhöfen ein komplizierter Aushang
findet. Haben Sie den Text verstanden? Es
dürfte darauf hinauslaufen, daß dieses
Unternehmen solche nach Waben bemessenen
Fahrscheine für Teile des C-Bereichs
nicht verkauft und auch nicht anerkennt.
Verbund sei dank!
Allerdings wollte man wohl doch nicht
so sein und entschloß sich „als Übergangsregelung
für einen Zeitraum von vier
Monaten (bis zum 31. September 1999)
werden die bei anderen Verkehrsunternehmen
ausgegebenen Fahrausweise
für die Tarifwaben auf den Strecken der S-Bahn
Berlin GmbH anerkannt." (Punkt3-Sonderinfo
zum Verbundstart, Seite 10)
Welch' Gnade! Warum das zunächst bis
zum 31.September 1999 so sein sollte,
wußte offenbar auch die S-Bahn nicht,
denn sie entschloß sich, die Regelung bis
31.März 2000 zu verlängern.
Übrigens: Je länger man über dem Text
grübelt, desto mehr schwant einem die
schlimme Bedeutung. Danach dürfen
auch Inhaber von Zeitkarten auf Landkreis-Basis,
zum Beispiel für den Kreis
Oberhavel, die S-Bahn auf ihrem Territorium
(zum Beispiel von Birkenwerder
nach Oranienburg) nicht benutzen. Denn
das sind ja keine Fahrausweise „für die
Tarifwaben" und schon gar nicht solche
„mit der räumlichen Gültigkeit Berlin BC
oder Berlin ABC". Ebenso unsere Leidensgenossen
in Potsdam: Eine Potsdamer
ABC-Fahrkarte hat zwar auch was mit dem
VBB-Alphabet zu tun, aber halt nicht mit
dem Berliner...
Was sagt der Verbund dazu?
In den Tarifbestimmungen haben wir eine
klare Aussage hierzu leider nicht gefunden.
Die Fahrpreisauskunft des Verbundes
im Internet (inzwischen gibt's sie!) weiß
Ende August in dieser Angelegenheit
offenbar auch nicht so recht weiter: Von
Blankenfelde nach Mahlow (in derselben
Wabe) konnte sie noch mit 2,10 DM
Einzelfahrpreis aufwarten - ohne natürlich
zu verraten, daß man diesen Fahrschein
gerade bei der S-Bahn nicht bekommt. Die
Fahrpreisauskunft mußte für den Außenast
nach Strausberg dann aber passen.
Aushang auf Berliner S-Bahnhöfen,
gesehen Anfang September: "In der Zeit
vom 1.August 1999 bis 31.März 2000
gilt im Gemeinsamen Tarif des Verkehrsverbundes
Berlin-Brandenburg folgende
Regelung: Für die S-Bahn-Strecken im
Tarifbereich Berlin, Teilbereich C, gelten
grundsätzlich nur Fahrtausweise mit der
räumlichen Gültigkeit Berlin BC oder Berlin
ABC. Für Fahrten von und nach Tarifwaben
der Landkreise (außerhalb des
Tarifbereichs Berlin, Teilbereich C) in oder
aus den Tarifbereich Berlin, Teilbereich C,
werden die Fahrausweise der Flächenrelationen
bei der S-Bahn Berlin GmbH
anerkannt. Als Übergangsregelung für
einen Zeitraum von acht Monaten (bis 31.März 2000)
werden die im Tarifbereich
Berlin, Teilbereich C, ausgegebenen Fahrausweise
des Bar- und Zeitkartentarifs für
die Tarifwaben bei der S-Bahn Berlin
GmbH anerkannt. Fahrausweise des Bar- und
Zeitkartentarifs für die Tarifwaben des
Tarifbereichs Berlin, Teilbereich C, sind an
den Verkaufsstellen und Fahrausweisautomaten
der S-Bahn Berlin GmbH nicht
erhältlich. Bitte beachten Sie diese Regelungen
beim Erwerb Ihres Fahrausweises."
Wo ist die Grenze?
An dieser Stelle ein Rückgriff auf das
Grundprinzip der VBB-Tarifbildung. Alle
Haltestellen (zumindest alle Bahnhöfe und
Orte) sind Waben bzw. Landkreisen eindeutig
zugeordnet. Das führt dazu, daß
zwar die möglichen Start- und Zielpunkte
alle zweifelsfrei diesen tariflichen Raumeinheiten
zugeteilt sind, es bei den
grenzüberschreitenden Streckenstücken
(letzte Haltestelle Wabe A, erste Haltestelle
Wabe B) jedoch genau daran mangelt.
Man verkauft den Tarif auf der Basis von
Strecken zwischen Punkten. Definiert wird
der Preis jedoch allein nach Punkten oder,
genauer, der Zugehörigkeit eines Punktes
zur Flächeneinheit (Wabe).
Grenzproblem 1: Achtung bei Anschlüssen!
Eine Fahrt bis zu und ab einer Wabengrenze
ist nach dem Tarif nicht definiert.
Für Fahrten, die mit einem Fahrschein
(egal ob Einzel- oder Zeitkarte) durchgeführt
werden, ist dies unproblematisch.
Anders dagegen, wenn man über den
Geltungsbereich einer schon vorhandenen
(Zeit-)karte hinausfahren will. Ab wo muß
man den Anschlußfahrschein lösen?
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Bahnhof Beeskow: Der nächste Bahnhof ist Oegeln und direkt von hier aus erreichbar. Dennoch definiert die Anlage 7 hier einen Umweg. Foto: Stephan Müller |
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Die Tarifbestimmungen sind nicht eindeutig:
„Wünscht ein Fahrgast seine Fahrt
über die in den Fahrausweis einbezogenen
Flächenzonen hinaus fortzusetzen, so hat
er vor dem Verlassen dieser Flächenzonen
einen weiteren Fahrausweis zu lösen.
Dieser Fahrausweis bis zu der Flächenzone,
in der das endgültige Fahrziel liegt,
muß zur Fahrt ab der letzten durch den
ursprünglichen Fahrausweis abgedeckten
Tarifwabe ... berechtigen." (Seite 21). Einschließlich
oder ausschließlich der letzten
schon bezahlten Zone?
Aus Fahrgastsicht wie auch grundsätzlich
aus logischen und Gerechtigkeitsüberlegungen
heraus kann es hier nur eine
Antwort geben: Nur für die noch nicht
bezahlten Waben bzw. Zonen ist neu zu
bezahlen.
Da wir jedoch wissen, daß das Tarifsystem
nicht immer logisch und gerecht
ist, hätten wir gern eine entsprechende
Klarstellung.
Außerdem ist unklar: Wie findet man
heraus, ab welchem Ort, Wabennummer
oder ähnlichen man seine Anschlußfahrkarte
lösen muß?
Grenzproblem 2: Alles zu eindeutig?
Der mit dem oben angeführten Prinzip
verbundene kategorische Verzicht auf
Überlappungsbereiche führt zu unnötigen
Preissteigerungen und Härtefällen durch
den Zwang, alle Zielpunkte jeweils nur
einer Wabe zuordnen zu können. Damit
vergibt man sich die Möglichkeit, auf
wichtige Umsteigepunkte, zusammenhängende
Bebauung etc. flexibel Rücksicht zu
nehmen.
Berlin-Schönefeld Flughafen ist hier nur
ein besonders prägnantes Beispiel. Niemand
bestreitet, daß der Bahnhof im
Brandenburger Umland liegt und für die
regionalen Bus- und Bahnlinien von
Bedeutung ist. Gleichzeitig ist er jedoch
nicht nur Zielstation für den Berliner Flughafen,
sondern auch Verknüpfungspunkt
für Verkehre von einem Berliner Stadtteil
zum anderen. Dem muß ein Tarifsystem
gerecht werden!
Überlappungspunkte oder -bereiche
sind aus diesem Grund in vielen Verbünden
üblich und ein gängiges Mittel der
Tarifgestaltung. Die Begründung „Die
Rücknahme der äußeren B-Grenzen ...
(auf die Stadtgrenze)" ist notwendig, weil
ansonsten die Umlandkreise tariflich unzulässig
geteilt würden" (BVG-Sonderinfo
zum Verbundstart, Seite 49) ist von daher
Unsinn. Der VBB hat sich und seinen Nutzern
mit der Ablehnung von Überlappungszonen
dieses Problem selbst geschaffen.
Wenn im Falle von Schönefeld doch eine
solche Lösung gewählt wird, ist dies nur
zu begrüßen. An anderen Stellen bleibt
dieses Problem nach wie vor bestehen.
Grenzpolitik und Transitverkehre
Diese zwei an Kalte-Kriegs-Zeiten erinnernden
Schlagworte erhalten im VBB-Tarif
eine neue Bedeutung.
VBB-Zeitkarten kauft man nur für kurze
Strecken nach Waben, darüber hinaus in
Einheiten von Kreisen und kreisfreien
Städten. Zunächst mal keine schlechte
Idee. Das sind räumliche Einheiten, die
auch Nicht-Tarifexperten geläufig sind
und so nicht vieler Erklärungen bedürfen.
Nur ergeben sich durch die Verwendung
der politischen Grenzen an
verschiedenen Stellen Härtefälle durch die
Tatsache, daß sie mit Verkehrsströmen
nicht unbedingt etwas zu tun haben. Statt
Überlappungsbereichen hat der VBB hier
den Begriff des Transitverkehrs eingeführt
(oder besser wiederbelebt?).
Im Unterschied zu ersteren kennt man
diesen Begriff bei anderen Verbünden
nicht. Wohl aus gutem Grund, denn auch
das ist keine Idee gewesen, die die
Übersichtlichkeit des Systems erhöht.
Wieder einmal werden zur Verständlichkeit
des Tarifs nötige Informationen
auf mehrere Stellen verteilt: Kreuztabelle
und Preistabelle allein reichen nicht,
sondern man muß auch noch den entsprechenden
Passus der Tarifbestimmungen
respektive der Anlagen und Anhänge
dazu parat haben. Wie schon bei
den Umwegen und Linien im C-Bereich
gibt es wieder eine Liste mit den Ausnahmen
zur Regel. Allerdings ist die Liste
der Transitfälle - noch - relativ kurz.
Bei den aufgeführten Fällen für die DB
AG gibt es in den im Transit durchfahrenen
Kreisen teilweise keine Haltestelle.
Nett, daß man dafür nicht bezahlen muß!
Sollte das nicht selbstverständlich sein?
Wie ist das bei anderen Unternehmen?
Zum Beispiel fährt der 160er im Bereich
Schönefeld ohne Haltestelle etwa 100 m
durch brandenburgisches Gebiet. Der Fall
ist nicht in der Liste. Ob die Fahrgäste
ohne „C" im Bus an dieser Stelle ein
schlechtes Gewissen haben?
Die Strausberger Verkehrsgesellschaft
hat den Inhabern von Zeitkarten für MOL
zugestanden, auch über Heinersdorf
(Wabe 5668) im Kreis Oder-Spree zu fahren.
Aber nur, solange es bei diesem Ort
bleibt. Sinnvoll wäre dies für Fahrgäste in
der Relation Frankfurt - Müncheberg
(Buslinie 979). Aber der Bus bedient zusätzlich
Ahrensdorf (Wabe 5769), was
durchh die Transitregelung nicht gedeckt
ist und somit den Erwerb des Kreises LOS
erforderlich macht.
Besondere Merkwürdigkeiten ergeben
sich jedoch im Bereich der kreisfreien
Städte. Da es problemlos möglich ist, Zeitkarten
für Kreise ohne die in ihnen gelegenen
kreisfreien Städte zu bekommen
(Brandenburg, Frankfurt, Potsdam), ergeben
sich paradoxe Situationen wie die,
daß eine Monatskarte von Berlin nach
Frankfurt mehr kostet als eine nach
Eisenhüttenstadt, da bei ersterer Frankfurt
als weiterer Bereich berechnet wird, bei
letzterer nicht. Man kann damit auch nach
Frankfurt fahren, ohne dafür zu bezahlen.
Daß man dort aussteigen darf, geht aus
den Tarifbestimmungen nicht hervor, sondern
war nur im Sonder-Punkt3 zu lesen.
Die Tarifbestimmungen sprechen in diesem
Zusammenhang von „berechtigt zur
Fahrt durch die kreisfreien Städte jedoch
nicht zur Benutzung der Stadtverkehrslinien"
(Anlage 3). Das BVG-Sonderinfo verwendet hierbei die noch
irritierendere Formulierung „regionale
Stadtverkehrslinien". Was ist das, bitte?
Darf man eine Regionallinie auch für
Fahrten innerhalb einer kreisfreien Stadt
benutzen? Ausdrücklich verboten ist es
jedenfalls nicht. Und schließlich ist Berlin
ja wohl auch sowas wie eine kreisfreie
Stadt, aber die Transitregelung sucht man
vergebens... (seit etwa zehn Jahren, aber
das war etwas anderes)?
Da hört ja wohl alles auf! Aber wo?
Es ist auch nicht ganz klar, wo der VBB-Tarif
nach außen hin endet und welche
Tarife dann gelten. Für die DB war in
punkt3 zu lesen, daß im sogenannten ein- und
ausbrechenden Verkehr der normale
Bahntarif gilt. Doch was ist mit den
regionalen Buslinien, die an einer Reihe
von Stellen das Gebiet des Verbundes
verlassen um etwa in die Lausitz oder
nach Mecklenburg zu fahren? Der Wabenplan,
zumindest der im Amtsblatt, endet
jeweils an der Kreis- bzw. Landesgrenze.
Gibt es „geheime Waben" außerhalb?
Wieviel muß man dort zahlen? Man bedenke,
daß nach dem Preisverzeichnis die
Kombination von einem oder mehreren
Landkreisen mit einzelnen Waben nicht
möglich ist...
Wird im SIGNAL 10/99 fortgesetzt. Bitte
schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen! IGEB
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