Regionalverkehr

Verstärkte Nutzung der Eisenbahn für den Schülerverkehr ist ein Beitrag zur Erhöhung der Schulweg-Sicherheit

Nach dem tragischen Schulbus-Unglück von Altlandsberg am 30. November 1999 und der Beteuerung von Politikern, alles zu tun, um die Kinder auf dem Schulweg zu schützen, stellt sich die Frage, was dazu der geeignete Weg ist.

Eine Gurtpflicht in Schulbussen würde bedeuten, daß jedem Schüler ein Sitzplatz garantiert wird. Der dazu erforderliche Aufwand an Bussen und Personal dürfte beträchtlich sein. Außerdem stellt sich die Frage nach der Überwachung der Anschnallpflicht im Bus.

Es macht auch wenig Sinn, das Problem allein durch Änderung der Vorschriften für Schulbusse (freigestellter Schülerverkehr) lösen zu wollen, da immer mehr Schüler den öffentlichen Linienverkehr auf dem Schulweg nutzen müssen. Wir gehen davon aus, daß eine generelle Gurtpflicht in Linienbussen finanziell nicht zu vertreten ist.

Ganz abgesehen davon, daß ein nicht angeschnallter Busfahrgast immer noch wesentlich sicherer befördert wird als ein angeschnallter Pkw-Insasse, sollte nach Ansicht des Deutschen Bahnkunden-Verbandes darüber nachgedacht werden, ob die häufig vorhandene und brachliegende Eisenbahn-Infrastruktur nicht für den Schülerverkehr zu nutzen wäre. Die Eisenbahn kann auch ohne Gurtpflicht eine hohe Sicherheit der Fahrgäste währleisten. Außerdem sind bei der Eisenbahn Kapazitätsanpassungen durch Anhängen von Wagen ohne zusätzlichen Personalaufwand möglich.

Schließlich sind auch Erwachsene eher bereit, mit dem Zug zu fahren, als mit einem Bus, der wie der Pkw im Stau steht. Das heißt, die Eisenbahn kann zu einer Verringerung des Straßenverkehrs beitragen - eine weitere Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr.

Deutscher Bahnkunden-Verband, Bundesverband

aus SIGNAL 10/1999 (Dezember 1999 / Januar 2000), Seite 14

 

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