1. Welchen Stand hat das Planfestellungsverfahren?
Da aus den unter 2. genannten Gründen
noch nicht alle Unterlagen fertiggestellt
sind, ist das notwendige planrechtliche
Verfahren für den S-Bahnhof Kolonnenstraße
bisher nicht eingeleitet worden.
2. Inwieweit gelten die Zusagen des
Bahnvorstandes, einen Baubeginn im Jahre
2000 und eine Inbetriebnahme im Jahr 2001 sicherzustellen?
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Linienplan von 1933 Sammlung Berliner S-Bahn-Museum |
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Nach Auskunft der zuständigen DB
Station & Service hat es im Planungsablauf
Schwierigkeiten gegeben, die bedauerlicherweise
Zeitverzug verursacht haben.
So konnte die Entwurfsplanung nicht zum
geplanten Zeitpunkt beauftragt werden,
da auf Grund bahninterner Vorschriften
eine erneute Ausschreibung durchgeführt
werden mußte. Ferner mußte entgegen
der ursprünglichen Vorgabe der Zusatzwunsch
der S-Bahn Berlin GmbH nach Errichtung
eines Aufsichtsgebäudes eingearbeitet
werden. Zudem kam es hinsichtlich
notwendiger Abstimmungen und Durchführung
weiterer Planungsschritte, zum
Beispiel Untersuchungen zum Schall und
Erschütterungsschutz, die zur Einleitung
des planrechtlichen Verfahrens erforderlich
sind, zu nicht vorhersehbaren Verzögerungen.
Es wird jedoch bahnseitig alles versucht,
die v om Vorstand der Deutschen Bahn AG
seinerzeit genannte Terminkette noch einzuhalten.
Insbesondere im Hinblick auf die
nicht genau kalkulierbare Dauer des planrechtlichen
Verfahrens ist jedoch aus
heutiger Sicht zu befürchten, daß sich die
Inbetriebnahme des S-Bahnhofs Kolonnenstraße
bis zum Jahr 2002 verzögert.
3. Was wird der Senat unternehmen, um eine termingerechte
Inbetriebnahme sicherzustellen?
Der Senat von Berlin ist in den Planungsprozeß
der DB Station & Service AG für
den S-Bahnhof Kolonnenstraße eingebunden
und drängt hier kontinuierlich auf
schnellstmögliche Fertigstellung.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Krautzberger MdA Christian Gaebler,
SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin
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