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Nach der Fahrradkarte für den Fernreisenden
(SIGNAL 1/2013 ) kommen nun die Angebote
für diejenigen Bahnreisenden unter die
Lupe, die nur mal eben einen Tagesausflug
mit dem Fahrrad machen wollen und eher
kurze Distanzen im Regionalverkehr zurücklegen.
Hierbei ist besonders zu beachten,
in welcher Region man sich befindet und
wohin man fährt. Nimmt man das nicht so
genau, kann eine Fahrradmitnahme schnell
40,00 Euro für das EBE extra kosten.
Die Fahrradtageskarte Nahverkehr
Im Gegensatz zur Fahrradkarte für den Fernverkehr,
die nur für eine Fahrt von A nach B
gilt, ist die „kleine Schwester“ richtig flexibel.
Sie ist eine Tageskarte, mit der man von 0
Uhr bis 3 Uhr des Folgetages, also 27 Stunden
lang, mit allen Nahverkehrszügen (RE,
RB, NE) kreuz und quer durch Deutschland
fahren kann. Vorausgesetzt, man hat dazu
ein passendes DB-Nahverkehrsangebot.
Diese Fahrradkarte gilt i.d.R. nicht,
wenn man sich ausschließlich innerhalb eines Verkehrsverbundgebietes
bewegt bzw. wenn
der Reisende mit Verbundtickets fährt. Auch
gibt es gut ein Dutzend
Nichtbundeseigene Eisenbahnen
(NE), welche
die DB-Fahrradkarten
nicht anerkennen.
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Achtung! Für die Fahrradmitnahme im Nahverkehr (hier im Metronom in Uelzen) gibt es deutschlandweit sehr unterschiedliche Tarifregelungen. Foto: Wolfram Däumel |
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Da die Tageskarte
nicht an Strecken gebunden
ist, eignet sie
sich vor allem für Spontane
oder Wankelmütige.
Man kann überall
(bitte nur an einem
Haltebahnhof – nicht
auf freier Strecke) seine
Fahrt unterbrechen und
an einem beliebigen
anderen Ort fortsetzen.
Entgegen der Fernverkehrsfahrradkarte
kann
eine Strecke auch beliebig
oft befahren werden.
Aussteigen, zurückradeln, Teilstrecke noch
einmal befahren – all das ist kein Problem,
wenn die Fahrkarte für den Reisenden die
gleiche Flexibilität gewährt, wie z. B. das
Schönes-Wochenende-Ticket (SWT).
Die Fahrradtageskarte Nahverkehr kostet
für jedes handelsübliche Fahrrad, Dreirad,
Tandem oder Liegerad nur 5 Euro. Eine Bahn-Card-Ermäßigung
gibt es darauf nicht. Wer
für das Reisegepäck einen zusammenklappbaren
Fahrradanhänger mitnimmt, braucht
ein zweites Ticket.
Der Fahrgast ist verpflichtet, sein Fahrrad
zu sichern und nur auf für Fahrräder gekennzeichneten
Plätzen so unterzubringen,
dass andere Fahrgäste nicht beeinträchtigt
werden. Fahrgäste mit Kinderwagen oder
Schwerbeschädigte mit Rollstuhl haben –
auch bei späterem Zustieg – in jedem Fall
Vorrang. Die Entscheidung des Personals gilt
als bindend.
Wenn einem das Wetter die Laune raubt,
kann man das Ticket bis einen Tag vor dem
Geltungstag kostenlos umtauschen oder
stornieren. Eine Erstattung ab dem Geltungstag
ist ausgeschlossen, falls zum Beispiel der
Wolkenbruch erst am Morgen des gewünschten
Ausflugstages auftauchen sollte.
Die regionale kostenfreie Mitnahme
Es gibt einige Regionen und Gebiete in
Deutschland, da darf der Reisende im Nahverkehr
sein Fahrrad kostenlos mitnehmen.
Beispielsweise ist in Sachsen-Anhalt in allen
S-Bahnen, RB, RE der DB sowie in HEX und
MRB von Veolia die Mitnahme der Fahrräder
im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten
möglich. Wenn kein Platz mehr ist, besteht
natürlich kein Mitnahmeanspruch.
Der Berliner Fahrgastverband IGEB begrüßt
solche Regelungen und wünscht sich,
Berlin und Brandenburg, vertreten durch
den VBB, würden sich daran ein Beispiel nehmen.
Wichtig aber ist, wenn der gute ökologische
Gedanke funktionieren soll, für den
Reisenden einheitliche und vor allem leicht
verständliche Regelungen zu schaffen – für
alle Verkehrsmittel mit Fahrradmitnahme.
Besonders weit entfernt von diesem Ziel ist
das Bundesland Baden-Württemberg. Hier
gilt zwar eine kostenlose Fahrradmitnahme
in DB-Zügen der Produktklasse C (Regio)
montags bis freitags, aber erst ab 9 Uhr (in
den Verbünden VVS, DING, naldo, Filslandverbund
ab 8.30 Uhr – bei Letztgenanntem
auch vor 6 Uhr), an Sonnabenden, Sonn- und
Feiertagen dafür ganztägig. Auf 26 Strecken
gelten davon aber verschiedene besondere
Ausnahmeregelungen: beispielsweise erst
ab 19.30 Uhr oder nur an Sonn- und Feiertagen
im Saisonverkehr oder nur auf Teilstrecken.
Es ist daher dringend erforderlich,
sich ausgiebig beraten zu lassen. Notfalls
dreimal bei verschiedenen Verkaufsstellen
nachfragen (und sich über fünf verschiedene
Auskünfte freuen).
Die Fahrradmitnahme in
Verkehrsverbünden
Einige Verkehrsverbünde haben den Nutzen
für den Fahrgast erkannt und bieten auch
teilweise kostenlose Fahrradmitnahmen an.
Beispielsweise in Hessen gibt es jeweils eine
kostenfreie Fahrradmitnahmeregelung in
den beiden Verbundgebieten des Nordhessischen-
und des Rhein-Main-Verkehrsverbundes,
wenn man ausschließlich in dem jeweiligen
Verbund mit einer NVV- oder RMV-Fahrkarte
unterwegs ist. Verlässt man eines
der beiden Gebiete oder wechselt von einem
in das andere, so ist es vorbei mit Fahrrad
frei. Vollkommen unverständlich nicht nur
für den Gelegenheitsfahrgast: Zwei direkt
aneinandergrenzende Freifahrzonen – und
dennoch benötigt man bei „Grenzüberschreitungen”
vom letzten Bahnhof im NVV
zum ersten Bahnhof im RMV eine Fahrkarte
für das Fahrrad (außer beim SWT)! Fünf Euro
für oft nur wenige Minuten! In der Regel
gelten Freifahrten innerhalb von Verbundgebieten
nur in Zusammenhang mit einer
Verbundfahrkarte des Reisenden. Bietet der
Verkehrsverbund, in dem man ausschließlich
reist, keine kostenfreie Mitnahme an, so
ist für das Fahrrad eine Fahrkarte zu lösen.
Dafür gibt es primär zwei unterschiedliche
Tarifierungsansätze. Entweder gibt es spezielle
Fahrradfahrkarten wie im Verkehrsverbund
Berlin-Brandenburg (VBB) oder es ist
ein normaler Verbundfahrschein (ggf. zum
Ermäßigungstarif) zu lösen. Interessant ist
dabei, dass Verbünde die Ticketarten Einzel-,
Tages-, Wochen- und Monatskarten
unterschiedlich priorisieren. So gibt es im
Filslandverbund eine Fahrradtageskarte
für 2,50 Euro, die aber nur in den morgendlichen
Berufsverkehrszeiten zwischen 6.00
und 8.30 Uhr erforderlich ist.
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Ein Negativbeispiel für den Tarifdschungel: Auf den Strecken mit rotem Würfel gibt es viele verschiedene Ausnahmeregelungen. Selbst versierte Fahrkartenverkäufer werfen da das Handtuch. Quelle: bahn.de |
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Zu beachten ist, dass in einigen Verkehrsverbünden
die Fahrradmitnahme zeitlich
eingeschränkt ist. So darf im Gebiet des
Hamburger Verkehrsverbundes HVV in U-,
A- und S-Bahnen ein Rad montags bis freitags
jeweils bis 6.00 Uhr, zwischen 9.00 Uhr
und 16.00 Uhr sowie zwischen 18.00 Uhr
und Betriebsschluss mitgenommen werden.
Außerhalb der freigegebenen Zeiten dürfen
weder Fahrten mit Fahrrädern begonnen
noch bereits begonnene Fahrten zu Ende
geführt werden. Gleiches gilt für den Aufenthalt
mit Fahrrädern in einem abgegrenzten
Bahngebiet. Zuwiderhandlungen kosten 10
Euro. In „R-Bahnen“ gibt es glücklicherweise
keine Einschränkung.
Die Fahrradkarten im Verkehrsverbund
Berlin Brandenburg – VBB
Im VBB kann jeder Fahrgast maximal ein
Fahrrad mitnehmen. Dabei kann er, sofern
Platz vorhanden ist, Regio-, S- und U-Bahnen
nutzen. Busse und Straßenbahnen
dürfen nur mit Fahrrädern benutzt werden,
wenn diese speziell für die Fahrradmitnahme
platzlich ausgestattet und gekennzeichnet
wurden. Da hier der Platz tendenziell
eher knapp bemessen ist, haben Rollstühle,
Kinderwagen und Gehhilfen Vorrang. Das
Personal entscheidet in allen Verkehrsmitteln
letztendlich über die Mitnahme.
Fahrrad-Einzelkarten für die Tarifbereiche
Berlin und kreisfreie Städte
Sie gelten nur für die Tarifbereiche ABC in
Berlin, Brandenburg (Havel), Cottbus, Frankfurt
(Oder) und Potsdam und berechtigen
zu einer Fahrt mit beliebigem Umsteigen in
Richtung auf das Reiseziel über den reiseüblichen
oder durch die Fahrplanlage bedingten
Weg. Wer will, kann seine Fahrt innerhalb der
Geltungsdauer (Berlin 2 Stunden/BRB, CB, FF,
P jeweils 1 Stunde) beliebig oft unterbrechen.
Rück- und Rundfahrten sind nicht zulässig. Im
Tarifbereich Berlin kann auch eine Fahrrad-Kurzstrecke
erworben werden, die aber nicht
in den Regio-Zügen gilt.
Fahrrad-Einzelkarte für das ganze
VBB-Gebiet
Mit ihr kann ein Fahrrad für eine einzelne
Fahrt mitgenommen werden. Das Umsteigen
ist zulässig, wenn man den nächstfolgenden
Anschluss auf Richtung Ziel verwendet.
Unterbrechungen und Aufenthalte sowie
das Zurück- und Rundreisen sind daher
hier nicht zulässig.
Tageskarten für Berlin, die kreisfreien
Städte und das Gesamtnetz
Sie können in ihrem jeweiligen Geltungsbereich
den ganzen Tag bis 3 Uhr am folgenden
Tag für beliebig viele Fahrten ohne
Richtungsbeschränkung genutzt werden.
Gerne auch mit Aufenthalten. Abhängig
vom Geltungsbereich gibt es Tickets, die
nur am beim Kauf aufgedruckten Tag gelten
oder andere, die erst durch den Entwerteraufdruck
„aktiviert“ werden.
VBB-Fahrrad-Monatskarten
können für die Tarifbereiche AB in Berlin, Brandenburg
(Havel), Cottbus, Frankfurt (Oder) und
Potsdam sowie den Tarifbereich Berlin ABC
und das VBB-Gesamtnetz gekauft werden.
Wenn der Reisende im Besitz einer persönlichen
Zeitkarte für die Tarifbereich AB, BC oder
ABC in Berlin, Frankfurt (Oder) und Potsdam
ist und die Beförderungsbedingungen es zulassen,
kann ein Fahrrad kostenlos mitgenommen
werden. Wer in Brandenburg (Havel) oder
Cottbus eine solche Monatskarte sein eigen
nennt, muss für sein Fahrrad zahlen.
Tarifdschungel par excellence
Betrachtet man die Vielfalt der Nahverkehrstarife,
kann man eigentlich nur verrückt werden.
Fahrgastfreundlich ist das definitiv nicht. Um
den Gordischen Knoten zu entwirren, muss
der klassische Schwerthieb erfolgen und die
Fahrradmitnahme im Nahverkehr schlicht und
einfach entgeltfrei werden. Eine Vereinheitlichung
der Tarife ist praktisch kaum umsetzbar. Berliner Fahrgastverband IGEB
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