„ . . . Städtische Mobilität und Verkehr
Leitbild
Im Vergleich der europäischen und deutschen
Großstädte hat die Mobilität in Berlin
einen hohen Standard. Die Rahmenbedingungen
und die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung,
aber auch Veränderungen
der Mobilitätsnachfrage, erfordern
einen Paradigmenwechsel in der Infrastrukturpolitik:
Die Koalition konzentriert
sich auf die Substanzerhaltung und -pflege.
Netzerweiterungen werden nur noch
in Ausnahmefällen möglich sein.
Eine kosteneffiziente Organisation des
Verkehrs mit marktwirtschaftlichen und
ordnungsrechtlichen Instrumenten soll
die vorhandenen Kapazitäten ausschöpfen
und damit politische Ziele der Stadt
unterstützen. Sie hat Vorrang vor weiterem
Ausbau. Bei allen Baumaßnahmen,
ob Neubau oder Sanierung, müssen die
zu Grunde gelegten Ausbaustandards einer
strengen Kosten-Nutzen-Analyse
standhalten.
Eine lebenswerte Stadt erfordert eine
hohe Aufenthaltsqualität im Straßenraum.
Dies ist eine wesentliche Vorgabe
für das verkehrspolitische Handeln der
Koalition.
Grundlage für die Stadtentwicklungspolitik
ist der „Stadtentwicklungsplan
Verkehr" (StEP-Verkehr), der in Zusammenarbeit
mit den Akteuren am Runden
Tisch Verkehr zügig fertiggestellt sowie
mit einem Maßnahmenplan untersetzt
und umgesetzt wird. Den Belangen von
Kindern, älteren Menschen und Menschen
mit Behinderungen sowie die Berücksichtigung
geschlechtsspezifischer
Unterschiede im Mobilitätsverhalten wird
im StEP Verkehr Rechnung getragen.
|
Die Straßenbahn-Verlängerung von der Warschauer Brücke über die Oberbaumbrücke zum Hermannplatz ist in der Koalitionsvereinbarung nicht genannt. Und für die Verlängerungsstrecken werden keine Realisierungstermine bekannt. Foto: Matthias Horth |
|
Im Hinblick auf das prognostizierte Verkehrswachstum
in der Stadtmitte und
weiteren innerstädtischen Zentren sind die
Angebote so zu optimieren, dass die Wege
im Verhältnis von 80 % der Wege mit dem
öffentlichen Personennahverkehr sowie zu
Fuß bzw. mit dem Fahrrad und zu 20 %
mit dem motorisierten Individualverkehr
(MIV) bewältigt werden können.
Die Verkehrssicherheit in der Stadt ist
weiter zu erhöhen, damit die Zahl der
Verkehrsunfälle reduziert wird. Notwendige
Einzelmaßnahmen werden in einem
„Aktionsprogramm Verkehrssicherheit
Berlin" vereinbart.
Das Land Berlin setzt sich dafür ein,
dass die Koordinierung der Verkehrsplanung
und der Verkehrsangebote mit dem
Land Brandenburg weiter vorangetrieben
sowie ein gemeinsames Verkehrskonzept
für die Region erarbeitet wird.
Öffentlicher
Personennahverkehr (ÖPNV)
ÖPNV muss attraktiv und bezahlbar sein.
Pünktlichkeit, Sicherheit, Sauberkeit und
guter Service müssen von den Berliner Verkehrsunternehmen
sichergestellt werden.
Ziel ist es, alle Berliner Bahnhöfe mit Personal
zu besetzen. Die Taktfrequenzen, Linienführungen
und die Anschlusssicherung
sind im Interesse der Fahrgäste zu optimieren.
Die Koalition wird sich für die Einführung
neuer flexibler und intermodaler Formen
der Verkehrsbedienung einsetzen.
Entsprechend den Leitlinien des Senats
für ein behindertengerechtes Berlin werden
die Fahrzeuge und Einrichtungen des
ÖPNV schrittweise behindertengerecht
ausgestattet. Dazu gehört die behindertengerechte
Ausstattung von U-Bahnhöfen
sowie die Verbesserung der Sicherheitsstandards.
Grundlage für die Ausgestaltung des
ÖPNV-Verkehrsangebotes in Berlin ist der
Nahverkehrsplan mit den darin enthaltenen
Vorgaben zum Verkehrsangebot sowie
für qualitätssichernde und attraktivitätssteigernde
Maßnahmen. Für die Fortschreibung
des Nahverkehrsplans werden
vorhandene oder neu zu schaffende
Möglichkeiten eines Kundenmonitoring
integriert. Eckpunkte des Nahverkehrsplanes
werden vom Abgeordnetenhaus beschlossen.
Die Effizienz des ÖPNV wird durch eine
Fortsetzung des Beschleunigungsprogramms
für Busse und Straßenbahnen
verbessert, zum Beispiel durch Busspuren
und durch kostengünstige Ampelvorrangschaltungen.
|
Ob Rot-Rot Berlin wieder in Schwung bringt? Foto: Alexander Frenzel |
|
Die Koalition setzt sich dafür ein, das
Tarifsystem des ÖPNV mit dem Ziel der
Gewinnung neuer Kunden grundlegend
zu vereinfachen. Zielgruppenorientierte
Tarifangebote müssen vor allem die Zahl
der Stammkunden erhöhen. Dazu gehören
Job-, Semester-, Schüler-, Arbeitslosentickets
sowie innovative Modelle, um
die Tarife dauerhaft zu reduzieren. Einfache
Guppenangebote, insbesondere für
kleine Gruppen, sind wieder einzuführen.
Zur Förderung der umweltfreundlichen
Kombination von Fahrrad und ÖPNV ist
die kostenlose Fahrradmitnahme für alle
Zeitkarten-Inhaber wieder zu ermöglichen.
Attraktivitätssteigerung des ÖPNV bedeutet
auch, die Verknüpfung vorhandener
Linien weiter zu verbessern. Im
Rahmen der Substanzpflege sind die Umsteigewege
zu verbessern und zu verkürzen.
Die Substanzerhaltung und -Verbesserung
des vorhandenen ÖPNV-Netzes
werden durch EU- und Bundesmittel sowie
die erforderlichen Komplementärmittel
Berlins finanziert. Dies hat Vorrang vor
Netzerweiterungen.
Vorrangige Netzergänzungen bei der
Straßenbahn sind, soweit ihre Wirtschaftlichkeit
nachgewiesen wird:
Alexanderplatz - Potsdamer
Platz - Kulturforum (einschließlich
Alex II) Eberswalder
Straße - Bernauer Straße -
Nordbahnhof - Lehrter Bahnhof
Eckernfördernplatz -
Beusselstraße - Moabit (Turmstraße)
- Lehrter Bahnhof, Adlershof
- Wissenschaftsstadt -
Sterndamm
Planerisch sind weitere
Netzerweiterungen auf
Grundlage des StEP Verkehr
vorzubereiten.
Bis zur Inbetriebnahme des
Lehrter Bahnhofs soll der
1. Abschnitt der S 21 realisiert
(Nordeinführung der S 21
vom Nordring zum Lehrter
Bahnhof) und über das GVFG-Bundesprogramm
finanziert
werden (Gemeindeverkehrs-Finanzierungsgesetz).
Die Koalition setzt sich gegenüber
dem Bund für die
zeitnahe Realisierung der S-Bahnlückenschlüsse
Lichterfelde
Süd - Teltow Stadt und
Spandau - Falkensee ein. Weitere Projekte,
auf deren dringende und längst überfällige
Umsetzung hinzuwirken ist, sind
der Umbau und die Sanierung der SBahnhöfe
Ostkreuz und Warschauer Straße,
der S-Bahnhof Kolonnenstraße und
der S-Bahnhof Buch-Süd.
Die Sanierung des Ostkreuzes hat nach
der Fertigstellung des S-Bahn-Rings Priorität.
Der Senat wird sich gegenüber der
DB AG für einen schnellstmöglichen Beginn
der Arbeiten einsetzen und seinerseits
alle Maßnahmen ergreifen, damit
weitere Verzögerungen verhindert und
die notwendigen Finanzmittel des Bundes
sichergestellt werden.
Im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens
muss bei der angestrebten
Verbesserung der Verknüpfung von
U- und S-Bahn am Bahnhof Charlottenburg
eine städtebaulich verträglichere
Lösung erreicht werden.
Die für den Regionalverkehr vorgesehenen
Mittel werden für die Regionalbahnstrecken
Lichtenberg - Ostkreuz - Ostbahnhof
und den Bahnhof Karow eingesetzt.
Der Ausbau der „Heidekrautbahn"
nach Wilhelmsruh soll in Kooperation mit
der Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) erfolgen.
Der Wiederaufbau der Stammbahn
wird angestrebt.
Der Senat wird sicherstellen, dass die
Mittel aus dem Bundesschienenwege-
Ausbaugesetz (BSchwAG) aus der Periode
1998 - 2002 in die Folgejahre übertragen
werden.
|
Die Ziele der neuen Regierungsparteien zur Beschleunigung von Straßenbahnen und Bussen sind positiv. Nur die zuständigen Berliner Verwaltungen mit seinen Spitzenkräften bleibt unverändert. Und denen sind bisher noch Bremsmöglichkeiten eingefallen. Foto: IGEB-Archiv |
|
Bei der Wiederinbetriebnahme von
Bahnstrecken im Berliner Stadtgebiet ist
auf umweit- und umfeldverträgliche Lösungen
zu drängen. Für die Dresdner
Bahn ist dabei für die Fernbahn im Zuge
des Planfeststellungsverfahrens eine unterirdische
Führung im Bereich Lichtenrade
zu erreichen. Für die Anhalter Bahn ist
Lärmschutz nach aktuellen Standards
durchzusetzen. Die Koalition wird sich
nachdrücklich für Verbesserungen im Eisen
bahnfernverkehr, insbesondere für höhere
Fahrgeschwindigkeiten, einsetzen.
Zu realisierende Projekte sind: Der Ausbau
der Strecken Berlin
- Rostock, Berlin
- Kostrzyn (Küstrin),
Berlin -
Warschau, Berlin
- Stralsund/Szczecin
(Stettin), Berlin
- Wroclaw
(Breslau) und Berlin
- Hamburg.
Die Koalition
setzt sich für eine
Optimierung des
Verkehrsverbundes
Berlin Brandenburg
(VBB)
mit dem Ziel ein,
eine Vermeidung
von Doppelarbeiten, eine Stärkung der
Koordinierungsfunktionen der Verbundorganisation
sowie die Beteiligung der
Fahrgäste zu erreichen. Dies wird dazu
beitragen, den Landeshaushalt zu entlasten.
In diesem Zusammenhang ist das
Vertragswerk des VBB kurzfristig zu reformieren.
Das Land Berlin bleibt Aufgabenträger
für den Schienenpersonennahverkehr
(SPNV) und den übrigen ÖPNV.
Die BVG leistet einen wesentlichen Beitrag
zur städtischen Mobilität. Die Koalition
erkennt die Sanierungsbemühungen
der vergangenen Jahre an. Die BVG muss
zu einem starken und wettbewerbsfähigen
Unternehmen entwickelt werden, damit
ein attraktives Verkehrsangebot bei
rückläufiger öffentlicher Förderung gesichert
werden kann. Die Gespräche mit
der Deutschen Bahn AG zur Frage einer
Fusion von BVG und S-Bahn sind unter
Beteiligung beider Koalitionspartner ergebnisoffen
fortzusetzen.
Bei allen Prüfschritten werden die Gesamtinteressen
des Landes Berlin gewahrt.
Mit dem BVG Sanierungs- und Umsetzungskonzept
(BSU 2000) hat der Senat
der BVG die Möglichkeit eröffnet, sich zu
einem wettbewerbsfähigen Unternehmen
zu entwickeln. Um den Sanierungsprozess
auch im Bereich der Personalentwicklung
voranzubringen, sind
- realistische und einvernehmlich nachvollziehbare
Personalkostenrechnungen
vorzulegen,
- freie Stellen vorrangig mit vorhandenem
Personal zu besetzen und
- der Dienstleistungsorientierung auch im
Hinblick auf den Personaleinsatz absoluter
Vorrang einzuräumen.
Dies heißt auch, dass die Zahl der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter vornehmlich
im Verwaltungsbereich verringert werden
muss. Die Koalition wird Initiativen aus
den Reihen der Gewerkschaften zur Beschleunigung
des Sanierungsprozesses
miteinbeziehen. Die nach dem BSU angestrebte
Personalkostenentwicklung ist
notwendig, gerade um betriebsbedingte
Kündigungen zu vermeiden.
Straßenverkehr
|
Ein Beispiel für die überflüssige Öffentlichkeitsarbeit des VBB ist die Sternwelle. Die Fragebögen machen eher den Eindruck, dass das Sammeln von Adressen im Vordergrund stehe! |
|
Das aufgestaute Instandhaltungsdefizit
bei Straßen (einschließlich Geh- und Radwege)
und Brücken soll abgebaut werden.
Dabei sind auch Fahrbahndeckensanierungen
in Wohngebieten mit höherer
Verkehrslärmbelastung zu berücksichtigen.
Um zu gewährleisten, dass die Straßen
mit dem höchsten Sanierungsbedarf
prioritär saniert werden, wird die Senatsverwaltung
einen Kriterienkatalog erarbeiten.
Über die Mittelvergabe für die
Sanierung von Hauptverkehrsstraßen entscheidet
die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,
über die Mittel für die Erschließungsstraßen
entscheiden die Bezirke
unter Zugrundelegung des Kriterienkataloges.
Folgende Straßenbaumaßnahmen werden
realisiert:
- die Teltowkanalautobahn BAB A 113 bis
Landesgrenze (finanziert aus Bundesmitteln).
Die Koalition wird sich für eine
Erhöhung des Lärmschutzes an der
Anschlußstelle Johannisthal sowie für
eine durchgehende Tunnelführung in
Altglienicke beim Bund einsetzen.
- die Altstadtumfahrung Köpenick von
Straße an der Wuhlheide bis Glienicker
Straße (teilfinanziert aus EFRE-Mitteln)
bei gleichzeitiger Verkehrsberuhigung
der Altstadt Köpenick. Die Finanzierbarkeit
des 2. und 3. Bauabschnitts der
Tangentialverbindung Ost (TVO) durch
GA-Mittel, einschließlich des Ausbaustandards,
wird geprüft.
- Die B 101 wird von der Landesgrenze
bis zur Hildburghauser Straße und die
B 96 von der Landesgrenze bis zur
Goltzstraße vierspurig erweitert. Diese
Maßnahmen des Bundesstraßenbaus
können allerdings nur realisiert werden,
wenn - wie auf Brandenburger Seite -
eine vollständige Finanzierung aus Bundesmitteln
erfolgt.
Gegenwärtig wird die BAB A 100 bis zum
Anschluss Dreieck Neukölln fertiggestellt.
Die Fortführung bis Treptower Park ist
abhängig von der Finanzierung durch
den Bund. Diesbezügliche Planungen
werden erst nach Sicherung der Bundesfinanzierung
eingeleitet.
Die Planungen für die Tangentialverbindung
Nord (TVN) und für die B 101 im
Bereich Lankwitz werden aufgegeben.
Die Koalition setzt sich für einen zügigen
Abschluss der Planung und Realisierung
der Ortsumgehungen in Ahrensfelde und
Malchow ein.
Das Ost-West-Straßennetz in der Innenstadt
wird mit einer Durchbindung der
Französischen Straße von der Mauerstraße
zur Ebertstraße ergänzt. Damit sollen
die Leipziger Straße sowie die Straße Unter
den Linden entlastet und das Holocaustmahnmal
erschlossen werden. Die
Realisierung ist abhängig von der Finanzierungsmöglichkeit
im Rahmen des Investitionsplafonds.
Der Boulevardcharakter der Straße Unter
den Linden ist zu stärken. Die Durchbindung
der Dircksenstraße zur Grunerstraße
wird nicht weiterverfolgt.
Das Land Berlin wird analog zu Regelungen
in allen anderen Bundesländern
ein Straßenbaubeitragsgesetz einführen,
das die Finanzierung der erstmaligen Erstellung
von Straßen und des Ausbaus
bestehender Straßen regelt. Die betroffenen
Bürger sind an Planungen zum Ausbaustandard
wirksam zu beteiligen. In
den Verwaltungsvorschriften sind die
Ausbaustandards abzusenken. Maßnahmen
zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
fallen nicht unter dieses Gesetz. Im Rahmen
der Ausgestaltung des Gesetzes sind
soziale Härten zu vermeiden.
Straßenbauplanungen des Landes und
der Bezirke, die durch GA-Mittel bzw. EU-Mittel
finanziert werden, werden von der
für Verkehr zuständigen Verwaltung
nochmals kritisch auf ihre Notwendigkeit
überprüft.
|
Stadtautobahn an der Grenzallee. Die Verlängerung nach Treptow steht auch im SPD/PDS-Koalitionspapier - wenn der Bund mitfinanziert. Foto: Alexander Frenzel |
|
Der Autoverkehr ist durch ein intelligentes
Verkehrsmanagement stadtverträglich
zu gestalten. Die Parkraumbewirtschaftung
liegt in der Verantwortung der Bezirke.
Eine Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung
erfolgt dort, wo eine starke
Parkraumnachfrage dies erfordert. Die
Festlegung der Bewirtschaftungszeiten
soll den konkreten Gegebenheiten vor Ort
angepasst werden. Die Gebühren der
Anwohnervignette werden auf die von
der Rechtsprechung akzeptierte Höhe von
60 DM pro Jahr erhöht. Davon erhalten
die jeweiligen Bezirke ein Drittel für die
Finanzierung der Parkraumüberwachung.
Zu Fuß und mit dem Fahrrad
Die Sicherheit. Bewegungsfreiheit und
Aufenthaltsqualrtät für Fußgänger sind zu
fördern. Dazu sind Maßnahmen zum Beispiel
im Rahmen des Quartiersmanagements,
wie Ausweisung verkehrsberuhigter
Bereiche, kleine Stadtplätze und Errichtung
von Querungshilfen zu ergreifen.
Der Erhöhung der Verkehrssicherheit
für Fußgänger insbesondere in Kreuzungsbereichen
ist verstärkte Aufmerksamkeit
zu widmen.
Die Koalition wird verstärkte Anstrengungen
zur Erfüllung der Leitlinien für ein behindertengerechtes
Berlin unternehmen.
Grundlegende Voraussetzung für eine
spürbare Verbesserung der Verkehrssicherheit
und eine Reduzierung von Umweltbelastungen
ist die Intensivierung der
Verkehrskontrollen. Ohne eine konsequente
Kontrolle der Einhaltung von Verkehrsregeln
können wesentliche Schutzmaßnahmen
wie Geschwindigkeitsbeschränkungen
vor Schulen und an Unfallschwerpunkten
nicht greifen.
|
In einem West-Berliner Schulbuch aus dem Jahre 1969 ist aufgelistet, welche Autobahn- und Schnellstraßenprojekte in Berlin verwirklicht werden soll. Teile dieser überholten Planung sind auch in die Koalitionsvereinbarung eingeflossen. Aus: Berlin - Aus dem Leben unserer Heimatstadt, Sammlung Frank Lammers |
|
Der Senat wird einen Radverkehrsplan
erarbeiten und umsetzen. Darin enthalten
ist die Schaffung von Fahrradabstellanlagen
an Bahnhöfen, öffentlichen Einrichtungen
und Einkaufsstandorten.
Die Berliner Abschnitte der touristischen
Radrouten Berlin - Usedom, Berlin-Kopenhagen,
Berlin - Erkner und der Berliner
Mauerweg sollen unter Verwendung
von GA-Mitteln realisiert werden. Angesichts
der hohen Effizienz von Maßnahmen
zur Förderung des Fahrradverkehrs
wird angestrebt, den Haushaltstitel mit
einem Finanzvolumen von jährlich 5 Millionen
Euro durch Umschichtung auszustatten.
Initiativen zur Schaffung von autofreien
oder autoarmen Stadtquartieren werden
unterstützt.
Es werden Modellprojekte zur Nutzung
neuer Fortbewegungsmittel (zum Beispiel
Iniineskater) im öffentlichen Straßenland
eingerichtet. Die zeitlichen und räumlichen
Wochenend-Angebote für Trendsportarten
werden ausgeweitet.
Wirtschafts- und Güterverkehr
Ergänzend zum Stadtentwicklungsplan
Verkehr ist ein integriertes Wirtschaftsverkehrskonzept
auf Grundlage einer verbesserten
Datengrundlage bis 2004 zu erarbeiten
und umzusetzen:
Bestandteil des Wirtschaftsverkehrskonzepts
ist ein Maßnahmenprogramm, das
unter anderem die Förderung von stadtverträglichen
Lkw, die Verringerung der
lokalen Immissionen durch Veränderungen
an der Fahrbahn, die Ausweisung
schützenswerter Bereiche und ein Lkw-
Routennetz für den Fernverkehr zum Inhalt
haben soll.
Berlin wird sich auf Bundesebene dafür
einsetzen, dass die Chancengleichheit
umweltverträglicher Verkehrsträger durch
den Abbau ungleicher Wettbewerbschancen
hergestellt wird.
Berlin wird eine Bundesratsinitiative
entwickeln, um die Einführung von Benutzen/
orteilen für emissionsarme Lkw zu
ermöglichen.
Zur Belebung des Schienengüterverkehrs
in der Region sind in Zusammenarbeit
mit Brandenburg alle Potenziale zur
Verlagerung von Güterverkehr auf die
umweltfreundliche Schiene zu nutzen
und ein diskriminierungsfreier Zugang für
alle Anbieter zu sichern. Hierbei sind neben
der DB-Cargo auch die Privatbahnen
(NE-Bahnen) und die verladende Wirtschaft
einzubeziehen. Der Schienengüterverkehr
muss durch Sicherung der notwendigen
Infrastruktur unterstützt werden.
Die Funktion des Hamburg-Lehrter-Güterbahnhofs
soll zum Westhafen verlagert
werden.
Für die Binnenschifffahrt liegt mit dem
Hafenentwicklungskonzept bereits ein
wichtiger Baustein vor. Er soll umgesetzt
werden.
Umweltverträgliche Mobilität
Lärm und Abgase beeinträchtigen die Lebensqualität
in der Stadt. Eine nachhaltige
Verkehrspolitik muss hier einen
Schwerpunkt setzen, um die Belastungen
deutlich zu senken.
Zur Verringerung der Lärmbelastung
wird ein umfassendes Maßnahmenkonzept
umgesetzt, das unter anderem folgende
Schritte vorsieht:
- Verringerung der Fahrzeuggeschwindigkeit
in belasteten Wohngebieten
auch an Hauptverkehrsstraßen,
- Programm für die Lärmsanierung von
Straßenbahnen,
- Initiierung von Modellprojekten zur
Lärmminderung in den Bezirken (Lärmminderungspläne).
Es muss in Berlin gelingen, die anspruchsvollen
Grenzwerte der neuen europäischen
Luftqualitätsrichtlinien zu unterschreiten.
Dies gilt insbesondere für die
Reduzierung der Feinstaubbelastung.
Effiziente Strukturen
im Verkehr
|
Ob der Senat es schafft, den Eisenbahn-Güterverkehr auszubauen, wenn die DB AG Gleisanschlüsse und Güterbahnhöfe in großem Umfang stillegt? Foto: Alexander Frenzel |
|
Zur Stärkung einer gesamtstädtischen
Verkehrspolitik ist es erforderlich, die
Kompetenzen der beteiligten Verwaltungsstellen
klarer voneinander abzugrenzen
und auf wenige Stellen zu konzentrieren.
Es gilt der Grundsatz, dass örtliche
Angelegenheiten soweit bezirklich
entschieden werden, wie sie nicht übergeordneten
Verkehrskonzepten entgegen
stehen. Die detaillierte Aufgabenzuweisung
im Bereich des Straßenverkehrs zwischen
Bezirken und Hauptverwaltung ist
binnen eines Jahres neu zu ordnen. Die
Zuständigkeit der Prüfung straßenverkehrsrechtlicher
Belange sind vom Polizeipräsidenten
auf die für Verkehr zuständige
Senatsverwaltung zu übertragen.
Bei allen Baumaßnahmen, ob Neubau
oder Sanierung, müssen die zu Grunde
gelegten Ausbaustandards einer strengen
Kosten-Nutzen-Analyse standhalten.
Grundlage dafür ist eine systematische
Erfassung des Infrastrukturzustandes.
Einbezogen wird ein effizientes Unterhaltungsmanagement.
Mit dem Ziel, ein effektives und kostengünstiges
Management (Errichtung, Wartung,
Umprogrammierung) der Berliner
Lichtsignalanlagen zu garantieren, wird
geprüft, diese derzeit in der Hauptabteilung
Tiefbau angesiedelte Aufgabe zu
privatisieren. Die Steuerung der Lichtsignalanlagen
verbleibt als wichtige öffentliche
Aufgabe bei der Senatsverwaltung.
Die vorhandene Infrastruktur enthält
noch erhebliche Kapazitätsreserven, die
durch zielorientiertes und verkehrsmittelübergreifendes
Mobilitätsmanagement
zu aktivieren sind. Dafür ist es erforderlich,
die VMZ (Verkehrsmanagementzentrale)
von einem Verkehrsinformations-Dienstleister
in Kooperation mit der VKRZ
(Verkehrskontroll- und Regelungszentrale)
zu einem Instrument zielgerichteter
städtischer Mobilitätsgestaltung weiter
zu entwickeln.
Die Rolle des Aufgabenträgers ist in
Vorbereitung auf den künftigen europaweiten
Wettbewerb im ÖPNV zu stärken.
Dabei wird ein Konzept erarbeitet, das die
rechtlich notwendige organisatorische
Trennung zwischen Besteller und Ersteller
darstellt. Die dazu notwendigen Kapazitäten
sollten unter Nutzung des vorhandenen
Know-hows der BVG gebündelt
werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob
die Bildung von Fahrzeugpools oder einer
landeseigenen Infrastrukturgesellschaft
erforderlich ist, um potentiellen Wettbewerbern
einen diskriminierungsfreien Zugang
zur Infrastruktur zu ermöglichen.
Neue Arbeitsplätze durch Innovationen
im Verkehr - Berlin
als Verkehrskompetenzzentrum
|
Zur Förderung der umweltverträglichen Mobilität gehört unabdingbar auch Wiederinbetriebnahme der noch fehlenden S-Bahn-Umlandverbindungen! Foto: Marc Heller |
|
Berlin muss die Chancen seiner
Konzentration an universitärer
und außeruniversitärer Mobilitätsforschung
sowohl für die Entwicklung
integrierter Verkehrslösungen
als auch für die Umsetzung in
regionale Wertschöpfung nutzen.
Aufbauend auf die bisherige Forschungsförderung
im Bereich Verkehrstechnologie
sowie den Ergebnissen
der „Berlin-Studie" verfolgt
die Koalition eine Gesamtstrategie
für eine integrierte Wirtschafts-,
Technologie- und Mobilitätspolitik.
Diese hat vor allem
zum Ziel, beschäftigungswirksame
Effekte für Berlin zu erreichen.
Wichtiger Bestandteil sind die Verbesserung
der Rahmenbedingungen
für Existenzgründungen und
eine offensive Werbung für Neuansiedlungen.
Alle diesbezüglichen Fördermöglichkeiten
des Bundes und der EU sind
auszuschöpfen. ..." SPD, PDS
|