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Wie hoch ist der Sanierungsbedarf der
Berliner U-Bahn (bitte einzeln auflisten
nach Gleissanierung, Tunnel-Viaduktsanierung,
Signal- und Sicherungstechnik,
Bahnhöfen, gegebenenfalls weiteren
Einzelmaßnahmen)?
Es antworten
die für die U-Bahn zuständigen Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG):
Der Sanierungsbedarf zur Erreichung eines
der aktuellen technischen und nutzergerechten
Standards der Berliner U-Bahn
untergliedert sich in die folgenden Teilkomponenten:
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a) Grundinstandsetzung der Bahnhöfe,
Gleise, Stromversorgungs- und Signalanlagen
im ehemaligen Ostteil der
Stadt:
Der Finanzbedarf bis 2015 beträgt insgesamt
ca. 700 Millionen DM, wobei
390 Millionen DM auf Grund des Instandhaltungsrückstandes
über das
GVFG-Programm bereitgestellt werden.
Bis Anfang 2001 wurden hiervon
195 Millionen DM umgesetzt.
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b) Streckensanierung der Tunnel- und
Viadukte im ehemaligen Ostteil der
Stadt:
Auf Grund von Bestandsuntersuchungen
und Bauwerksgutachten wurde
hier ein Sanierungsbedarf bis 2015 von
ca. 344 Millionen DM festgestellt. Diese
Mittel werden aus dem GVFG-Programm
bereitgestellt. Bis Anfang
2001 wurden auf den Linien U 2, U 5
und U 8 37 Millionen DM umgesetzt.
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c) Grundinstandsetzungen und Erneuerungen
im ehemaligen Westteil der
Stadt:
Hierbei handelt es sich im wesentlichen
um die Erneuerung verschlissener
Anlagenteile, die Modernisierung
der Bahnhöfe sowie die Anpassung
der Streckenausrüstung an den Stand
der Technik. Der Finanzbedarf für den
Zeitraum bis 2008 beträgt hierfür ca.
500 Millionen DM. Diese Mittel sind
aus den Haushaltsansätzen der BVG
aufzubringen.
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d) Streckensanierung der Tunnel und
Viadukte im ehemaligen Westteil der
Stadt: Auf Grund der Bauwerksprüfungen
ist bei den Altbautunneln im
ehemaligen Westteil von einem ähnlichen
Sanierungsbedarf wie im ehemaligen
Ostteil anszugehen. Für den
Zeitraum bis 2015 sind hierfür Finanzmittel
in der Größenordnung von ca.
100 Millionen DM bereitzustellen. Die
Finanzierung dieses Programms erfolgt
derzeit aus Haushaltsmitteln der
BVG zulasten der Maßnahmen gemäß
c).
In welchen Jahresscheiben mit welchen
Teilprojekten ist die vollständige Sanierung
im günstigsten Falle realisierbar,
und wie würde sich eine Verzögerung
auf das Betriebsergebnis der BVG auswirken?
BVG: Die „Sanierung" der U-Bahn ist ein
kontinuierliches Programm, da die baulichen
und technischen Anlagen einem
ständigen Alterungsprozeß bzw. Verschleiß
unterliegen. Der jährliche Finanzbedarf
für die Abarbeitung von Instandhaltungsmängeln
der Vergangenheit und
Aufrechterhaltung des derzeitigen Qualitätsstandards
beträgt insgesamt
130 Millionen DM/Jahr, davon sind derzeit
108 Millionen DM/Jahr in der Finanzplanung
eingestellt.
Eine Verzögerung des kontinuierlichen
Erneuerungsprogramms hat mittelfristig
einen erhöhten Aufwand für die Instandhaltung
der Anlagen zur Folge, da erneuerte
Anlagen in der Regel wirtschaftlicher
sind als ältere Bauformen.
Zu beiden Fragen teilt der Senat ergänzend
mit, daß die BVG verpflichtet ist, ihre
in ihrem Eigentum stehenden Anlagen
sachgerecht zu warten und zu unterhalten.
Die erforderlichen Mittel stehen im
Regelfall aus den Rücklagen, die aus den
Abschreibungen der Anlagen resultieren,
zur Verfügung.
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Dieser Treppenabgang am U-Bahnhof Rosenthaler Platz ist inzwischen saniert. Foto: Irmgard Schmidt, April 1995 |
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Der Senat unterstützt die BVG mit einem
Grundsanierungsprogramm für die
im ehemaligen Ostteil der Stadt gelegenen
U-Bahn-Streckenteile mit Gesamtkosten
von insgesamt ca. 400 Millionen DM.
Dieses Programm ist auf Grund der vorliegenden
und geprüften Gutachten um die
Sanierung der Tunnel- und Viaduktbauwerke
in einer ersten Stufe für Schäden
mit hoher Sanierungsprioritäten erweitert
worden. Hierbei steht der Ertüchtigung
der Anlagen einschließlich der Bahnhöfe
und deren behindertengerechter Ausbau
im Vordergrund. Im Nachtragshaushalt
2001 sind im Rahmen der Zuschüsse für
Investitionen für den ÖPNV für die Grunderneuerungen
der U-Bahnanlagen und
den behindertengerechten Ausbau von
U-Bahnhöfen insgesamt Mittel in Höhe
von rund 39 Millionen DM vorgesehen.
„Schönheitsreparaturen" an Bahnhöfen
gehören nicht zur „Sanierung der Infrastruktur"
und müssen daher von der BVG
im Rahmen ihrer Unternehmenspolitik
durchgeführt werden. Dennoch hat der
Senat in den zurückliegenden Jahren bei
sehr aufwendigen Maßnahmen (wie zum
Beispiel für die Sanierung der Hochbahnviadukte
der Linie 1) im Rahmen der Kapitalzuführung
die notwendigen Kosten
übernommen (insgesamt bisher
rund 110 Millionen DM). Darüber hinaus
ist im laufenden Unternehmensvertrag
die Verpflichtung der BVG zur Erhaltung,
Erneuerung und Weiterentwicklung der
Verkehrsinfrastruktur enthalten. Die finanziellen
Zuwendungen des Landes Berlin
betragen in der Laufzeit des Vertrages
bis 2008 insgesamt ca. 2,8 Milliarden DM.
Sieht der Senat Möglichkeiten, die Sanierung
der U-Bahn zu beschleunigen?
Wenn ja, welche, wenn nein, warum
nicht?
BVG: Die genannten Bedarfszahlen
(130 Millionen DM/Jahr) entsprechen den
logistischen Möglichkeiten der BVG zur
Umsetzung des Sanierungsprogramms
bei weitgehender Aufrechterhaltung des
U-Bahn-Betriebes. Eine längerfristige
Streckenstillegung zur Forcierung des Erneuerungsprogramms
ist nur dann verkehrlich
und wirtschaftlich vertretbar,
wenn mehrere Anlagenteile gleichzeitig
erneuert werden müssen. Dieser Zustand
liegt im U-Bahnnetz nur in wenigen Abschnitten
vor.
Senat: Langfristig geht der Senat davon
aus, daß sich im Zusammenhang mit der
Finanzierung der Investitionen für den_
ÖPNV der Finanzierungsanteil zugunsten
der Sanierung und Erhaltung der bestehenden
Anlagen im Verhältnis zu den
Neubauanteilen verschieben wird. Entsprechende
Festlegungen sind jedoch erst
im Rahmen der Diskussionen um den
Haushalt 2002 zu erwarten.
(Es antwortete Maria Krautzberger, Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung;
veröffentlicht im LPD 199/2001 vom
15. Oktober 2001) MdA Jutta Matuschek,
PDS-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin
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