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Foto: Matthias Horth |
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Foto: Matthias Horth |
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Anläßlich eines Ortstermins hat die Strassenverkehrsbehörde
dem neuen Standort
unter der U-Bahn-Brücke unter der Bedingung
zugestimmt, dass neben der unstrittigen
Entfernung des Schutzgitters der Radweg
im Haltestellenbereich verschwenkt
werden müsse. Die Haltung des Landespolizeiverwaltungsamtes
(LPVA) hinsichtlich
der gleichen Lage des Radweges an der
derzeitigen Stelle wird damit begründet,
dass die Situation an bestehenden Standorten
in Kauf genommen wird, aber an neuen
Standorten entsprechende Veränderungen
vorgenommen werden müssen. Im übrigen
teilt der Bezirk Reinickendorf unsere
und Ihre Meinung, hat aber keine Mittel zur
Vergütung, um Radwegverschwenkung
und Abriß des Gitters zu finanzieren.
Abschließend betonen wir, dass die Angelegenheit
von uns weiter verfolgt wird. Angesichts
des Sachstandes ist eine Realisierung
aber zeitlich nicht bestimmbar. Berliner Verkehrsbetriebe (BVG),
Unternehmensbereich Omnibus
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