Telefonische Fahrplanauskunft
nochmals teurer!
Wenn die Rückgabe einer nicht benutzten
Fahrkarte bereits 30 Euro kostet oder überhaupt
nicht rückerstattet wird, kann die
Auskunft der Deutschen Bahn AG natürlich
nicht zurückstehen. So steigt ab Juni 2002
der Minutenpreis pro Anruf bei 01805/996633
von zwölf auf 62 Cent. Noch tiefer
in die Tasche greifen muss, wer sich über die
Telekom weiterverbinden lässt: 99 Cent. Unser
Ratschlag: stellen Sie sich im Reisezentrum
oder im Reisebüro in die Schlange
oder lassen Sie Ihre Nerven an den kundenunfreundlichen
Automaten. Und das Internet
gibt es auch noch als preiswerte Alternative.
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Neues Angebot: Im Bus von Berlin
nach Lutherstadt Wittenberg
Einen hochwertigen Schnellbusverkehr im
Zweistunden-Takt gibt es von Potsdam aus
nach Lutherstadt Wittenberg. Konkurrenzlos
gegenüber der Eisenbahn: für 11 Euro in
modernen Reisebussen und einer Fahrzeit
von etwa 70 Minuten. Die Deutsche Bahn
AG braucht für die gleiche Strecke fast zwei
Stunden. Schon zu DDR-Zeiten gab es diese
Linie als „A 9".
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Prozesserfolg für Bahnkunden
Was macht ein Bahnkunde, der in einem
überfüllten ICE auf der Suche nach einer
funktionierenden Toilette ist und eine solche
nicht findet? In einem Urteil des Amtsgerichtes
Frankfurt am Main (Aktenzeichen
32 C 261/01-84) ist die Deutsche Bahn AG
zu einem Schmerzensgeld von 400 Euro
verurteilt worden. Aus der Urteilsbegründung:
„... Die Beklagte [die Deutsche Bahn
AG; d. Red ] hat damit tatbestandsmässig,
rechtswidrig und schuldhaft die Gesundheit
des Klägers beschädigt, indem dieser während
zwei Stunden seinem dringenden Bedürfnis,
auf die Toilette zu gehen, nicht
nachkommen konnte. ..." Mehr auf der Internet-Seite
www.davidgegengoliath.de.
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Anhörung zur Finanzierung
der Verkehrswege
Wie die „Regierungskommission Verkehrsinfrastrukturfinanzierung"
dem Ausschuss
für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen des
Deutschen Bundestages Mitte April 2002
vorschlug, soll die Finanzierung der Bundesverkehrswege
von einer Haushalts- auf eine
Nutzerfinanzierung umgestellt werden. Die
Verwaltung und Verteilung soll durch eine
Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft
(VIFGG) wahrgenommen werden. IGEB
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