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So unterschiedlich die Herkunft und die Interessen
der 20 von 238 zu Wort gekommenen
Teilnehmer waren: es gab weite Übereinstimmung
darüber, dass die Bahnreform
nur zu Ende geführt werden kann, wenn
die Eisenbahn-Infrastruktur - „das Netz" -
aus der Deutschen Bahn AG herausgelöst
wird. Lediglich die Vertreter der DB AG
selbst und der Vorsitzende der Gewerkschaft
Transnet - der gegebenenfalls seine
Mitglieder zum Arbeitskampf auffordern
würde - sprachen sich gegen eine Trennung
von Netz und Verkehrsunternehmen aus.
Insbesondere Prof. Dr. Gerd Aberle, Verkehrsexperte
an der Universität Gießen und
ehemals Mitglied der Regierungskommission
zur Bahnreform, wies an Hand zahlreicher
Beispiele auf die außerordentlich hohen
Diskriminierungspotenziale hin, die sich
aus einem Verbleib der DB Netz in der DB
Holding ergeben können. Prof. Dr. Gottfried
llgmann von der Universität Hamburg kritisierte
die langfristigen Verkehrsverträge,
die die DB AG mit einzelnen Bundesländern
abschließt, um andere Verkehrsunternehmen
von ihren Strecken fernzuhalten. Dadurch
würden Bundesmittel genutzt, um
den Wettbewerb auszuschalten. So sei dem
Land Schleswig-Holstein versprochen worden,
die Strecke Hamburg - Lübeck vorrangig
zu elektrifizieren, wenn es in einem
langfristigen Vertrag den SPNV nur bei der
DB Regio bestellt. Prof. Dr. Karlheinz
Schmidt, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes
Güterkraftverkehr und Logistik,
bemerkte, daß DB Cargo mit nur 380 Kunden
80 Prozent des gesamten Eisenbahn-
Güterverkehrs betreibt und somit als Großkundenbahn
keinerlei Interesse für mittelständische
Unternehmen erkennen lässt.
Durch die mangelhaften Angebote von DB
Cargo im Kombinierten Verkehr sei auch die
Preisgestaltung in diesem Bereich bis zur
Unkenntlichkeit verkommen.
Kritisierte wurde unter anderem DB Netz,
die einen verstärkten Rückbau von Überholungs-
und Kreuzungsgleisen betreibt, so
dass dadurch auf solchen Strecken keine
Möglichkeit mehr besteht, neben den
Grundtakt des Regionalverkehrs der DB Regio
Züge anderer Unternehmen, aber auch
Güter- und Sonderzüge des eigenen Unternehmens
zu fahren.
Außer diesen wenigen Beispielen haben
auch andere Redner Kritik am Geschäftsgebaren
der DB AG geübt und die Politiker
aufgefordert, die Verkehrspolitik so zu betreiben,
dass die Bahnreform zu einem vernünftigen
Ergebnis vor allem für die Nutzer
von Eisenbahn-Dienstleistungen geführt
wird. In diesem Sinne haben die Veranstalter
am Ende des Kongresses ein Modell zur
Stärkung des deutschen Schienenverkehrs
vorgelegt.
Als eine weitere Schlussfolgerung aus dieser
Konferenz hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion
dem Deutschen Bundestag einen
Antrag zum Thema „Verbraucherschutz im
Bereich des öffentlichen Personenverkehrs
noch immer unzureichend" vorgelegt
(Bundestags-Drucksache 14/8853 vom 23. April
2002). Darin wird die Bundesregierung aufgefordert,
den Verbraucherschutz im Bereich
des öffentlichen Personenverkehrs
nachhaltig zu verbessern. Bisher werden
Ansprüche auf dem Wege der freiwilligen
Kulanz befriedigt, ohne dass ein Recht des
Kunden existiert. Zu Einzelheiten dieser Thematik
ist ein spezieller Beitrag in Vorbereitung. DBV-Bundesverband
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