„Seit Anfang der Woche warben die Anbieter
mit einem Kombiangebot für ein
Zeitungsabonnement und eine Jahreskarte
zu einem nicht genehmigten Verkaufspreis.
Dies ist rechtswidrig. Im Falle einer
Weiterführung der Aktion
droht das Gericht den
Anbietern in dem Verfügungsbeschluss
ein Ordnungsgeld
von bis zu
250.000 Euro an.
Die S-Bahn Berlin GmbH prüft derzeit,
ob sie Jahreskarten aus der Werbeaktion
von BVG und Berliner Verlag in ihrem
Bereich anerkennen darf oder muss.
Die S-Bahn Berlin GmbH bedauert zutiefst,
dass aufgrund von Rechtsverstößen
eines Mitgliedes im Verkehrsverbund
Berlin-Brandenburg Kunden verunsichert
werden und fordert die BVG
auf, künftig gemeinsam mit ihren
Partnern im Verkehrsverbund an attraktiven
Angeboten für Bahn- und
Buskunden zu arbeiten." S-Bahn Berlin GmbH
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