|
PEP sei Dank: Obwohl das neue Preissystem
der Deutschen Bahn AG eigentlich unabhängig
von der Frage des Verbraucherschutzes
zu sehen ist, war und ist es Anlass
dafür, der aus rechtlicher Sicht schwachen
Stellung der Fahrgäste in Bus und Bahn vermehrt
Aufmerksamkeit zu schenken. Anders
als auf nahezu allen sonstigen Märkten
wird hier vor Erbringen der Leistung bezahlt,
die Kunden haben kaum einen Anspruch
auf Ersatz, Minderung oder Rückzahlung
im Falle einer Schlecht- oder Nichtleistung
(zum Beispiel verspäteter oder ausgefallener
Zug). Spezielle Gesetze und Verordnungen
(beispielsweise Paragraphen 17
der Eisenbahn-Verkehrsordnung) verhindern,
dass die Schutzrechte, die das BGB
normalerweise den Verbrauchern einräumt,
im öffentlichen Verkehr wirksam werden.
Am 5. Mai 2003 befasste sich der Ausschuss
für Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft des Bundestages in einer
Anhöhrung mit diesem Thema. Vertreter
von Fahrgastverbänden, Verkehrsunternehmen
und der Rechtswissenschaftler
Prof. Ansgar Staudinger diskutierten mit
den Abgeordneten. Am Ende der konstruktiven
Sitzung blieb zu hoffen, dass diesem
lange von Politik und Praxis vernachlässigten
Thema nun endlich die erforderliche
Aufmerksamkeit geschenkt wird und auch
der öffentliche Verkehr in den Ausbau des
Verbraucherschutzes einbezogen wird.
DBV/IGEB
|