Für den laufenden Bahnbetrieb standen
dem Land nach § 8 (1) RegG bis zum Jahr
2001 jeweils 454 Millionen DM (rund
232 Millionen Euro) zur Verfügung, für die
gleicher Höhe Zugleistungen bei der Berliner
S-Bahn bestellt wurden. Nach Vereinbarungen
mit dem Land Brandenburg bestellte
das Land Berlin den kompletten
S-Bahn-Verkehr einschließlich der Brandenburger
Abschnitte, während das Land Brandenburg
umgekehrt auch die Berliner Anteile
im Eisenbahn-Regionalverkehr bestellte
und bezahlte. Mittlerweile ist diese Vereinbarung
jedoch überholt. Berlin muss mit
„seinen" Regionalisierungsmitteln zwar nur
noch den S-Bahn-Verkehr auf Berliner Gebiet
bestellen, dafür jedoch auch die in Berlin
verkehrenden Regionalexpress- bzw. Regionalbahnzüge.
Mit der Revision des RegG vom 26. Juni
2002 erhält Berlin für das Jahr 2002 einen
auf 276,1 Millionen Euro erhöhten Betrag
für den laufenden S-Bahn- bzw. Eisenbahnbetrieb.
Dieser Betrag erhöht sich in den
Jahren ab 2003 (bis 2007) um jeweils
1,5 Prozent.
Im Hinblick auf die finanziellen Erhöngsspielräume
und auch durch Netz-Erweiterungen bedingt hat die Berliner
S-Bahn seit 2002 'freiwillige' (nicht bestellte
und nicht bezahlte) Mehrleistungen erbracht.
Auf Betreiben des derzeitigen Berliner Finanzsenators
Sarrazin ist jedoch auch in
Zukunft nur ein Betrag von 232 Millionen
Euro für den Eisenbahnverkehr im Land
Berlin vorgesehen.
Die Erhöhungsbeträge will der Berliner
Finanzsenator der Eisenbahn wegnehmen
und in voller Höhe für die Bestellung von
U-Bahn- und Straßenbahnverkehren bei
den landeseigenen Berliner Verkehrsbetrieben
(BVG) nutzen. Dies würde jedoch keinesfalls
zu Angebotsausweitungen bei der
BVG führen - vielmehr sollen die beim Eisenbahnverkehr
weggesparten Mittel für
eine weitere Reduzierung des landeseigenen
Zuschusses an die BVG benutzt werden.
Wird die Entstehungsgeschichte des Regionalisierungsgesetzes
betrachtet, kann
das Vorgehen des Berliner Senats nur als
verantwortungslos bewertet werden. Mit
dem RegG sollte der Nahverkehr der Eisenbahn
langfristig auf eine sichere finanzielle
Grundlage gestellt werden. Der Senat will
einen großen Teil dieser Mittel stattdessen
de facto für die Haushaltssanierung zweckentfremden.
Nunmehr soll die Senatsverkehrsverwaltung
auf der Basis belastbarer Zahlen mit
der S-Bahn Berlin GmbH Verhandlungen
über die Einsparungen führen. Der Berliner
Fahrgastverband hält die vom Finanzsenator
angestrebten Sparsummen jedoch für
vollständig realitätsfern - Sparsummen dieser
Größenordnung wären seitens der
S-Bahn nur durch drastische Verschlechterungen
der Bedienungshäufigkeit (zum Beispiel
Wegfall aller HVZ-Verstärker, an Sonnabenden
und Sonntagen Bedienung nur
noch im 20-Minuten-Takt) zu erzielen.
Schlimmer noch: Bei der für das Jahr 2007
vorgesehenen Überprüfung des RegG ist
angesichts der frivolen Senatspolitik anzunehmen,
dass der Bund und die anderen
Länder eine Neuverteilung der Regionalisierungsmittel
zulasten Berlins durchsetzen
werden.
Der Berliner Fahrgastverband IGEB hält es
für selbstverständlich, das finanzielle Mittel,
die für die Eisenbahn bestimmt sind, auch
für die Bahn verwendet werden. Im Hinblick
auf die ab 2006 (geplante Inbetriebnahme
des Fernbahntunnels in Berlin) erforderlichen
Mehrleistungen im Regionalverkehr
der Eisenbahn sollten durch Verhandlungen
mit der S-Bahn Berlin GmbH jedoch finanzielle
Spielräume dafür - und nur dafür - gewonnen
werden.
IGEB S-Bahn und Regionalverkehr
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