Erforderlich ist mittelfristig eine gesetzliche
Festlegung der Rechte der Bahnbenutzer im
Rahmen des Europäischen Rechts und somit
in der Folge der jeweiligen nationalen
Gesetze.
Attraktivität bedeutet nicht nur eine Optimierung
des Angebots, sondern auch
eben diese Rechtssicherheit, die es dem
Kunden ermöglicht, Schadenersatz zu erlangen.
Weitere Themen in Namur waren: bessere
Informationssysteme, d. h. durchgehende
Beratung und Buchung für Fernreisende;
Verbesserung von Anschlussserviceleistungen
(z. B. Vorabbuchung von Nahverkehrskarten
für d ie Verkehrsverbünde, Leistungen
für Behinderte). Eine wichtige Forderung
ist die Einrichtung von Beiräten, die
sich um Beschwerden kümmern und Verbesserungsvorschläge
umsetzen können.
Auch hier ist der Gesetzgeber gefragt. Die
Zusammenarbeit der einzelnen Bahngesellschaften
muss verbessert werden. Eine Vereinheitlichung
und vor allem Verbesserung
der Qualitätstandards der europäischen
Bahn wird angestrebt. Alle zwei Jahre soll
eine Kundenbefragung erfolgen, um festzustellen,
wie es um die Akzeptanz des Eisenbahnverkehrs
bestellt ist. Die EVO von 1938
soll überarbeitet bzw. ersetzt werden.
Wichtig ist es, dass der DBV die o. g. Themen
inhaltlich besetzt. Das bedeutet, das
Ressort Internationale Beziehungen benötigt
mehr Informationen aus den Regionen
und den Gliederungen unseres Verbandes,
um diese in die Ausschüsse und Arbeitsgruppen
des EFV einfließen zu lassen. Deshalb
die Bitte an alle Mitglieder des DBV:
Informieren Sie uns über Ihre Reiseerfahrungen,
über Ihre Arbeit und über Fahrplanprobleme.
Besonders wichtig sind Ihre Erfahrungen
im grenzüberschreitenden Fern- und Nahverkehr.
Ihre Informationen sind willkommen
in der Bundesgeschäftsstelle oder direkt
an das Büro des Ressorts: W. Klapdor,
Kleiststr. 13, 65187 Wiesbaden, Fax-Nr. 0611/84 11 68.
DBV
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