In unserem Artikel ging es um die Verteilung
von Geldern aus dem (Eisenbahn-)
Regionalisierungsgesetz
(RegG). Die seinerzeitige Informationslage
hat sich jetzt als nicht ganz
zutreffend herausgestellt.
Wir berichteten, Finanzsenator Sarrazin habe
geplant, Gelder für die Bestellung von Eisenbahn-Verkehrsleistungen
zur Bezahlung von
U-Bahn- und Straßenbahn-Verkehren der BVG
zu nutzen. Dies entspricht nicht den Tatsachen.
Der Berliner Nachtragshaushalt für das Jahr
2003 vom 16. April sieht vor, Regionalisierungsgelder
in Höhe von 48,1 Millionen € für
Ausgleichzahlungen des Landes Berlin für
Zeitkarten im Ausbildungsverkehr (§ 45a des
Personenbeförderungsgesetzes) zu verwenden.
Der Berliner Fahrgastverband IGEB lehnt
dies ab. Bundesgelder, die für Zugkilometerleistungen
des Eisenbahnverkehrs zur Verfügung
stehen, dürfen nicht als Ausgleichszahlung
für den Schülerverkehr eingesetzt werden.
Eine solche Zweckentfremdung könnte
Berlin künftig teuer zu stehen kommen.
Sogar Verkehrssenator Strieder räumte ein,
dass das Land Berlin die beim Eisenbahnverkehr
eingesparten Millionen bei der Neuverteilung
der Mittel unter den Bundesländern im
Jahr 2007 nicht wieder erhalten könnte (Inhaltsprotokoll
des Hauptausschusses 15/36
vom 19. Februar 2003, Seite 14). Sollte der
Finanzsenator seine Absichten dennoch durchsetzen,
stünde die Qualität des Berliner Nahverkehrs
mittelfristig auf dem Spiel. Noch ist
jedoch nichts verloren, denn wegen des sachlich
ohnehin gebotenen Widerstands aus den
Regierungsfraktionen wurde der strittige Betrag
gesperrt.
IGEB
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