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In der Diskussion haben die anwesenden
Experten überwiegend positiv zu den Vorschlägen
des Entwurfes Stellung genommen.
Vom Vertreter des Deutschen Bahnkunden-Verbandes (DBV) wurde darauf
hingewiesen, daß auf ein ausgewogenes
Verhältnis zwischen dem effektiven Nutzen
für die Kunden und den Belastungen für
die Verkehrsunternehmen geachtet werden
sollte; jeder Bürger hat als Fußgänger, Radfahrer
oder wo auch immer ein allgemeines
Lebensrisiko zu tragen - warum sollte
ihm bei einer Bahnfahrt dieses Risiko von
dem Verkehrsunternehmen abgenommen
werden, beispielsweise bei Unwetterschäden
o.a.? Er regte weiterhin an, im Gesetz
genau zu definieren, zu welchem Zeitpunkt
und mit welchem Vertragspartner ein Personenbeförderungsvertrag
zustande kommt.
Bei der Zahl der inzwischen existierenden
Eisenbahn-Verkehrsunternehmen und Tarifverbünde
muß dieser Zeitpunkt eindeutig
festliegen. Nach seiner Meinung kann dies
nur der Zeitpunkt sein, an dem der Fahrgast
- ohne Rücksicht auf das Vorhandensein
eines Fahrausweises - eine Anlage des
Verkehrsunternehmens - Bahnsteig oder
Fahrzeug - mit der Absicht des sofortigen
Fahrtantrittes betritt. Wann welcher Fahrtausweis
vorhanden sein muß, bedarf tariflicher
Regelungen. Weiter setzte er sich dafür
ein, ins Gesetz eine Durchgriffsklausel aufzunehmen,
nach der das mit der Entschädigung
belastete Verkehrsunternehmen beim
tatsächlichen Schadensverursacher - z.B.
einem Infrastrukturunternehmen - Rückgriff
nehmen kann.
Leider war zu dieser Veranstaltung kein
Vertreter der DB AG, dem eigentlichen
Adressaten des Gesetzentwurfes, anwesend;
es lag lediglich eine schriftliche Presse-Information
vom Vortag vor. Darin lehnt
die DB AG den Gesetzentwurf insgesamt
als „juristisch problematisch und verkehrspolitisch
verfehlt" ab. Überzogene Fahrgastrechte
würden sich nachteilig auf die
Preise auswirken, „... die höheren Kosten
müßten auf die Fahrscheine umgelegt werden
..." Die DB schätzt die Mehrkosten bei
einer Realisierung der Gesetzesinitiative auf
rund 450 Millionen Euro. Bei einem groben
Vergleich mit den jährlich gefahrenen Personenkilometern
käme somit ein Betrag von
0,6 Cent auf jeden Kilometer.
Der Gesetzentwurf liegt gegenwärtig
beim Verkehrsausschuß des Bundesrates zur
weiteren Bearbeitung. (hh) DBV
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