Verkehrsrecht & Tarife

Neue Gesetzesvorhaben für den Eisenbahnverkehr (Teil 2)

In SIGNAL 6/2004 wurde über die Initiative des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen zu einem Gesetz zur Stärkung der Fahrgastrechte informiert. Inzwischen hat Nordrhein-Westfalen diesen Gesetzesentwurf am 18. Januar 2005 in den Räumen der Bundespressekonferenz in Berlin einer breiteren Öffentlichkeit vorgestellt. Die Minister Horstmann (für Verkehr) und Höhn (für Verbraucherschutz) erläuterten - jeweils aus der Sicht ihres Verantwortungsbereiches - wie die Fahrgastrechte für den Fernverkehr und den Nahverkehr mit diesem Gesetz künftig neu zu regeln wären.

In der Diskussion haben die anwesenden Experten überwiegend positiv zu den Vorschlägen des Entwurfes Stellung genommen. Vom Vertreter des Deutschen Bahnkunden-Verbandes (DBV) wurde darauf hingewiesen, daß auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem effektiven Nutzen für die Kunden und den Belastungen für die Verkehrsunternehmen geachtet werden sollte; jeder Bürger hat als Fußgänger, Radfahrer oder wo auch immer ein allgemeines Lebensrisiko zu tragen - warum sollte ihm bei einer Bahnfahrt dieses Risiko von dem Verkehrsunternehmen abgenommen werden, beispielsweise bei Unwetterschäden o.a.? Er regte weiterhin an, im Gesetz genau zu definieren, zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Vertragspartner ein Personenbeförderungsvertrag zustande kommt. Bei der Zahl der inzwischen existierenden Eisenbahn-Verkehrsunternehmen und Tarifverbünde muß dieser Zeitpunkt eindeutig festliegen. Nach seiner Meinung kann dies nur der Zeitpunkt sein, an dem der Fahrgast - ohne Rücksicht auf das Vorhandensein eines Fahrausweises - eine Anlage des Verkehrsunternehmens - Bahnsteig oder Fahrzeug - mit der Absicht des sofortigen Fahrtantrittes betritt. Wann welcher Fahrtausweis vorhanden sein muß, bedarf tariflicher Regelungen. Weiter setzte er sich dafür ein, ins Gesetz eine Durchgriffsklausel aufzunehmen, nach der das mit der Entschädigung belastete Verkehrsunternehmen beim tatsächlichen Schadensverursacher - z.B. einem Infrastrukturunternehmen - Rückgriff nehmen kann.

Leider war zu dieser Veranstaltung kein Vertreter der DB AG, dem eigentlichen Adressaten des Gesetzentwurfes, anwesend; es lag lediglich eine schriftliche Presse-Information vom Vortag vor. Darin lehnt die DB AG den Gesetzentwurf insgesamt als „juristisch problematisch und verkehrspolitisch verfehlt" ab. Überzogene Fahrgastrechte würden sich nachteilig auf die Preise auswirken, „... die höheren Kosten müßten auf die Fahrscheine umgelegt werden ..." Die DB schätzt die Mehrkosten bei einer Realisierung der Gesetzesinitiative auf rund 450 Millionen Euro. Bei einem groben Vergleich mit den jährlich gefahrenen Personenkilometern käme somit ein Betrag von 0,6 Cent auf jeden Kilometer.

Der Gesetzentwurf liegt gegenwärtig beim Verkehrsausschuß des Bundesrates zur weiteren Bearbeitung. (hh)

DBV

aus SIGNAL 1/2005 (Februar/März 2005), Seite 27

 

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