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Verspätungsausgleich ist für Kunden der Deutschen Bahn AG ein positives Zeichen

Anfang Februar 2004 sind die Verbraucherministerin Renate Künast (Grüne), Verkehrsminister Dr. Manfred Stolpe (SPD) und DB-Chef Hartmut Mehdorn überein gekommen, den Bahnreisenden im Fernverkehr bei Verspätungen von mehr als einer Stunde 20 Prozent des Fahrpreises zurückzuerstatten. Diese Regelung soll ab Oktober 2004 einen Rechtsanspruch darstellen.

Der Deutsche Bahnkunden-Verband (DBV) begrüßt dies als ein positives Zeichen in Richtung zu mehr Fahrgastrechten. Die Tatsache, dass man nicht erst auf eine gesetzliche Regelung gewartet hat, zeugt von steigendem Verantwortungsbewußtsein bei den Verantwortlichen in Politik und Deutscher Bahn AG gegenüber den Bahnkunden.

Dennoch kann dies nur ein Schritt in ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen der Deutschen Bahn AG und ihren Kunden sein. Neben den Verspätungen sind vor allem die verpassten Anschlüsse ein einschneidender Mangel, dem die Reisenden nach wie vor ausgesetzt sind.

Die bislang praktizierten Kulanzregelungen (zum Beispiel die Übernahme von Taxi- und Hotelübernachtungskosten) sind nicht das Allheilmittel. Hier muss eine umfassende Funkkommunikation zwischen den Zügen und den Bahnhöfen bzw. den Betriebszentralen Grundlage für verbindlichere Informationen an die Reisenden sein. Denn nicht immer ist dem Bahnkunden mit der Fahrgelderstattung gedient.

DBV Bundesverband

aus SIGNAL 1/2004 (Februar/März 2004), Seite 4

 

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