Anfang Februar 2004 sind die Verbraucherministerin
Renate Künast (Grüne), Verkehrsminister
Dr. Manfred Stolpe (SPD) und DB-Chef
Hartmut Mehdorn überein gekommen, den
Bahnreisenden im Fernverkehr bei Verspätungen
von mehr als einer Stunde 20 Prozent des
Fahrpreises zurückzuerstatten. Diese Regelung
soll ab Oktober 2004 einen Rechtsanspruch
darstellen.
Der Deutsche Bahnkunden-Verband (DBV)
begrüßt dies als ein positives Zeichen in Richtung
zu mehr Fahrgastrechten. Die Tatsache,
dass man nicht erst auf eine gesetzliche Regelung
gewartet hat, zeugt von steigendem Verantwortungsbewußtsein
bei den Verantwortlichen
in Politik und Deutscher Bahn AG gegenüber
den Bahnkunden.
Dennoch kann dies nur ein Schritt in ein
vertrauensvolles Verhältnis zwischen der
Deutschen Bahn AG und ihren Kunden sein.
Neben den Verspätungen sind vor allem die
verpassten Anschlüsse ein einschneidender
Mangel, dem die Reisenden nach wie vor ausgesetzt
sind.
Die bislang praktizierten Kulanzregelungen
(zum Beispiel die Übernahme von Taxi- und
Hotelübernachtungskosten) sind nicht das Allheilmittel.
Hier muss eine umfassende Funkkommunikation
zwischen den Zügen und den
Bahnhöfen bzw. den Betriebszentralen Grundlage
für verbindlichere Informationen an die
Reisenden sein. Denn nicht immer ist dem
Bahnkunden mit der Fahrgelderstattung gedient. DBV Bundesverband
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