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Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen
will künftig in allen deutschen Verkehrsverbünden
einheitliche Tarifregeln sehen. Damit
insbesondere ortsfremden Fahrgästen und
Gelegenheitsfahrern der Zugang zum ÖPNV
erleichtert wird. Als einen großen Erfolg sieht
der VDV, dass es ab April in allen Verbünden
einheitliche Bestimmungen zum Kindertarif
geben wird. Künftig werden Kinder zwischen
sechs und 14 Jahren zum Ermäßigungstarif
befördert werden. Als Beispiel nannte VDV-Geschäftsführer
Adolf Müller-Hellmann, dass
in einem Verbund für Fünfjährige ein Fahrschein
gelöst werden musste, in einem anderen
nicht. Gerade dort, wo zwei Verbünde aneinander
grenzen, führt dies oft zu Unverständnis
bei betroffenen Fahrgästen. Als letzte
Großverbünde haben sich dieser Regelung
die Verbünde Bremen-Niedersachsen (VBN),
Nürnberg (VGN), Rhein Ruhr (VTT) und
Rhein-Sieg (VRN) angeschlossen.
Ein weiterer Erfolg der Harmonisierungsbemühungen
des VDV sei, dass fast überall die
Kleingruppe und entsprechende Fahrkarten
auf fünf Personen limitiert seien, so Müller-Hellman.
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Womöglich ist ja die Vereinheitlichung, wie der VDV sie sich vorstellt, gar nicht machbar. Zu verschieden sind Alters- und Berufsstruktur, regionale Mobilität und nicht zuletzt Aufbau der Verbünde! Foto: Sammlung Berliner S-Bahn-Museum |
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Als nächstes Projekt auf dem Weg zu einheitlichen
Tarifbestimmungen strebt der VDV
die Geltungsdauer von Tageskarten an. Bisher
gibt es hauptsächlich zwei Gruppen. Die echte
24-Stunden-Karte und eine
Tageskarte, gültig von Entwertung
an bis zum nächsten Morgen
drei Uhr. Zum Nachteil der
Fahrgäste favorisiert der VDV
die letztere Lösung. Nun schlössen
sich der VBN und der Karlsruher
Verkehrsverbund (KW)
dieser VDV-Empfehlung an.
Einheitlich in Deutschland geregelt
werden soll auch die
Entwertung von Einzelfahrausweisen.
Diese sollen aus Fahrkartenautomaten
und elektronischen Druckern
bereits entwertet ausgegeben werden.
Im VRS führt das Umsetzen der VDV-Wünsche
zum Abschaffen der Streifenkarte zum 1 . Februar
2004, die im Vorverkauf erworben, einen
Preisnachlass gewährte. Damit sind verbilligte
Vorverkaufskarten bundesweit auf
dem Rückzug, kritisiert der DBV. Das Bestreben
des VDV, überall die gleichen Zugangsmöglichkeiten
in Bus und Bahn zu gewähren,
seien an sich begrüßenswert. Jedoch sind einheitliche
Tarifbestimmungen zu Gunsten des
Fahrgastes wünschenswert. So sei die 24-Stunden-Karte
für den Fahrgast deutlich attraktiver
als die mit zeitlicher Beschränkung
behaftete Tageskarte. Das gelte besonders für
Wochenend-Nachtschwärmer in Großstädten.
In Berlin führte die Vereinheitlichungsbemühunge
des VDV sogar zu einem Attraktivitätsverlust
des Einzelfahrscheines. Das mit
2,20 Euro rekordverdächtig teure Einzelticket
galt auf der anderen Seite für Umweg, Rundund
Rückfahrten und war damit eine Zwei-Stunden-Netzkarte.
Inzwischen wurde von
den Entscheidungsträgem in Berlin bemerkt,
dass der Eintrittspreis von 2,20 Euro zum
ÖPNV deutlich zu hoch ist. Am 1. April wird
daher der Einzelfahrschein in Berlin auf zwei
Euro reduziert, dafür aber die Möglichkeit von
Umweg, Rund- und Rückfahrten ausgeschlossen.
Der Verbund Berlin/Brandenburg (VBB)
begründet dies einerseits mit dem Bemühen
der deutschen Verkehrsunternehmen einheitliche
Zugangsregeln zu Bus und Bahn zu
schaffen. Andrerseits haben, so teilen es die
Berliner Verkehrsbetriebe in ihrer Kundenzeitschrift
mit, nur 10 Prozent der Fahrgäste das
Angebot des Einzelfahrausweises nicht nur für
Fahrten zum Ziel auf schnellstem oder kürzesten
Weg genutzt. Nur ein Zehntel der Barzahler,
die den Einzelfahrschein als Netzkarte
nutzen, mag zwar eine kleine Größe zu sein;
auch im Hinblick darauf, dass bis zu 90 % der
Bus- und Bahnbenutzer Zeitkarten besitzen.
Wenn ohnehin nur ein Prozent aller Fahrgäste
den Einzelfahrschein als stark zeitlich begrenzte
Netzkarte nutzen, dann hätte diese
für den Fahrgast vorteilhafte Regelung auch
bundesweit eingeführt werden können.
Der DBV begrüßt durchaus die Bemühungen
des VDV, einheitliche Tarifregeln zu schaffen.
Diese erfolgen indes eher zu Gunsten der Unternehmen
und Verbünde und zum Nachteil
der Fahrgäste. Gerade dieses Beispiel zeigt,
dass bundesweit in allen Gremien, die sich mit
ÖPNV befassen, Fahrgastvertreter sitzen
müssten, die auch mit einem erheblichen
Stimmgewicht ausgestattet sein sollten. Und
nicht nur mit beratender Stimme, die übergangen
werden kann, je nach dem, wie es den
Verkehrsbetrieben und Aufgabenträgern in
den Kram passt. DBV Bundesverband
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