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Garantie-Faltblätter verschiedener Verkehrsunternehmen. HVV, BVG, RMV, EVAG, NVV |
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Hamburg zahlt ab 20 Minuten Verspätung
50 Prozent des Fahrpreises aus. Mehrere
Verkehrsbetriebe im Rhein-Main-Gebiet
zahlen bereits ab 10 Minuten den vollen Einzelfahrpreis.
Die Essener Verkehrs-AG zahlt
ebenfalls ab 10 Minuten den Fahrpreis zurück,
jedoch kann man dort ganztags ab 20
Minuten ein Taxi oder den DB-Fernverkehr
nutzen.
Interessant im Vergleich ist auch, dass
bei manchen Garantien Streiks und höhere
Gewalt mit eingeschlossen und bei anderen
ausgeschlossen sind. Einige der Angebote
haben wir in der Tabelle auf der folgenden
Seite zusammengefasst.
Hamburg mit abschreckendem Verfahren
Viele Erstattungsregeln sind sehr bürokratisch
mit mehreren Ausschlusskriterien. In
Hamburg liest sich das beispielsweise so:
„[…] Bei Einzelfahrkarten vergüten wir volle
50% des aufgedruckten Fahrpreises. Beträge
unter einem Euro werden auf 1 Euro aufgerundet.
Bei Zeit-, Tages- oder Gruppenkarten
erfolgt die Entschädigung anteilig.
Hier wurde jeweils ein durchschnittlicher
Fahrpreis pro Fahrt errechnet und zugrunde
gelegt. Bei Zeitkarten kann eine Entschädigung
so oft erfolgen, bis die Hälfte des
tatsächlichen Kaufpreises erreicht ist (bei
Monats- und Abokarten je Monat, bei Wochenkarten
je Woche gerechnet). […]
Sie bekommen von uns einen Buchungsbeleg
per E-Mail oder Post mit dem Entschädigungsbetrag
und der Buchungsnummer
zugesendet, wenn ein Anspruch
besteht. Zusammen mit dem ausgedruckten
Buchungsbeleg und Ihrer genutzten
Fahrkarte können Sie in allen HVV-Servicestellen
innerhalb von 3 Monaten Ihren
Betrag in bar abholen. Bitte beachten Sie,
dass eine Bar-Auszahlung ohne diese beiden
Unterlagen leider nicht möglich ist!
Bei einem Entschädigungsbetrag von über
5 Euro bringen Sie bitte zusätzlich Ihren
Personalausweis mit. […]”
Dieses Verfahren sammelt dabei so viele
Daten, dass man nun, bevor man überhaupt
einen Garantiefall melden kann, erst einmal
einer seitenlangen Datenschutzerklärung
zustimmen muss.
NVV Kassel mit beispielhafter
5-Minuten-Regel
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Kassel Hbf ist Treffpunkt der Regionalzüge verschiedenster Unternehmen. In allen gilt die 5-Minuten-Garantie des NVV. Foto: Tom Gerlich |
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Bei den in Deutschland angebotenen Fahrzeitgarantien
sticht der Nordhessische
VerkehrsVerbund (NVV) mit Sitz in Kassel
besonders hervor. Dieser bietet seinen
Kunden eine außergewöhnliche Fahrzeitgarantie:
Bereits ab 5 Minuten Verspätung am
geplanten Fahrziel erhält der Kunde seinen
Ticketpreis in bar zurück.
Seit 8. Mai 2006, also mehr als sieben
Jahre, existiert diese Kundengarantie und
hat auch weiterhin Bestand. Denn aus dem
Pilotprojekt ist eine dauerhafte Serviceleistung
geworden. Und obwohl sie weit über
diskutierte Fahrgastrechte hinausgeht, hat
sie sich für den Verbund gelohnt.
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Die RegioTram verbindet die Kasseler Innenstadt mit dem Umland, hier als Dreifachtraktion zum Hessentag 2013 Foto: Tom Gerlich |
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In einer Befragung anlässlich des 5-jährigen
Bestehens im Jahr 2011 gaben zwei
Drittel der Befragten an, dass ihrer Meinung
nach die Garantie zu Verbesserungen
geführt hat, und ca. 60 Prozent
fühlen sich mit ihrem Anliegen
seit der Einführung ernster genommen.
Dabei sind die Kosten
weit geringer als erwartet ausgefallen.
Die Erstattungssumme lag
weitestgehend gleichbleibend
bei ca. 80 000 Euro, für den NVV
etwa 0,15 Prozent der Fahrgeldeinnahmen.
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Zusammenstellung: IGEB, Stand Juli 2013 |
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Bei der 5-Minuten-Garantie wird bei
mehr als 5 Minuten Verspätung am Ankunftsort
bei Einzeltickets der Fahrpreis
komplett oder anteilig für Zeitkarten erstattet.
Es gibt bisher keine Ausnahmen der
Garantie, weder Hochwasser, Sturm noch
Streik. Zur Kundengarantie gehören aber
auch andere Qualitätsmerkmale. Der NVV
verspricht neben seiner Pünktlichkeit auch
Anschlusssicherheit, saubere Fahrzeuge
und Haltestellen, Service, präzise Information
und Freundlichkeit. (hm) Berliner Fahrgastverband IGEB
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