In einer Stellungnahme zum „Gesetz
zur Reform des Sanktionsrechtes"
hat der Bundesrat im
Februar 2003 von der Bundesregierung
gefordert, die Verhängung
von Fahrverboten auch auf
Fälle auszudehnen, die unmittelbar
nichts mit dem Straßenverkehr
zu tun haben. Eine Geldstrafe
würde häufig nicht den
gewünschten Erfolg zeigen, die
Durchsetzung des Fahrverbotes
sei auch schnell durchsetzbar.
Insbesondere im Jugendstrafrecht
wäre das Fahrverbot ein geeignetes
„Zuchtmittel".
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