Schnell verbreitete sich der Eindruck von Korruption,
die zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
bis hin zu Hausdurchsuchungen bei
der DB und Meyers Privathaus führten. Erhärtet
wird der Verdacht durch die Kritik der Europäischen
Union an der wettbewerbsfreien
Vergabe von Verkehrsverträgen im Nahverkehr
an die Deutsche Bahn in verschiedenen
Bundesländern Deutschlands.
Die politische Reputation von Meyer ist,
sofern seine Treue zur DB in den vergangenen
Jahren nicht ohnehin schon bemängelt wurde,
jetzt erst Recht nicht mehr viel wert. Seine
Mitgliedschaft und weitere Kandidatur im
Brandenburgischen Landtag ist inzwischen in
Frage gestellt. Auch bei den Fahrgastverbänden
kommt sein Verhalten nicht gut an, obwohl
man sich angesichts der laufenden Ermittlungen
mit Urteilen zurückhalten muss.
Dennoch, ein schaler Geschmack bleibt,
wenn man bedenkt, das die brandenburgische
Bahnpolitik in den vergangenen Jahren zu offensichtlich
„zahm wie ein Hamster" in den
Händen der DB AG lag. Initiativen zum Erhalt
der Flächenbahn waren nicht möglich und die
bescheidenen Versuche wie im Fall Fürstenwalde
- Bad Saarow - Beeskow sind im Moloch
hoher Kosten steckengeblieben. Hartes
Verhandeln, das Berlins Finanzsenator Sarrazin
und die DB-Tochter S-Bahn Berlin im vergangenen
Jahr in die Schlagzeilen brachte, ist
den „harmoniebetonten" Potsdamer Verantwortlichen
für den Regionalverkehr fremd gewesen.
Berlin war deshalb, obwohl es vom
brandenburgischen Regionalverkehr betroffen
ist, bei der Unterzeichnung des Vertrages absichtlich
nicht anwesend.
Deutschland
bei Schwarzfahrt erwischt?
Die Verkehrsverträge in den Ländern Berlin/Brandenburg,
Thüringen, Baden-Württemberg
und Rheinland-Pfalz mit der Deutschen Bahn
sind der Europäischen Union wegen ihrer hohen
Kosten, langen Laufzeiten und mangelhaften
Wettbewerb sauer aufgestoßen. Unmissverständlich
hat die Generaldirektion
Binnenmarkt der EU-Kommission „wegen der
offensichtlich verbreiteten inkorrekten Interpretation
von Gemeinschaftsrecht" an die
Bundesregierung geschrieben, „die zuständigen
Behörden in den deutschen Ländern aufzufordern,
bei der Vergabe von Schienenverkehrsleistungen
das europäische Vergaberecht
einzuhalten". Das geht auch in Richtung
auf das brandenburgische Oberlandesgericht,
das den Schienenpersonen-Nahverkehr in
Brandenburg in seinem Urteil zum wettbewerbsfreien
Raum erklärt hatte. Dieser Rechtsprechung
kann aus EU-Sicht nicht beigepflichtet
werden.
Mit zehn kritischen Fragen haben sich auch
die Generaldirektionen für Energie und Transport
sowie für Wettbewerb eingeschaltet, die
von der Bundesregierung unter anderem die
Verfahren und Kalkulationsmethoden bei den
Zuwendungen zu den Verkehrsverträgen erklärt
haben möchten. Auch um allgemeine Information
über Zugkilometerpreise bei Verträgen
mit und ohne Wettbewerb wird gebeten.
Damit dürften Verkehrsverträge über die genannten
Bundesländer hinaus in die kritische
Betrachtung der EU geraten. Stellt sie in ihrem
Kontrollverfahren fest, dass es sich bei
den Verträgen um zu hohe nicht genehmigte
Beihilfen handelt, wären hohe Rückzahlungen
und Strafen fällig.
Der Verdacht, dass sich die Bundesländer
über den Verkehrsvertrag den Erhalt von
DB-Werken, Aufträge für die ortsansässige
Bahnindustrie oder sogar Wohlwollen für Prestigeprojekte
erkaufen, könnten durch das
Verfahren möglicherweise bestätigt werden.
Die eigentliche Idee der Bahnreform und
der Regionalisierung, die Verantwortung über
den Schienenpersonen-Nahverkehr (mit
gleichzeitiger Kostensenkung durch Wettbewerb)
ist angesichts der beschriebenen Vergabepolitik
zu einer Absurdität verkommen, (sm) DBV
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