„Kameras im Öffentlichen Verkehr – Chancen
und Probleme” war das Thema einer
interessanten Podiumsdiskussion, mit der
der Berliner Fahrgastverband IGEB seine
Veranstaltungen im Rahmen der diesjährigen
Schienenverkehrs-Wochen am 30.
August 2013 eröffnete. Der Einladung in
den Bahnhof Lichtenberg waren Dirk Gerasch
aus dem Stab des Polizeipräsidenten
in Berlin, der Berliner Datenschutzbeauftragte
Dr. Alexander Dix, Susanne Kufeld
von der Konzernsicherheit der Deutschen
Bahn und Ulf Strandt von der Bundespolizeidirektion
Berlin gefolgt. Moderator des Abends war
der stellvertretende IGEB-Vorsitzende
Jens Wieseke.
Kameras sind im Öffentlichen Verkehr
seit vielen Jahren im Einsatz, ursprünglich
zur Fernabfertigung von Zügen und zur
Überwachung anderer Verkehrsabläufe.
Inzwischen sind 85 Prozent aller Busse
und 50 Prozent aller Straßenbahnen der
BVG videoüberwacht. Das heißt nicht,
dass ständig jemand die Fahrzeuge und
Fahrgäste beobachtet, aber es wird ständig
gefilmt, und diese Aufnahmen werden
48 Stunden speichert und von der BVG auf
besondere Anforderung der Polizei zur
Verfügung stellt. Auch viele Bahnhöfe der
U-Bahn werden so überwacht.
Dauerhafte Kameras zur ständigen
Überwachung dürfen jedoch nicht einfach
im öffentlichen Raum angeordnet werden.
Eine flächendeckende Überwachung, wie
man es zum Beispiel in Großbritannien erlebt,
ist in Deutschland undenkbar. Hier
muss ein entsprechender Ort als potentiell
gefährlich definiert werden. Dazu zählen
bei der U-Bahn die Bahnhöfe Zoologischer
Garten, Kottbusser Tor und Alexanderplatz,
die die Berliner Polizei überwacht.
Bei der Eisenbahn sind es bisher neun
Bahnhöfe, drei weitere kommen neu dazu.
Hier sind ständig drei Beamte der Bundespolizei
an den Bildschirmen.
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Foto: Holger Mertens |
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Überraschend bei der sachlichen Diskussion
war sicher für einige Teilnehmer die
Aussage des Berliner Datenschutzbeauftragten,
dass es grundsätzlich keine Einwände
aus Sicht des Datenschutzes gegen
den Einsatz von Kameras zur Überwachung
von potentiell gefährlichen öffentlichen
Bereichen gebe. Allerdings betonte er, dass
eine Kamera nicht schützen könne und die
abschreckende Wirkung von Videoüberwachung
nicht überschätzt werden dürfe.
Der Einsatz von Kameras müsse Teil eines
Gesamtkonzeptes mit Personaleinsatz sein.
Grundsätzlich ist die Videoaufzeichnung
bei der BVG wesentlich umfangreicher. Bei
der S-Bahn gibt es bisher keine Aufzeichnung
in den Fahrzeugen, sie ist durch den
Aufgabenträger bisher nicht bestellt. Seit
kurzem werden bei der S-Bahn die Kameras
zur Unterstützung der Abfertigung an
den Bahnsteigkanten ebenfalls zur Aufzeichnung
genutzt. Auch hier erfolgt eine
eventuelle Auswertung ausschließlich auf
Anforderung der Bundespolizei, die Aufzeichnungsdauer
beträgt 72 Stunden.
Bei der Veranstaltung wurde klar, dass
es bisher keine ständige und dauerhafte
Überwachung der Fahrgäste gibt. Auswertungen
erfolgen nur bei entsprechenden
Verdachtsmomenten im Rahmen der
Strafprozessordnung. Ein Abgleich von
Gesichtsaufnahmen mit Fahndungskarteien
erfolgt nicht, das müsste auch erst
im Rahmen eines verfassungskonformen
Gesetzes genehmigt werden. Allerdings
sollte man als mündiger Bürger und Fahrgast
immer wieder Fragen nach dem Sinn
von Kameras stellen, da sie natürlich auch
erhebliche Kosten verursachen. Denn
glücklicherweise machen Straftaten im
Öffentlichen Nahverkehr nur 3,4 Prozent
aller Straftaten aus. Das ist umso bemerkenswerter,
wenn man bedenkt, dass in
Berlin jährlich mehr als eine Milliarde Menschen
befördert werden. (jw) Berliner Fahrgastverband IGEB
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